Ortsvorsteher Kroh berichtet, mehrere Anwohner hätten sich darüber beschwert, dass im Ortseingangsbereich (aus Fahrtrichtung Waldfriedhof her kommend) teilweise mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren werde, was hier insbesondere für Fußgänger ein er­hebliches Gefährdungspotential bedeute.

Seitens des Ortsbeirates sei deshalb die Aufstellung der mobilen Geschwindigkeitsmess­anlage der Stadt Zweibrücken begrüßt worden.

Mittlerweile wäre diese Anlage während 7 Werktagen in einer Entfernung von ca. 150 m hinter dem Ortseingangsschild aufgestellt worden, wobei täglich Geschwindigkeitsdaten von mehr als 1.000 ortseinwärts fahrenden Kraftfahrzeugen erfasst worden wären.

Davon hätten 85 % die Geschwindigkeit von 55 km/h nicht überschritten, während 15 % schneller als 55 km/h gefahren seien, wobei die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h betragen habe.

Der in kurzer Distanz zum Messpunkt folgende scharfe Kurvenbereich sei maximal mit einer Geschwindigkeit von ca. 40 km/h zu passieren.

 

Der Vorsitzende bemerkt, er beabsichtigte mit Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) abzuklären, ob sie hier die Durchführung polizeilicher Geschwindigkeitskontrollen als sinnvoll erachte bzw. welche sonstigen Konsequenzen aus oben genannten Auswertungen gezogen werden könnten.

 

In einer sich anschließenden kürzeren Aussprache regt Ortsbeiratsmitglied Kunze an, die städtische Geschwindigkeitsmessanlage während einer Dauer von ca. 2 – 3 Wochen an einem weiteren Standort im Bereich Bliestalstraße (Bushaltestelle in Höhe der Straßen Marktsteige/Schulacker) aufzustellen, um den bergaufwärts fahrenden Verkehr zu er­fassen. Insbesondere Motorradfahrer würden hier die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h oftmals überschreiten.

 

Ortsbeiratsmitglied Körner stimmt Ortsbeiratsmitglied Kunze zu, wobei er die Auffassung vertritt, dass sowohl die Geschwindigkeiten der bergaufwärts als auch der bergabwärts fahrenden Kraftfahrzeuge gemessen werden sollten.

 

Der Vorsitzende sagt zu, die angeregte Aufstellung der Anlage an einem weiteren Standort mit Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) zu bespre­chen.

Er verteilt Kopien der Auswertungen vorstehend genannter Geschwindigkeitsmessungen an alle Anwesenden.

Die Auswertungen sind der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage bei­gefügt.

 


 

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Amt 32 – 1 x