Der Stadtrat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Der Antrag der FDP-Fraktion vom 25.03.2013 (Grundsatzbeschluss über die Einführung wiederkehrender Beiträge) wird zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss verwiesen. 

 


Herr Dr. Meiborg trägt über das Thema „wiederkehrende Beiträge“ vor.

Seine Präsentation und ein weiterführender Aufsatz sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Ratsmitglied Dr. Hitschler ist der Meinung, dass nicht zu erwarten sei, dass das Bundesverfassungsgericht die wiederkehrenden Beiträge (wkB) grundlegend verwerfen wird.

 

Ratsmitglied Wilhelm VG Koblenz

 

Ratsmitglied Kaiser möchte wissen, wie hoch der Verwaltungsaufwand für die Einführung der wkB wäre.

 

Herr Eitel erklärt, dass eine Vorlaufzeit von ca. zwei Jahren nötig wäre. Es müssten ca. 10.000 Grundstücke bewertet werden. Mindestens zwei weitere Sachbearbeiter müssten für die Dauer von drei Jahren zusätzlich eingestellt werden, einer dieser Sachbearbeiter auch für die sich anschließende Zeit. Zudem sei die derzeit vorhandene EDV-Ausstattung nicht ausreichend. Erst zum 1.1.2016 könnte das Beitragssystem umgestellt werden. In der Übergangsphase sollten Ausbaumaßnahmen möglichst vermieden werden.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Graßhoff erklärt Herr Dr. Meiborg, dass wkB nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

 

Ratsmitglied Rimbrecht ist der Meinung, dass der Grundsatzbeschluss schnellstmöglich gefasst werden sollte, da sich ein enormer Rückstau bei den Ausbaumaßnahmen gebildet habe.

 

Auf Vorschlag des Vorsitzenden stimmt der Stadtrat einstimmig zu, dass TOP I/16 (Grundsatzbeschluss über die Einführung wiederkehrender Beiträge – Antrag der FDP-Fraktion) vorgezogen und im Rahmen dieses TOPs behandelt wird.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Dr. Hitschler erklärt Herr Dr. Meiborg, dass wkB zweckgebundene Mittel sind, die zwingend für den Straßenbau zu verausgaben sind. Jede andere Verausgabung würde zu einem Untreuetatbestand führen.

 

Ratsmitglieder Dettweiler und Danner erklären, dass vor einer Beschlussfassung zunächst die Ortsbeiräte über die neuen Erkenntnisse informiert werden sollten.

 

Ratsmitglied Kaiser erklärt, dass manche Eigentümer die Einmalbeiträge nicht mehr bezahlen könnten.

 

Ratsmitglied Wilhelm erklärt, dass heute nicht über den Grundsatzbeschluss abgestimmt werden sollte. Zunächst sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden, bevor man mit dem erheblichen Arbeitsaufwand in der Verwaltung beginne.

 

Ratsmitglieder  Kretzschmar und Schanne-Raab schlagen vor, die Beratung in den Hauptausschuss zu verweisen und die Bevölkerung in die Entscheidungsfindung einzubinden.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Schönborn erklärt Herr Dr. Meiborg, dass die Möglichkeit bestehe, rückwirkend das System der wkB einzuführen, solange der Einmalbeitragsanspruch noch nicht entstanden ist. Sobald dieser Anspruch (mit Abrechenbarkeit der Maßnahme - im Zweifel mit der Schlussvermessung) entstanden ist, verbleibe nur noch die sog. Verschonungsregelung, bei welcher Anlieger, die kürzlich noch zu Einmalbeiträgen herangezogen wurden, für eine gewisse Zeit von den wkB verschont werden.

 

Ratsmitglied Dr. Hitschler schlägt vor, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen im Hauptausschuss vorzubereiten bzw. zu beraten.

 

Ratsmitglied Graßhoff ist der Meinung, dass vor einem Grundsatzbeschluss zunächst eine Abstimmung über die Abrechnungseinheiten getroffen werden müsse und die anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abzuwarten seien. 

 

Der Vorsitzende ist der Meinung, dass der Verwaltung noch etwas Zeit gelassen werden sollte, da Herr Eitel derzeit bis mindestens Oktober zwei Jahre Rückstände aufarbeite. Der Vorsitzende empfiehlt eine Entscheidung, die möglichst von allen mitgetragen werde, um der Stadt Prozesse und Widersprüche gegen die wkB weitgehend zu ersparen.

 

Ratsmitglied Dr. Hitschler schlägt vor, den FDP-Antrag in den Hauptausschuss zur weiteren Beratung zu verweisen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

 

 

 

Verteiler: