Ortsvorsteher Kroh berichtet, manche Hundehalter würden den Bereich des Bolzplatzes illegal als „Hundetoilette“ nutzen.

Damit für jedermann klar ersichtlich ist, dass dies nicht erlaubt ist (Betretungsverbot für Hunde) – und somit ggf. eine Handhabe bestehe, um gegen Verstöße vorgehen zu können –, sei hier eine entsprechende Hinweistafel (Nutzungsordnung) sinnvoll, welche noch während der laufenden Woche aufgestellt werde.

 

Darüber hinaus sei hierin der nutzungsberechtigte Personenkreis sowie die Nutzungszeiten genannt.

Der Text sei bereits mit dem Jugendamt abgestimmt worden.

 


 

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Amt 20 – 1 x

Amt 51 – 1 x

Amt 84 – 1 x