Beschluss: TOP ohne Abstimmung

 

 

 


Der Vorsitzende erklärt, dass zur heutigen Einwohnerfragestunde fünf Anfragen eingegangen seien. Er verliest die Anfragen und die entsprechenden Antworten der Verwaltung. Die anwesende Fragestellerin Frau Christa Giesa erhält die Möglichkeit, eine Zusatzfrage zu stellen. Der nicht anwesende Fragesteller Herr Walter Daiker wird schriftlich über die Antwort der Verwaltung informiert.

 

 

1          Anfrage von Frau Christa Giesa, eingegangen am 20.09.2010

Mein Mann und ich fahren jeden Morgen unsere Enkelkinder (1. und 4. Schuljahr) zur Pestalozzischule. Aufgrund der miserablen Parkverhältnisse – überall ist absolutes Halteverbot, hinzu kommen zwei Bushaltestellen und zwei Parkplätze, die immer besetzt sind – ist es uns jeden Morgen kaum möglich, anzuhalten und die Kinder aus dem Wagen zu lassen.

 

An der Bushaltestelle gegenüber der Schule hält um 7.30 Uhr der letzte Schulbus – dennoch ist dort generell Halteverbot, nicht nur für eine eingeschränkte Tageszeit! Halte ich dort, mache ich mich strafbar – so geschehen am 19.08.2010 um 7.50 Uhr. Ich erhielt ein Protokoll, weil ich im absoluten Halteverbot ca. eine Minute anhielt. Mein Mann half den Kindern aus dem Auto und begleitete sie über die Straße. Ich stand ca. 10 Meter vor der Kreuzung, habe zu dieser Zeit niemanden behindert, noch gefähr­det – dennoch zeigte sich die zuständige Dame des Ordnungsamtes leider kompromiss­los und erteilte ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,00 €.

 

Ich schlage vor, direkt vor der Schule eine „Ladezone“ für Eltern und Großeltern zu schaffen und diese entsprechend zu markieren: Das absolute Halteverbot auf der Straßenseite der Schule könnte in ein Halteverbot umgewandelt werden, die beiden ständig besetzten Parkplätze sollten in diese Zone integriert werden. So könnten Eltern und Großeltern bequem und gefahrlos ihre Kinder und Enkel sicher zur Schule bringen, ohne gegen die StVO zu verstoßen.

 

A n t w o r t   der Verwaltung:

 

Eine "Ladezone" für Eltern und Großeltern kennt die derzeitige Straßenverkehrsordnung (StVO) leider nicht.

 

Ausfluss einer Sitzung des Arbeitskreises für Verkehrssicherheit war, dass die absoluten Halteverbote dort notwendig sind, da die Linien- und Schulbusse der VGZ wegen behindernd haltender Eltern, Großeltern u.a. Personen fast täglich massive Probleme haben, von der Herzog-Wolfgang-Straße in die Himmelsbergstraße einzufahren.

 

Im Gegensatz zu früher werden zunehmend Schüler und Schülerinnen zur Schule gefahren, und zwar im ganzen Gemeindegebiet, nicht nur dort. Die Staus z.B. auf dem sog. Stadtring rühren meistens aus solchen Bring- oder Abholfahrten, dies kann sicher die Polizei oder das in der Himmelsbergstraße ansässige Dienstleistungszentrum der Bundeswehr bestätigen.

 

Zu Schulzeiten anderer Generationen benutzte man das Fahrrad oder ging zu Fuß. Die Straßen stammen noch aus dieser Zeit und sind den heutigen Beanspruchungen größtenteils nicht mehr gewachsen.

 

Nicht zuletzt um die Verkehrssicherheit - gerade auch der Grundschülerinnen und -schüler, die ohne "Begleitung" zur Schule bzw. mittags nach Hause gelangen, - zu gewährleisten und um den Liefer- und Busverkehr noch aufrechtzuerhalten, sind die absoluten Haltverbote unverzichtbar.

 

Nach Auskunft der VGZ gibt es neben den Schulbussen auch andere Linien (Nr. 224 und 225), die im 1/2-Stunden-Takt die Route nehmen müssen.

 

Wir empfehlen Frau Giesa, morgens auf den Parkplätzen am Ev. Krankenhaus zu parken, mit den Enkelkindern über die Brücke zu laufen und sie so an der Schule abzuliefern.

