Ortsvorsteher Hüther berichtet, am 30.10.2013 habe im Rathaus (Ratssaal) eine Informa­tionsveranstaltung für die Mitglieder sämtlicher Ortsbeiräte über die Einführung der wie­derkehrenden Beiträge stattgefunden.

Die damaligen Ausführungen des Leiters der Abteilung Tiefbau beim Stadtbauamt, Herr Eitel, seien zwischenzeitlich auch mehrmals in Form von Pressemitteilungen dargestellt worden.

 

Sodann verweist der Vorsitzende auf die jedem Ortsbeiratsmitglied mit der Einladung zur heutigen Sitzung übersandte Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt (Informationen über die Abrechnungseinheiten sämtlicher Vororte), die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Bezüglich den Informationen zur Abrechnungseinheit Oberauerbach sei ihm aufgefallen, dass bei den Berechnungen zur möglichen Investitionssumme die gesamte Beitragsfläche (rund 400.000 m²) zugrunde gelegt worden sei – d. h. ohne diejenigen Grundstücke, welche von einer „Verschonungsregelung“ betroffen wären.

Dies würde zu einer Reduzierung der in den drei aufgeführten Zahlenreihen genannten Beträge um jeweils ca. 10 % führen, so dass man also – hinsichtlich der genannten Bei­tragssätze – von geringeren Investitionssummen ausgehen müsse.

Möglich sei, dass es sich hierbei entweder um ein Versehen handele oder man könnte daraus schließen, dass innerhalb der „Verschonungszeit“ (nächste 10-15 Jahre) ggf. keine Investitionen geplant seien.

Die zweite Möglichkeit erscheine ihm jedoch als eher unwahrscheinlich, da bei allen fünf Vororten die gleiche Berechnungsart (ohne „Verschonungsregelung“) erfolgt sei, um die Investitionssummen zu ermitteln.

 

Sodann berichtet der Vorsitzende hinsichtlich der aus seiner Sicht bestehenden Nachteile bei einem Systemwechsel von einmaligen Beiträgen zu wiederkehrenden Beiträgen.

Für die Anlieger an klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) würde dies eine Mehrbelastung bedeuten, obwohl diese – wie bisher – erhöhte Belastungen infolge des vermehrten Verkehrsaufkommens (Lärm, Abgase, Schmutz etc.) hinnehmen müssten.

Der Ausbaustandard von Straßen werde zwar grundsätzlich seitens des Stadtrates festge­legt, jedoch bestehe darüber hinaus nach der Einführung wiederkehrender Beiträge kein Anreiz mehr für Anlieger, sich für Einsparmöglichkeiten einzusetzen.

Außerdem sehe er Nachteile im Hinblick auf die Kontrolle von Straßenbaumaßnahmen samt deren Abrechnungen.

Grundsätzlich nehme das Stadtbauamt bzw. der Stadtrat diesbezügliche Kontrollfunktionen wahr.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Contwiger Straße seien sowohl Flächenberech­nung, als auch Kostenzuordnung zur klassifizierten Straße erst nach Intervention der be­troffenen Anlieger in erheblichem Umfang geändert worden.

Er frage sich, ob dies nach Einführung wiederkehrender Beiträge ebenso vehement verfolgt worden wäre.


 

Sodann bemerkt der Vorsitzende, anlässlich der oben genannten Informationsveranstaltung am 30.10.2013 sei eine Bewertung der Straßen hinsichtlich Ausbaubedürftigkeit angekün­digt worden, welche allerdings erst nach Vorliegen der Entscheidung über das Beitrags­system durchgeführt werde. Wenn die Einstufung der Zustände von Straßen bereits im Vorfeld vorgelegen hätte, wäre dies für die Meinungsbildung hinsichtlich des zu favori­sierenden Beitragssystems hilfreich gewesen.

