Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlüsse:

 

Die Vorortbudget 2009/2010 wird für folgende Maßnahmen verwendet:

 

1.      Kauf von Hockerbankauflagen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

1

Enthaltung:

0

 

2.      ein zusätzlicher Tisch (zum Abstellen zwischen den Bänken)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

1

Enthaltung:

0

 

3.      Kauf einer Kaffeemaschine für

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

3

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 20

Amt 10


Ortsvorsteher Schimmeyer verweist auf die Vorlage.

 

Die Kämmerei habe ihn darauf hingewiesen, dass das Vorortbudget in konsumtive und investive Mittel aufgeteilt werden müsse. Er bittet Herrn Wagner (Amt 20) diese Thematik näher zu erläutern.

 

 

Herr Wagner beginnt damit, dass der Gedanke bei der Einführung des Vorortbudgets die Verwendung der Mittel für laufende Anschaffungen, die der Ortsvorsteher in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat innerhalb des Ortes tätigt, gewesen sei. Jedoch sollte es sich nicht um Investitionen handeln.

Seit der Einführung der Doppik und mit der Unterstützung eines Anlagebuchhalters wurde festgestellt, dass die Vororte ihr Budget auch für investive und damit nicht nur konsumtive Maßnahmen verwenden. Die Folge davon sei, dass man die Mittel in einen investiven und einen konsumtiven Anteil trennen müsse.

 

Konsumtive Ansätze werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt veranschlagt und für Maßnahmen verwendet, deren Kosten die Grenze von 410,00 € netto nicht überschreiten.

Diese so genannten „geringwertigen Güter“ mussten bisher in das Anlagevermögen der Stadt aufgenommen werden. Durch eine Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung würden diese Güter nun in das Anlagevermögen eingebracht, jedoch direkt wieder abgeschrieben werden.

Als Beispiel für konsumtive Ausgaben nennt Herr Wagner den Kauf von Blumenampeln oder die Aufstellung eines Ortseingangsschildes.

 

Dies sei der ursprüngliche Gedanke bei der Einführung des Vorortbudgets gewesen. Derzeit habe sich aber gezeigt, dass immer mehr Gelder in investive Maßnahmen, wie z.B. die Anschaffung von Geschwindigkeitsmesstafeln, fließen.

Dies bedeute, dass Vermögen der Stadt in Geld verausgabt werde und es käme eine Sachwert zurück. Dieser Vorgang müsse bilanziell erfasst werden, womit eine Aufteilung des Budgets in den konsumtiven und investiven Teil notwendig sei.

 

Herr Wagner gibt an, dass für den Ortsbeirat Mörsbach 5.000,00 € an investiven und 2.963,43 € an konsumtiven Mitteln veranschlagt seien.

Man solle bedenken, dass der Gedanke des Vorortbudgets nicht sei, Mittel für z.B. die Gestaltung des Ortsmittelpunktes anzusammeln. Die Anschaffung von Gegenständen für solche Plätze seien Maßnahmen, die durchaus mit dem Vorortbudget finanziert werden könnten, nicht jedoch die komplette Herstellung des Platzes.

Bedingt durch die Einführung der Doppik kann ein Rest bei dem konsumtiven Mittelansatz voraussichtlich nicht übertragen werden. Ein investiver Mittelansatz hingegen kann übertragen werden, bis die Maßnahme beendet ist. Problematisch bei Maßnahmen, wie z.B. der Anschaffung von  Bänken, sei, dass diese mit der Anschaffung beendet sei und weitere Mittel wahrscheinlich nicht übertragen werden können.

Die Übertragung selbst läge auch nicht mehr in der Hand der Verwaltung selbst, sondern sei Aufgabe des Stadtrates. Dieser müsse zu der beantragten Ermächtigung zur Übertragung der Mittel seine Zustimmung erteilen. Da es sich hierbei um ein sehr kompliziertes Verfahren handele, bestätige sich damit die Aussage, dass das Vorortbudget für kleinere Anschaffungen gedacht sei.

 

Aufgrund einer Ermächtigungsübertragung stünden dem Vorort noch 2.963,43 € aus Vorjahren zur Verfügung, die für konsumtive Maßnahmen verwendet werden könnten. Hinzu käme noch ein Betrag, der durch ein Verwahrkonto aus Zeiten der Kameralistik gerettet werden konnte. Hiervon seien die Geschwindigkeitsmesstafeln angeschafft worden, sodass sich nun noch 295,00 € auf diesem Verwahrkonto befänden. Insgesamt stünden in diesem Jahr 3.258,43 € für konsumtive und 5.000,00 € investive Mittel (soweit der Stadtrat dem Nachtrag zustimme) zur Verfügung.

Der Betrag i.H.v. 3.258,43 € verfalle, wenn er nicht bis zum Jahresende aufgebraucht sei.

 

Die Gemeindehaushaltsverordnung gebe eine Auflage für den Haushalt vor. Hierbei müssen die Dinge, die vermögenswirksam zu finanzieren sind, zumindest teilweise kreditfinanziert werden. Wenn dies der Fall sei, greife diese Auflage. Es müsse sich dann um eine unabweisbare Maßnahme handeln, die dann vom zuständigen Dezernenten zu unterschreiben sind. Ob dieser auch beim Vorortbudget zuständig sei, wisse er jedoch nicht.

