Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat fasst   e i n s t i m m i g   folgenden

 

Beschluss:

 

1.      Dem Antrag der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Übertragung der Vorbereitung und Durchführung von diesbezüglichen Verfahrensschritten auf das Planungsbüro MBPlan wird stattgegeben.

  1. Die Aufstellung der Teiländerung 4 des Bebauungsplanes IX 17 „Gewerbegebiet Süd- Silo Raiffeisen“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) zu entnehmen.

 

  1. Die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen.

 


Ratsmitglied Kroh ist der Meinung, dass in den Beschluss mit aufgenommen werden sollte, dass der Antragsteller die Planungskosten übernehme.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Kroh erklärt der Vorsitzende, dass damit externe Planungskosten gemeint seien und nicht die städtischen Personal- und Verwaltungskosten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

30

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60