 

Ortsbeiratsmitglied Danner erklärt, im Gegensatz zu früheren Jahren hätte die Verwaltung dem Ortsbeirat nunmehr konkretes Zahlenmaterial u. a. zur geplanten Abrechnungseinheit Oberauerbach zur Verfügung gestellt, was eine wichtige Grundlage bei der Entscheidung über das Beitragssystem sei.

Außerdem könne mittlerweile davon ausgegangen werden, dass für jeden Vorort eine eigene Abrechnungseinheit gebildet werde.

Dies bedeute, dass u. a. auch der Ortsbeirat Oberauerbach hinsichtlich der innerörtlichen Ausbaumaßnahmen samt damit zusammenhängender Investitionen angehört werde und dem Stadtrat diesbezügliche Anregungen geben könne.

Darüber hinaus hätte in früheren Jahren die Befürchtung bestanden, dass die Oberauer­bacher Grundstückseigentümer eventuell an der Finanzierung der Ausbaumaßnahme Fuß­gängerzone/Alexanderplatz beteiligt würden.

Diese Problematik bestehe nunmehr nicht mehr, da die Finanzierung geklärt und die Ab­rechnung des oben genannten Projektes fast abgeschlossen wäre.

Mit der eventuellen Einführung wiederkehrender Beiträge sei u. a. auch für den Stadtteil Oberauerbach der Vorteil verbunden, dass eine innerörtliche Solidargemeinschaft gebildet werde, wodurch künftighin für die Grundstückseigentümer kaum noch zu leistende Aus­baubeitragssummen vermeidbar seien.

 

Ortsbeiratsmitglied Adelfang teilt die Bedenken von Ortsvorsteher Hüther, wobei er darauf hinweist, dass der Stadtteil Oberauerbach einen relativ hohen Anteil an klassifizierten Straßen habe.

Die Gesamtbelastung der Grundstückseigentümer sei bei wiederkehrenden Beiträgen – auf längere Sicht – die gleiche wie bei einmaligen Beiträgen.

Gemäß § 10 a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) wäre es möglich, dass für ein klar abgegrenztes Gebiet wie beispielsweise Oberauerbach eine andere Regelung der Beitrags­erhebung (gegenüber dem übrigen Stadtgebiet) getroffen werden könnte – d. h. Beibehal­tung von einmaligen Beiträgen, was – seiner Auffassung nach – zu favorisieren sei.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan erklärt, in dem derzeitigen Beitragssystem der einmaligen Beiträge seien die Grundstückseigentümer daran interessiert, die Kosten zum Ausbau der Straßen möglichst gering zu halten (siehe Ausbau Contwiger Straße).

Diese Einstellung werde sich bei einem Wechsel zu wiederkehrenden Beiträgen ändern, wobei davon auszugehen sei, dass der Verwaltungsvorschlag zum Ausbau kritiklos akzep­tiert werde.

Wäre die Contwiger Straße nach Einführung wiederkehrender Beiträge ausgebaut worden, wären die Fehler in den Beitragsbescheiden von den Beitragspflichtigen (Solidargemein­schaft) sicher nicht moniert worden.

Infolge der Einführung wiederkehrender Beiträge ändere sich der Anteil der Beitrags­pflichtigen – über einen längeren Zeitraum gesehen – nicht, sondern es ändere sich ledig­lich die Höhe des fälligen Beitrags.

Insgesamt werde das Investitionsvolumen nicht kleiner sondern größer. Daher sei für ihn nicht erkennbar, welche Verbesserungen sich für die Beitragszahler ergeben sollen.

 

Ortsbeiratsmitglied Danner-Knoke ist der Auffassung, dass nach Einführung wiederkeh­render Beiträge keine „Kostenexplosion“ beim Straßenausbau zu befürchten sei, da einer­seits der Ortsbeirat in die Planung hinsichtlich Straßenausbau eingebunden wäre und an­dererseits der Stadtanteil bestehen bleibe, weshalb die Verwaltung eine möglichst kosten­günstige Lösung anstreben werde.