Man solle aber die Auflagen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion genau betrachten und überlegen, ob man diese nicht abweise.

 

Ortsbeiratsmitglied Thiery kritisiert, dass durch diese, dem Ortsbeirat neuen, Erkenntnisse zur Aufteilung des Vorortbudgets der Ortsbeirat in seinen Entscheidungen ausgehebelt werde.

 

Herr Wagner fasst erneut die Vorgaben, die durch die Doppik gemacht werden, zusammen.

Er erinnert daran, dass die Vororte ihr Budget innerhalb des Jahres ausgeben sollten.

Im Haushaltsplan müssen grundsätzlich jede Maßnahme genau beziffert sein. Das Budget der Vororte sei auf 5.000,00 € festgelegt. Wird dieser Ansatz nicht aufgebraucht, sei es wahrscheinlich, dass die Mittel verfallen.

 

Ortsbeiratsmitglied Streuber kritisiert die dargestellten Sach- und Rechtslagen.

Das Vorortbudget sei nicht nötig geworden, wenn man vorher den Eindruck gehabt hätte, dass Wünsche der Ortsbeiräte erfüllt worden wären. Dies sei nicht der Fall gewesen und damit sei das Vorortbudget eingeführt worden. Es könne jedoch nicht Sinn und Zweck dieses Ansatzes sein, dass hierüber der Stadtrat oder das Hauptamt der Stadt verfüge.

Er möchte wissen, was genau konsumtive und investive Ausgaben sind.

 

Herr Wagner antwortet hierauf, dass es hauptsächlich auf die Höhe der Kosten ankomme.

Befänden sich die Kosten über einer Grenze von 410,00 € netto und stellen keinen Aufwand dar, nehme man sie ins Anlagevermögen auf und dann handele es sich um investive Kosten.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan weist den Ortsbeirat darauf hin, dass es sich bei der Erhaltung von Gegenständen um konsumtive Maßnahmen handele, woraufhin Herr Wagner korrigiert, dass man immer die Maßnahme selbst betrachten müsse.

 

Die Frage von Ortsbeiratsmitglied Streuber, ob das Vorortbudget i.H.v. 5.000,00 € bei der Aufstellung des Haushaltsplanes bereits aufgeteilt werden müsse, bejaht Herr Wagner.

Zusätzlich möchte Ortsbeiratsmitglied Streuber wissen, ob man die investiven Maßnahmen bei dieser Aufteilung bereits benennen müsse und es im Laufe des Haushaltsjahres noch möglich sei, die Höhe der konsumtiven und investiven Mittel zu ändern.

Herr Wagner erklärt, dass im Laufe des Haushaltsjahres nur durch eine Änderung des Nachtrages Änderungen möglich seien.

Im früheren Haushaltsplan sei alles genauer beziffert gewesen. Das Vorortbudget stelle eine große unbestimmte Variante im Haushaltsplan dar. Die Aufteilung in konsumtive und investive Mittel müsse gemacht werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Thiery findet, dass man den Ortsbeiräten durch das Budget eine Gewisse Gestaltung an die Hand gibt. Indem man aber die Vororte zwinge, ihr Budget vorher schon einzuteilen, hemme man den Beirat. Man käme möglicherweise gar nicht dazu, den kompletten Ansatz in einem Haushaltsjahr zu verbrauchen. Er fragt sich, warum man das übrige Geld nicht einfach dem Vorort lasse, weil schließlich Anschaffungen für die Allgemeinheit getätigt werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Streuber fragt sich, ob es für den Ortsbeirat nicht am sinnvollsten sei, den größeren Teil als investive Kosten anzusetzen und weist darauf hin, dass man hieran zukünftig denken müsse.

 

Herr Wagner erklärt, dass 5.000,00 € des Ansatzes investive Kosten seien und dies damit mit der Auffassung von Ortsbeiratsmitlied Streuber übereinstimme. Jedoch könne er keinen Rat geben, welche Höhe am besten als investive und welche als konsumtive Mittel festgelegt werden sollten. Dies käme darauf an, was der Ortsbeirat überlege durchzuführen.

 

Ortsvorsteher Schimmeyer merkt an, dass diese 5.000,00 € mit seinem Einverständnis seitens des Hauptamtes festgelegt worden seien.

Er bestätigt Ortsbeiratsmitglied Blinn, dass man zukünftig überlegen müsse, das Budget in einem Verhältnis von 1:3, d.h. 3.500,00 €  und 1.500,00 €, aufzuteilen.

Außerdem macht er Herrn Wagner darauf aufmerksam, dass die vom Hauptamt erlassene Richtlinie vom 27. Januar 2010 mit dem Titel „Richtlinie für die Verwendung der Budgets für die Vororte Mittelbach, Mörsbach, Oberauerbach, Rimschweiler und Wattweiler (Vorortbudgets)“ auf den aktuellen Stand gebracht oder sogar aufgehoben werden müsste.

