Ortsvorsteher Hüther bemerkt, bei diesem Tagesordnungspunkt handele es sich um eine Fortschreibung der Informationen, welche er bereits anlässlich eines gleichartigen Tages­ordnungspunktes der letzten Sitzung am 10.12.2012 gegeben habe.

Sodann verteilt er zwei von ihm erarbeitete Zusammenstellungen hinsichtlich Nutzungs­entgelte (nichtständige Nutzer) des Bürgerhauses – woraus auch ein Vorschlag zur Neu­festsetzung der Nutzungsentgelte ersichtlich ist – an alle Ortsbeiratsmitglieder.

Oben genannte Zusammenstellungen sind der Niederschrift über diesen Tagesordnungs­punkt als Anlage beigefügt.

 

Der Vorsitzende informiert, die Höhe der derzeitigen Nutzungsentgelte wäre seit dem 01.01.2008 unverändert.

Seinen oben genannten Vorschlag zur Neufestsetzung der Nutzungsentgelte sehe er zunächst lediglich als Beratungs-/Diskussionsgrundlage an, wobei er in der heutigen Sitzung also keine diesbezügliche Entscheidung anstrebe.

Grundsätzlich erachte er eine Anpassung der Nutzungsentgelte an die Kostenentwicklung (unter anderem Energiepreise) als erforderlich um dadurch den Ausgabeüberschuss des Gebäudes etwas zu reduzieren.

Er habe die Vorstellung, dass eine seitens des Ortsbeirates zu beschließende, evtl. Ände­rung der Nutzungsentgelte zum 1.10.2013 (Beginn der nächsten Heizperiode) in Kraft treten sollte.

 

Ortsbeiratsmitglied Danner-Knoke erklärt, da die Verwaltung (Kämmerei) einen besseren Überblick über die Kostensituation habe, erwarte er – im Zusammenhang mit einem an­nehmbaren Kosten-/Nutzungsverhältnis – von dieser Vorschläge hinsichtlich Höhe der erforderlichen Nutzungsentgelte, um das Bürgerhaus einigermaßen effizient betreiben zu können.

Nach Vorliegen entsprechender Vorschläge der Kämmerei bezüglich einer Empfehlung zur Erhöhung der Nutzungsentgelte um beispielsweise 10 %, 15 % oder 20 %, werde der Orts­beirat diesbezüglich beraten und anschließend einen Beschluss fassen.

Im Zusammenhang mit einer Neuordnung der Nutzungsentgelte sollten auch Überlegungen hinsichtlich einer sinnvolleren Lösung der bestehenden Müllentsorgungssituation (Zurver­fügungsstellung eines größeren Müllgefäßes) erfolgen.

Er erachte es als äußerst problematisch, dass den nichtständigen Nutzern zugemutet werde, ihren Müll nach jeder Veranstaltung selbst zu entsorgen.

 

Ortsvorsteher Hüther erklärt, die derzeitige Organisation der Müllentsorgung bestehe bereits seit mehr als einem halben Jahr, wobei die Einzelnutzer bislang immer Verständnis für diese Regelung bekundet hätten.

 

Ortsbeiratsmitglied Danner-Knoke bezweifelt dies. Ihm seien mehrere Veranstaltungen bekannt, bei denen die Einzelnutzer hiermit offensichtlich unzufrieden gewesen wären.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan bemerkt, bei einer deutlichen Erhöhung der Nutzungsentgelte müsse deren Auswirkung auf die Nutzer bedacht werden. Unter Umständen könnte sich dadurch die Anzahl der Nutzungen reduzieren.


 

Sodann weist Ortsbeiratsmitglied Stephan darauf hin, im Gegensatz zu anderen Vororten habe der Stadtteil Oberauerbach – außer den Räumen des Bürgerhauses – keine weiteren Möglichkeiten zur Ausrichtung von Veranstaltungen (wie z. B. eine Turnhalle o. ä.).

Solche Veranstaltungsstätten ließen sich hinsichtlich der Kosten bzw. Erträge nicht ohne weiteres mit Dorfgemeinschaftshäusern vergleichen.
Er gehe davon aus, dass ein Gebäude, wie das Bürgerhaus nicht ohne ein gewisses Defizit betrieben werden könne. Dies gelte vermutlich auch für die entsprechenden Gebäude der anderen Vororte.

Insofern erachte er einen diesbezüglichen Vergleich mit den anderen Vororten als not­wendig, um Informationen über das Verhältnis der Einnahmen zu den Ausgaben der Dorf­gemeinschaftshäuser zu erhalten.

 

Ortsvorsteher Hüther sagt zu, er werde sich bei der Kämmerei um einen entsprechenden Vergleich des Bürgerhauses mit anderen, ähnlich strukturierten Dorfgemeinschaftshäusern in anderen Vororten, bemühen.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan bittet, auch andere, für die Durchführung von Veranstaltungen geeignete Gebäude - wie z. B. die Turnhallen in Rimschweiler und Mittelbach - in den Vergleich mit einzubeziehen.

 

Ortsbeiratsmitglied Danner-Knoke erachtet eine Entgelterhöhung in Verbindung mit einer reduzierten Leistung (d. h. nicht vorhandene Müllentsorgung für Einzelnutzer) für sehr riskant, weil dann davon auszugehen wäre, dass sich die Anzahl der Vermietungen zu­nehmend reduzieren werde.

Wenn eine Entgelterhöhung angestrebt werde, sollte auch eine ordentliche Müllentsorgung gewährleistet sein.

So könnten beispielsweise die Mehrkosten für ein größeres Müllgefäß auf die Nutzungs­entgelte der Veranstaltungen umgelegt werden.

 

Der Vorsitzende verweist auf eine in den nächsten Monaten anstehende größere Anzahl von Einzelvermietungen, wobei die privaten Nutzer nicht nur in Oberauerbach, sondern im gesamten Stadtgebiet wohnhaft seien. Deshalb gehe er davon aus, dass solche privaten Veranstaltungen auch andernorts nicht kostengünstiger durchzuführen seien.

Er vertrete die Auffassung, das vorhandene Müllvolumen sollte für die Dauernutzer (DRK, Seniorentreff und Landfrauenverein) vorbehalten sein, wobei er der Meinung sei, dass dieses hierfür ausreichend ist.

Bei allen anderen Nutzungen sei der Müll – wie in anderen Gemeindehäusern außerhalb Zweibrückens ebenfalls üblich – seitens des jeweiligen Mieters selbst zu entsorgen.

 

Ortsbeiratsmitglied Danner-Knoke erklärt, die unter diesem Tagesordnungspunkt erfolgten Vorschläge sollten fraktionsintern beraten werden.

Im Rahmen der nächsten Sitzung des Ortsbeirates am 10.06.2013 könnte sodann über diese Thematik erneut eine Beratung samt ggf. Beschlussfassung erfolgen.

 

 


 

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