 

 

2          Anfrage von Frau Christa Giesa, eingegangen am 20.09.2010

 

Es sollte möglich sein, die Enkelkinder auf der Familienkarte der Großeltern eintragen zu lassen, nicht nur auf der Karte der Eltern.

 

Als Großeltern haben wir uns in 2009 eine Familienkarte angeschafft und mussten dann an der Kasse des Rosengartens erfahren, dass unsere Enkelkinder extra berechnet werden: 1,20 € für jedes Kind ab 6 Jahren. Das sind für uns mit drei Enkeln (4, 6 und 9 Jahre alt) bei jedem Besuch 2,40 € mehr.

 

Dieses Jahr heben wir den Rosengarten nicht mehr besucht. Unsere drei Enkel hatten dort immer sehr viel Spaß, vor allem natürlich beim Enten füttern. Sie werden als Zweibrücker Bürger und „Kunden von morgen“ den Rosengarten zukünftig nur noch von außen sehen.

 

Darüber hinaus ärgerte mich letztes Jahr, dass wir beim „Picknick im Rosengarten“ mit der Familienkarte schon am frühen Vormittag bereits zusätzlich zahlen mussten, obwohl wir nur – wie jeden Sonntagvormittag – mit den Kindern durch den Rosengarten spazieren wollten.

 

A n t w o r t   der Verwaltung:

 

Der Stadtrat hat mit Einführung der Jahreskarte in 2009 beschlossen, dass als Familie 1 bzw. 2 Erwachsene mit eigenen minderjährigen Kindern oder 2 Erwachsene ohne Kinder zum Erwerb der Familienkarte gelten (Stadtratsdrucksache Nr. 598/2008).

Somit scheiden Großeltern mit Enkelkindern für eine Familienkarte gemäß dem Stadtratsbeschluss aus.

 

Die „Picknick im Park“ -Veranstaltungen beginnen in der Regel um 11.00 Uhr. Für diese Veranstaltungen wird von 10.00 bis 12.00 Uhr grundsätzlich für alle Besucher des Rosengartens Zuschlag erhoben.

 

 

3          Anfrage von Frau Christa Giesa, eingegangen am 20.09.2010

 

Da es in Zweibrücken keine „Brötchentaste“ gibt, sollte man in der Fruchtmarktstraße die Möglichkeit haben, mit Parkscheibe 15 – 30 Minuten parken zu können. Hier bietet sich die Parkbucht vor der ehemaligen Schlecker-Filiale an. Die Kunden des Rosencafés wie auch meine Kunden (Tabakwaren Giesa) benötigen für ihren Einkauf häufig nicht mehr als fünf Minuten.

 

Derzeit befindet sich dort eine „Ladebucht“ mit Halteverbot – bei Überschreiten der Zeit kostet dies unsere Kunden 15,00 €. Was der Stadt hier Einnahmen bringt, lässt auf der anderen Seite unsere Kunden wegbleiben – ein weiterer Baustein zum Aussterben der Innenstadt.

 

In der Lammstraße vor Bäckerei Leiner/Schreibwaren Gehlbach ist es möglich, mit Parkscheibe 30 Minuten zu parken – warum nicht auch in der Fruchtmarktstraße?

 

A n t w o r t   der Verwaltung:

 

Die Fruchtmarktstraße ist im Gegensatz zur Lammstraße Teil des Parkkonzepts, welches der Stadtrat einst beschloss. Darin wurde festgelegt, welche Parkflächen mit welcher Parkdauer gebührenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. Dadurch gibt es nicht gerade viel Straßenteile, wo die ansässigen Geschäfte (meistens nicht von der Gebäuderückseite anfahrbar) durch größere Lieferfahrzeuge noch angefahren werden können. Zurzeit dürfte es an der vorgeschlagenen Stelle weniger Lieferungen größerer / schwererer Gegenstände geben, als zuvor zu Zeiten der dort einst ansässigen Drogerie.

 

Das Straßenverkehrsrecht muss sehr viele Interessen berücksichtigen und abwägen. Auch dem Lieferverkehr, der schließlich für die Kunden "seine Runden dreht", muss Rechnung getragen werden.

