Sitzung: 23.09.2010 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die
Richtlinien der Stadt Zweibrücken zur Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII
sowie Erhöhung der laufenden Geldleistungen für die Tagespflegeperson gem. § 23
SGB VIII aufgrund der Vorlage: 51/0235/2010 und den Richtlinien.
Herr
Beigeordneter Franzen beleuchtet den Vorteil der Kindertagesbetreuung als
korrespondierende Leistung, parallel zu den institutionellen
Betreuungseinrichtungen, gerade wegen der Flexibilität in den Betreuungszeiten
und der dadurch möglichen Abdeckung von Randzeiten, wie z.B. der
Nachtbetreuung.
Mit dem Ausbau
der Kindertagspflege wurde bereits begonnen. Das DRK führt in diesem
Zusammenhang Qualifizierungskurse für das Pflegepersonal durch.
Zur Umsetzung
des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege wurden für die Stadt
Zweibrücken Richtlinien zur Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII, u.a. zur
Regelung der Ausbildung und Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen
erarbeitet.
Die laufende
Geldleistung für Tagespflegepersonen wurde in den Richtlinien angepasst und auf
künftig 4,00 € pro Kind und Stunde erhöht. Diese Erhöhung wurde mit der Stadt
Pirmasens und dem Kreis Südwestpfalz abgestimmt, wobei die Kreisverwaltung
Südwestpfalz die Erhöhung der Geldleistungen bereits beschlossen hat.
Herr
Beigeordneter Franzen erteilt der zuständigen Sachbearbeiterin für die
Kindertagespflege, Frau Facco, das Wort.
Frau Facco
beruft sich auf die gesetzlichen Grundlagen für die Kindertagespflege, nämlich
die §§ 22,23,24,43 und 90 SGB VIII und verweist in diesem Zusammenhang nochmals
auf die Aufgaben und Ziele der Kindertagespflege, insbesondere der Förderung
der Entwicklung des Kindes in seiner Persönlichkeit, der Unterstützung der
Erziehung und Bildung in der Familie sowie der Vereinbarkeit von
Erwerbstätigkeit und Kindererziehung der Eltern.
Ein
Unterschied in der Erziehung, Betreuung und Bildung zwischen Kindertagesstätten
und der Kindertagespflege besteht in der Ausbildung des Personals.
Eine Erzieherin/ein
Erzieher muss in Rheinland-Pfalz mittlerweile eine Vollzeitausbildung von 5
Jahren absolvieren, wohingegen eine Tagespflegeperson an einer
Qualifizierungsmaßnahme von 160 Unterrichtseinheiten teilnimmt.
Die
Wichtigkeit der Randzeitenbetreuung, welche durch die Kindertagespflege
abgedeckt wird, darf nicht unterschätzt werden, gerade bei vielen
alleinerziehenden Frauen, die z.B. im Einzelhandel oder Pflegeberufen tätig
sind. Dies spiegelt sich in den vielen Anfragen gerade dieser Bürger/innen wieder.
Häufige Anfragen gibt es vor allem von jungen Müttern, die einen Schulabschluss
oder einen Ausbildungsabschluss nachholen bzw. anstreben.
Es zeigt sich,
dass die Nachfrage nach Betreuung an Abenden oder Wochenenden größer wird.
Im Jahre 2010
bestanden bisher Anfragen zur Betreuung von 55 Kindern im Alter von fünf
Monaten bis 12 Jahren.
Von den
bestehenden Tagespflegeverhältnissen wurden vier geändert, durch Wechsel der
Tagesmutter, zusätzlich sind acht weitere in Bearbeitung.
Es gab bisher
18 Vermittlungen, wobei davon zwei Kinder in eine Krippe, ein Kind in einen
Hort und ein Kind in eine Ganztagseinrichtung vermittelt bzw. untergebracht
wurden.
Darüber hinaus
wurden Kinder, auch unterstützt durch den ASD, zur Ferienbetreuung, zum
Sonnenmobil Caritas und zu Maßnahmen des DRK vermittelt.
Aktuell
besteht eine Betreuung von 36 Kindern bei 19 Tagespflegepersonen.
Bereits im
Jahr 2006 wurden im Jugendhilfeausschuss Regelungen zur Kindertagespflege
festgelegt und beschlossen und auch eine Qualifizierungsmaßnahme für
Tagespflegepersonen wurde durchgeführt, bei der sich sieben Frauen
qualifizieren konnten.
Seit Frühjahr
2010 wurde mit der Stadt Pirmasens und dem Kreis Südwestpfalz die praktische
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben vereinbart durch regionale Arbeitstreffen
der Amtsleiter sowie Arbeitstreffen der zuständigen Fachberater.
Ein
Qualifizierungskurs wurde beim DRK initiiert sowie die notwendigen Fördergelder
dafür beantragt und bewilligt, um den vorausgesetzten
Qualifizierungsanforderungen an die Tagespflegepersonen gerecht zu werden.
Aktuell läuft
ein Grundqualifizierungskurs mit 12 Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Der zweite
Teil dieses Kurses schließt sich zu Beginn des Monats Januar 2011 an.
Ein weiterer
Kurs wird nach den Sommerferien 2011 folgen, initiiert aufgrund der heute
bereits vorhanden Interessentenanfragen.
Auf eine
weitere Ausführung wird wegen den ausführlich erarbeiteten Richtlinien
verzichtet.
Frau
Schanne-Raab möchte wissen, welche Bedeutung die Erhöhung der laufenden
Geldleistungen des Pflegepersonen für den Haushalt des Jugendamtes mit sich
bringt.
Herr Wilhelm erklärt, dass im Jahre 2006
einkommensunabhängige Kostenbeiträge für die Eltern festgelegt wurden. Trotz
der Beitragsfreiheit in Rheinland-Pfalz gibt es im Bereich der Kinderkrippen
und des Kinderhortes einkommensunabhängige Beiträge. Die Kostenbeiträge sollen
regional abgestimmt und angeglichen sowie in feste Sätze verankert werden.
Für die Stadt
Zweibrücken bedeutet dies Mehraufwand im Haushalt. Diese Mittel sind auch
bereits im Haushalt 2011 berücksichtigt. Es ist mit 1/3 Mehrkosten in diesem
Bereich zu rechnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
14 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Verteiler: