Sitzung: 03.07.2013 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Der Stadtrat fasst
folgenden
Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadtwerke Zweibrücken GmbH:
Die Bilanzsumme
beträgt: 45.061.292,58
€.
Der Jahresüberschuss beträgt aufgrund des
im Geschäftsjahr 2003 abgeschlossenen, am
18.12.2008 geänderten Gewinnabführungsvertrages: 0,00 €.
Anmerkung zur Verwendung des Jahresergebnisses:
Ergebnis vor Gewinnabführung, Ausgleichszahlung und
Ertragssteuern auf die Ausgleichszahlung: 2.660.353,57 €.
Gemäß Gewinnabführungsvertrag der Stadt Zweibrücken GmbH
mit der Stadt (Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH)
in der Fassung vom 18.12.2008 erfolgt die Verwendung
des Jahresergebnisses 2012 wie folgt:
abzüglich:
Gewinnabführung an die Stadtwerke Zweibrücken
Service GmbH: 1.678.427,69 €
Ausgleichszahlung an die Thüga AG, München,
gemäß § 3 Gewinnabführungsvertrag: 827.807,91 €
von der Stadtwerke Zweibrücken GmbH zu tragenden
Ertragssteuern auf die Ausgleichszahlung 154.117,97 €
___________
Somit Jahresüberschuss: 0,00 €
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Feststellung
des Jahresabschluss 2012 und der Ergebnisverwendung zuzustimmen.
2. Zuzahlung der Gesellschafter für den Betriebszweig Wasserversorgung:
Im Hinblick auf die Bestimmungen des Kommunalabgaben-
gesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 in der
Fassung vom 15.02.2011, nach dem keine Gewinne der
Wasserversorgung ausgeschüttet werden dürfen,
werden von den Gesellschaftern
Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH 169.171,84 €
die Thüga AG,
München 59.691,76 €
225.863,60
€
entsprechende Zuzahlungen getätigt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung den vorgenann-
ten Zuzahlungen zuzustimmen.
3. Entlastung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Entlastung
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 zuzustimmen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung des Geschäftsjahres 2013:
Der Empfehlung des Aufsichtsrates, die WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Nieder-
lassung Mainz, mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2013 zu beauftragen, wird gefolgt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 (WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Nieder-
lassung Mainz) zuzustimmen.
Ratsmitglied Dr. Hitschler erklärt, dass er das in Auftrag gegebene juristische Gutachten des Rechtsanwaltes Besenbruch zwar akzeptiere, sich aber ohne nähere Kenntnis bzw. Information der einzelnen Sparten Gas, Wasser und Strom nicht in der Lage sehe, über den Jahresabschluss abzustimmen.
Ratsmitglied Dr. Hitschler nimmt nicht an der Abstimmung teil und verlässt den Sitzungssaal.
Ratsmitglied Wilhelm möchte wissen, wie viel das Gutachten des Rechtsanwaltes Besenbruch gekostet hat.
Ratsmitglied Nunold erklärt, dass sich seine Fraktion der Stimmen enthalten werde.
Ratsmitglied Gries erklärt, dass er der Geschäftsführung der Stadtwerke für die gute geleistete Arbeit seinen Dank aussprechen möchte.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
33 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
2 |
Ratsmitglied Dr. Hitschler hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Verteiler:
Amt 20
Stadtwerke