 

Die angesprochene Parkbucht betrifft die einzige Ladezone in diesem Teil der L 465. Auch wird immer wieder gesagt, wie schwierig es ist, in der Fruchtmarktstraße Umzüge durchzuführen oder Container aufzustellen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde hat sicher nichts gegen eine Brötchentaste einzuwenden. Unsere Parkgebühren sind jedoch verschwindend gering und die Gebührenpflicht beginnt erst um 8 Uhr.  Aktuelle Erfahrungen mit P-Scheibe-Beschilderungsversuchen zeigen, dass es den Kunden eher lästig ist, auch noch eine Parkscheibe zu stellen.

 

Dennoch wären wir bereit, in einer Straße neben gebührenpflichtigen Parkplätzen auch Parkscheiben-Stellplätze zu beschildern, wenn dies vom Stadtrat so gewünscht ist und somit im Einklang zum städtischen Parkkonzept stünde.

 

 

4          Anfrage von Frau Christa Giesa, eingegangen am 20.09.2010

 

Mit knapper Mehrheit wurden die wiederkehrenden Beiträge für den Straßenbau abge­lehnt. In anderen Kommunen funktioniert dieses System hervorragend – warum nicht auch in Zweibrücken?

 

In Kürze werden wir als Bewohner der Christoph-Knorr-Straße von der Sanierung der Straße betroffen sein – wie sollen ältere Leute oder junge Familien, die sich erst vor kurzem ein Haus gekauft haben, das Geld für eine solche Sanierung, die nach „altem Prinzip“ verläuft, aufbringen.

 

Leider beschleicht mich an dieser Stelle der Verdacht, dass diejenigen Stadtratsmit­glieder, die gegen wiederkehrende Beiträge gestimmt haben, sich entweder nicht in die Lage der Betroffenen versetzen können oder vielleicht selbst in der glücklichen Lage sind, in naher Zukunft nicht von einer Straßensanierung betroffen zu sein.

 

A n t w o r t   der Verwaltung:

 

Der Stadtrat der Stadt Zweibrücken hat in seiner Sitzung vom 25.11.2009 nach ausgiebigen Informationen und Diskussionen die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen abgelehnt.

 

Wir haben deshalb in Zweibrücken weiterhin das Beitragssystem der „einmaligen Beiträge“.

 

Es ist Sache jeder Kommune, sich für eines der drei im Kommunalabgabengesetz vorgesehenen Beitragssysteme zu entscheiden.

Jedes Beitragssystem hat seine Vor- und Nachteile. Ein Anlieger einer Straße, die in Kürze ausgebaut werden soll, wird wohl immer für wiederkehrende Beiträge plädieren, da hier alle Grundstückseigentümer eines Stadtgebietes belastet werden und die momentane Beitragsbelastung niedriger ist.

 

Die Beitragsschuldner der Christoph-Knorr-Straße haben die Möglichkeit, von einer Stundung bzw. Ratenzahlung des Beitrages Gebrauch zu machen. Zinsen hierfür fallen in Höhe von jährlich 3 v.H. über dem jeweils zu Beginn eines Jahres geltenden Basiszinssatzes nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch ab dem Fälligkeitstage an.

Der Basiszinssatz zum 01.01.2010 betrug 0,2 %, demnach fallen für das Jahr 2010 Zinsen in Höhe von 3.12 % an.

 

 

5          Anfrage von Herrn Walter Daiker, eingegangen am 20.09.2010

 

In Zweibrücken-Ernstweiler befindet sich ein Baugebiet schon seit längerer Zeit in Planung, Gemarkung Ernstweiler-Bubenhausen „Auf dem Sand am Hasensteig“.

 

Mich interessiert der aktuelle Stand der Planung und wann das Gebiet voraussichtlich erschlossen werden soll. Wird das Gebiet komplett erschlossen oder zuerst nur ein Teil davon?

 

A n t w o r t   der Verwaltung:

 

Der Bebauungsplan EW 2 „Auf dem Sand am Hasensteig“ ist seit 01.07.2006 rechtsverbindlich.

Der Umlegungsplan des westlichen Teils des Gebiets ist seit 04.09.2010 rechtskräftig.

 

Derzeit ist vorgesehen das Gebiet in zwei Abschnitten zu erschließen. Der 1. Bauabschnitt wurde für den Haushalt 2011 angemeldet. Sobald die Mittel zur Verfügung stehen, kann mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden.