Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat fasst ohne Aussprache   e i n s t i m m i g   folgenden Beschluss:

 

1.   Das Ergebnis aus der Unterrichtungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit wird zur Kenntnis genommen, die Eingabe wie in der Vorlage dargestellt behandelt.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 13 a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen (Öffentliche Auslegung).

 


Oberbürgermeister Pirmann übernimmt wieder den Vorsitz.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60