Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinien der Stadt Zweibrücken zur Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII sowie Erhöhung der laufenden Geldleistungen für die Tagespflegeperson gem. § 23 SGB VIII aufgrund der Vorlage: 51/0235/2010 und den Richtlinien.

 


Herr Beigeordneter Franzen beleuchtet den Vorteil der Kindertagesbetreuung als korrespondierende Leistung, parallel zu den institutionellen Betreuungseinrichtungen, gerade wegen der Flexibilität in den Betreuungszeiten und der dadurch möglichen Abdeckung von Randzeiten, wie z.B. der Nachtbetreuung.

Mit dem Ausbau der Kindertagspflege wurde bereits begonnen. Das DRK führt in diesem Zusammenhang Qualifizierungskurse für das Pflegepersonal durch.

Zur Umsetzung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege wurden für die Stadt Zweibrücken Richtlinien zur Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII, u.a. zur Regelung der Ausbildung und Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen erarbeitet.

Die laufende Geldleistung für Tagespflegepersonen wurde in den Richtlinien angepasst und auf künftig 4,00 € pro Kind und Stunde erhöht. Diese Erhöhung wurde mit der Stadt Pirmasens und dem Kreis Südwestpfalz abgestimmt, wobei die Kreisverwaltung Südwestpfalz die Erhöhung der Geldleistungen bereits beschlossen hat.

 

Herr Beigeordneter Franzen erteilt der zuständigen Sachbearbeiterin für die Kindertagespflege, Frau Facco, das Wort.

 

Frau Facco beruft sich auf die gesetzlichen Grundlagen für die Kindertagespflege, nämlich die §§ 22,23,24,43 und 90 SGB VIII und verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Aufgaben und Ziele der Kindertagespflege, insbesondere der Förderung der Entwicklung des Kindes in seiner Persönlichkeit, der Unterstützung der Erziehung und Bildung in der Familie sowie der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung der Eltern.

 

Ein Unterschied in der Erziehung, Betreuung und Bildung zwischen Kindertagesstätten und der Kindertagespflege besteht in der Ausbildung des Personals.

Eine Erzieherin/ein Erzieher muss in Rheinland-Pfalz mittlerweile eine Vollzeitausbildung von 5 Jahren absolvieren, wohingegen eine Tagespflegeperson an einer Qualifizierungsmaßnahme von 160 Unterrichtseinheiten teilnimmt.

 

Die Wichtigkeit der Randzeitenbetreuung, welche durch die Kindertagespflege abgedeckt wird, darf nicht unterschätzt werden, gerade bei vielen alleinerziehenden Frauen, die z.B. im Einzelhandel oder Pflegeberufen tätig sind. Dies spiegelt sich in den vielen Anfragen gerade dieser Bürger/innen wieder. Häufige Anfragen gibt es vor allem von jungen Müttern, die einen Schulabschluss oder einen Ausbildungsabschluss nachholen bzw. anstreben.

 

Es zeigt sich, dass die Nachfrage nach Betreuung an Abenden oder Wochenenden größer wird.

 

Im Jahre 2010 bestanden bisher Anfragen zur Betreuung von 55 Kindern im Alter von fünf Monaten bis 12 Jahren.

Von den bestehenden Tagespflegeverhältnissen wurden vier geändert, durch Wechsel der Tagesmutter, zusätzlich sind acht weitere in Bearbeitung.

Es gab bisher 18 Vermittlungen, wobei davon zwei Kinder in eine Krippe, ein Kind in einen Hort und ein Kind in eine Ganztagseinrichtung vermittelt bzw. untergebracht wurden.

Darüber hinaus wurden Kinder, auch unterstützt durch den ASD, zur Ferienbetreuung, zum Sonnenmobil Caritas und zu Maßnahmen des DRK vermittelt.

 

Aktuell besteht eine Betreuung von 36 Kindern bei 19 Tagespflegepersonen.

Bereits im Jahr 2006 wurden im Jugendhilfeausschuss Regelungen zur Kindertagespflege festgelegt und beschlossen und auch eine Qualifizierungsmaßnahme für Tagespflegepersonen wurde durchgeführt, bei der sich sieben Frauen qualifizieren konnten.

Seit Frühjahr 2010 wurde mit der Stadt Pirmasens und dem Kreis Südwestpfalz die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben vereinbart durch regionale Arbeitstreffen der Amtsleiter sowie Arbeitstreffen der zuständigen Fachberater.

Ein Qualifizierungskurs wurde beim DRK initiiert sowie die notwendigen Fördergelder dafür beantragt und bewilligt, um den vorausgesetzten Qualifizierungsanforderungen an die Tagespflegepersonen gerecht zu werden.

Aktuell läuft ein Grundqualifizierungskurs mit 12 Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Der zweite Teil dieses Kurses schließt sich zu Beginn des Monats Januar 2011 an.

Ein weiterer Kurs wird nach den Sommerferien 2011 folgen, initiiert aufgrund der heute bereits vorhanden Interessentenanfragen.

 

Auf eine weitere Ausführung wird wegen den ausführlich erarbeiteten Richtlinien verzichtet.

 

Frau Schanne-Raab möchte wissen, welche Bedeutung die Erhöhung der laufenden Geldleistungen des Pflegepersonen für den Haushalt des Jugendamtes mit sich bringt.

 

Herr Wilhelm erklärt, dass im Jahre 2006 einkommensunabhängige Kostenbeiträge für die Eltern festgelegt wurden. Trotz der Beitragsfreiheit in Rheinland-Pfalz gibt es im Bereich der Kinderkrippen und des Kinderhortes einkommensunabhängige Beiträge. Die Kostenbeiträge sollen regional abgestimmt und angeglichen sowie in feste Sätze verankert werden.

Für die Stadt Zweibrücken bedeutet dies Mehraufwand im Haushalt. Diese Mittel sind auch bereits im Haushalt 2011 berücksichtigt. Es ist mit 1/3 Mehrkosten in diesem Bereich zu rechnen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

 

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