 

Hieran schließt sich eine längere Aussprache an, wobei Ortsbeiratsmitglied Stephan die seitens der Verwaltung vorgesehene Bildung eigener Abrechnungseinheiten für die Vor­orte anspricht.

In diesem Zusammenhang gibt er zu bedenken, dass derzeit noch eine Gerichtsentschei­dung bezüglich deren Rechtmäßigkeit ausstehe.

Sollte das Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass die Bildung solcher Abrechnungs­einheiten nicht rechtmäßig ist, habe dies zur Konsequenz, dass im Bereich der gesamten Stadt Zweibrücken nur ein gemeinsames Abrechnungsgebiet zulässig sei, dem dann u. a. auch der Stadtteil Oberauerbach angehören würde (samt Beteiligung der Oberauerbacher Grundstückseigentümer an sämtlichen Ausbaukosten – z. B. im Innenstadtbereich etc.).

 

Ortsbeiratsmitglied Danner kritisiert die Formulierung dieses Tagesordnungspunktes, da hieraus nicht erkennbar sei, dass eine Beschlussfassung vorgesehen wäre.

 

Im Anschluss daran stellt Ortsvorsteher Hüther den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

Die Einführung wiederkehrender Beiträge wird abgelehnt.

 

Bei der sich anschließenden Beschlussfassung – an der 13 Ortsbeiratsmitglieder sowie Ortsvorsteher Hüther teilnehmen – erhält oben genannter Beschlussvorschlag 7 Ja-Stim­men, wobei sich 7 Ortsbeiratsmitglieder gegen den Beschlussvorschlag aussprechen.

Stimmenthaltungen ergeben sich nicht.

 

Ortsvorsteher Hüther stellt fest, gemäß § 40 Abs. 1, Satz 2 GemO ist der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt, so dass im Prinzip das Abstimmungsergebnis als Zustimmung zur Einführung wiederkehrender Beiträge zu werten sei, da die Einführung wiederkehrender Beiträge nicht abgelehnt worden sei.

Der Vorsitzende bemerkt, die Einführung wiederkehrender Beiträge sei praktisch aber auch nicht beschlossen worden, da eine andere Formulierung (z. B. „Die Einführung wiederkehrender Beiträge wird befürwortet“) zu dem gleichen Abstimmungsergebnis ge­führt hätte, was als Zustimmung zur Beibehaltung des bisherigen Systems der einmaligen Beiträge zu werten gewesen wäre.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan stellt fest, es liege weder ein eindeutiges Votum des Ortsbei­rates für die Einführung wiederkehrender Beiträge, noch für die Beibehaltung des bis­herigen Systems der einmaligen Beiträge vor.

 

Ortsvorsteher Hüther erklärt, nachdem der Ortsbeirat die Einführung wiederkehrender Beiträge nicht abgelehnt habe, erübrige sich die Frage, ob eine Beibehaltung des Systems der einmaligen Beiträge für den Stadtteil Oberauerbach möglich ist.


 

Da keine eindeutige Beschlussempfehlung des Ortsbeirates zustande gekommen ist, schlägt Ortsvorsteher Hüther vor, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Votum über die Bildung eines eigenen Abrechnungsgebietes (bei Einführung wiederkehrender Beiträge) erfolgen sollte.

Nachdem in der Sitzung des Hauptausschusses am 20.11.2013 eine Beschlussempfehlung über die Einführung wiederkehrender Beiträge samt Bildung eigener Abrechnungseinhei­ten für die Vororte vorgesehen ist und der Stadtrat abschließend am 18.12.2013 über diese Thematik entscheide, könnte diesbezüglich ggf. in der am 9.12.2013 vorgesehenen Sitzung des Ortsbeirates Oberauerbach – aufgrund der Beratungsergebnisse im Hauptausschuss – eine Meinungsäußerung an den Stadtrat weitergegeben werden.

 


 

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