 

Herr Wagner stimmt dieser Auffassung zu und empfiehlt dem Hauptamt die Richtlinie zu überarbeiten.

 

Ortsbeiratsmitglied Glahn schlägt vor, statt drei Tische auf einmal zu kaufen, an drei Tagen je einen Tisch unter 410,00 € netto zu kaufen, damit es sich nicht um investive Kosten handele.

 

Herr Wagner klärt den Ortsbeirat darüber auf, dass dies nicht ganz richtig sei. Die Ortsverwaltung müsse bei der Kämmerei den Betrag beantragen, der finanziert werden müsste. Solche so genannte Freigabelisten werden allerdings nur ein paar mal im Jahr gestellt. Es sei demnach nicht möglich mehrmals im Monat Bestätigungsvermerke für die Finanzierung zu erteilen. 

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan erkundigt sich noch einmal, ob es richtig sei, dass die konsumtiven Ausgaben, d.h. die 410,00 €-Grenze wird nicht überstiegen, durch den Ortsbeirat ohne jegliche Einschränkungen getätigt werden können; Bei den investiven  kreditfinanzierten Kosten jedoch, müsse der Oberbürgermeister bestätigen, dass es sich um eine unabweisbare Ausgabe handele.

Dies treffe auch bei einer Kostenhöhe von unter 410,00 € zu, da man dann auch diese Mittel nutze.

 

Herr Wagner führt aus, dass die konsumtiven Ausgaben über Liquiditätskredite, die investiven Kosten über langfristige Kredite, finanziert werden. Jede Investitionsmaßnahme werde zumindest teilweise kreditfinanziert.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan möchte noch einmal wissen, ob er es richtig verstanden habe, dass die konsumtiven Mittel gar nicht übertragbar seien, von den investiven, nur der Teil, der in schon angefangene Maßnahmen gesteckt werde.

 

Generell könnten investive Mittel übertragen werden, bis die Maßnahme beendet sei, erläutert Herr Wagner.

Die Kämmerei schlage dem Stadtrat vor, eine bestimmte Mittelhöhe zu übertragen und er könne sich nicht vorstellen, warum der Rat dies ablehnen solle.

Wenn der Ortsbeirat nun zwei Bänke kaufen würde, die zusammen über 800,00 € kosten, handele es sich hier trotzdem um konsumtive Ausgaben, weil die einzelnen Bänke unabhängig voneinander nutzbar seien.

 

Herr Wagner verneint die Frage von Ratsmitglied Ruf, ob diese Aufteilungspflicht nur für zukünftige Haushaltsjahre gelte.

Im  Nachtrag sei es vorgesehen, dass Budget des Jahres 2010, das noch im Ergebnis- und Finanzhaushalt stehe, für investive Maßnahmen mit 5.000,00 € in den Teilhaushalt B zu übertragen.

Für konsumtive Maßnahmen lägen für dieses Jahr noch alte Ermächtigungen i.H.v. 3.258,43 € vor.

Er führt noch einmal aus, dass das Problem der Aufteilung nur aufgekommen sei, weil der Anlagebuchhalter festgestellt habe, dass investive Güter beschaffen, für die Geld geflossen ist und ein Anlagegut erworben wurde.

 

Ortsbeiratsmitglied Thiery gibt zu bedenken, dass man sich seitens des Vorortes lange überlegt habe, wie man der Stadt für die Erneuerung des Ortsmittelpunktes Kosten ersparen könnte, indem man selbst zumindest die Bänke kaufe. Nun bekäme man jedoch sozusagen Mittel gekürzt.

 

Herr Wagner korrigiert, dass die Stadt nicht dadurch spare, dass der Vorort gewisse Dinge selbst zahle, da auch dieses Geld aus dem Topf der Stadt käme. Die Stadt spare an den Mitteln, die nicht verausgabt werden.

 

Ortsvorsteher Schimmeyer betont, dass diese Entwicklungen eine Aushebelung des Vorortbudgets darstellen.

Er bedankt sich bei Herrn Wagner für die Ausführungen und erklärt dem Ortsbeirat, dass es bei der Höhe der übrigen Mittel noch Änderungen gäbe, da in diesem Betrag unter anderem die Spende der Sparkasse eingerechnet wurde.

Von dem durchgeführten Luftballonwettbewerb sei bislang nur ein Ballon zurückgekommen. Da somit auch nur ein Gewinn verteilt werde, schlage er vor, die übrigen Gewinne dem Jugendverein bzw. dem Kindergarten für die Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Allerdings sollte keine Geldspende getätigt werden. Der Ortsbeirat ist mit diesem Vorschlag einverstanden. Der Ortsvorsteher wird sich mit dem Kindergarten und dem Jugendverein in Verbindung setzen und klären, was derzeit als Sachspende benötigt werde.

Er verweist auf die Anlagen zur Vorlage um über die Verwendung des Vorortbudgets 2009/2010 abzustimmen.

 

Ortsbeiratsmitglied Streuber weist darauf hin, dass er aufgrund der Vandalismusgefahr gegen die Pulverbeschichtung bei den Bänken sei.

 

Der Ortsbeirat fasst folgende