Sitzung: 27.02.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
- Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen.
- Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden wie in dieser Vorlage dargestellt behandelt.
- Den Entwurf der Änderung 1 des Bebauungsplans ZW 0 „Innenstadt“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung wird gebilligt.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt,
den Entwurf der Änderung 1 des Bebauungsplanes ZW 0 „Innenstadt“ gemäß § 3 Abs.
2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorberatungen im Bau- und Umweltausschuss und auf die Vorlage.
Ohne Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
35 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 35 Ratsmitglieder teil.
Verteiler:
Amt 60