Herr Müller weist darauf hin, dass im Bereich Mertelstraße – d. h. oberhalb des Wasser­reservoirs, in Richtung Wattweiler (rechte Seite) eine Streuobstwiese angelegt worden sei.

Das Gleiche wäre auch unterhalb des Walls (d.h. innerhalb des Neubaugebietes „Auf Äckerchen“) geschehen. Er frage sich, ob hier landespflegerische Ausgleichsflächen für das o.g. Neubaugebiet geschaffen würden.

 

Ortsvorsteher Dettweiler erklärt, hierüber könne er momentan keine Aussage machen.

Er werde sich jedoch diesbezüglich erkundigen.

 

Herr Baumann bemerkt, er habe sich in obigem Zusammenhang bereits mit Herrn Wunder­berg (UBZ) in Verbindung gesetzt.

Es handele sich um einen „Grüngürtel“, welcher rund um das Neubaugebiet angelegt werde. Die Einzäunung sei wegen Wildverbiss erforderlich.

 

Sodann erkundigt sich Herr Müller, ob der Bereich „Kühtränke“ aus dem Bebauungsplan­gebiet herausgenommen worden wäre.

 

Der Vorsitzende erklärt, auch diese Frage könne er momentan nicht beantworten. Er werde sich mit der Verwaltung in Verbindung setzen.

 

Im Anschluss daran spricht Herr Müller den Ausfahrtbereich der Straße „Am Bornrech“ an.

Infolge der hier aufgestellten Trafostation bestehe für Autofahrer eine erhöhte Unfallgefahr (Sichtbehinderung).

 

Der Vorsitzende erklärt, die Zweibrücker Stadtwerke seien berechtigt, die Standorte solcher Anlagen in eigener Regie festzulegen.

Auch der Ortsbeirat habe den Standort kritisiert.

Im Zusammenhang mit der Prüfung von Fragen bezüglich der Verkehrssicherheit sei allerdings das Ordnungsamt (Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) eingebunden gewesen.

 

Sodann spricht Herr Denger einen Presseartikel vom 08.11.2013 in der Zweibrücker Tageszeitung „Pfälzischer Merkur“ an, wonach Ortsvorsteher Dettweiler über „stinkende Substanzen“ geklagt habe, welche durch Landwirte ausgebracht würden.

Er bittet um nähere Angaben, um welche Klagen es sich hierbei konkret handele.

 

Der Vorsitzende antwortet, seine Äußerungen wären in o. g. Zeitungsbericht nicht wahr­heitsgetreu wiedergegeben worden.

Im Rahmen einer Sitzung des Stadtrates sei die Lagerung größerer Mengen von angeb­lichem Hühnermist im Bereich der Gemarkung Wattweiler thematisiert worden, welche kürzlich ausgebracht worden wären.

Oberbürgermeister Pirmann habe erklärt, dass ihm dies bekannt sei.

 

Ortsvorsteher Dettweiler erklärt, in diesem Zusammenhang habe er auf die Problematik hingewiesen, dass im Bereich Hengstbach des Öfteren sowohl Klärschlamm als auch Gülle in großen Mengen ausgefahren worden seien und um entsprechende Überprüfung gebeten.

Er berichtet, dass eine diesbezügliche Überprüfung seitens Herrn S. Müller (Stadtbauamt

– Abt. Tiefbau, Sachgebiet Umwelt) ergeben habe, dass diese Verfahrensweise samt auf­gebrachter Mengen legal wären.

Die davon ausgehenden massiven Geruchsbelästigungen seien allerdings für die Ein­wohner von Mittelbach/Hengstbach „negativ“.

 

Herr Denger weist sodann auf Gerichtsentscheidungen hin, wonach in ländlichen Gebieten Geruchsbelästigungen hinzunehmen seien. Dies müsse der Bevölkerung klar mitgeteilt werden.

Bevor ein LKW mit Klärschlamm, Hühnerkot o. ä. beladen werde, hätten bereits diesbe­zügliche Überprüfungen seitens der hierfür zuständigen Behörden stattgefunden, wobei die festgelegten Obergrenzen bezüglich der aufgebrachten Mengen eingehalten werden müssten, was ebenfalls überprüft werde.

Es sei also ausgeschlossen, dass Landwirte diesbezüglich Handlungsfreiheit hätten und gewissermaßen nach eigenem Gutdünken Klärschlamm, Gülle etc. ausbringen könnten. Die Mengen seien von der Gesamtfläche der durch den landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschafteten Felder, Äcker etc. abhängig.

Viele Personen würden eine biologische Düngung seitens der Landwirte befürworten, was bei der Aufbringung von Gülle der Fall wäre – allerdings wären dann mehrmalige Geruchsbelästigungen im Verlaufe eines Jahres nicht vermeidbar.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Wolf weist darauf hin, dass früher lediglich diejenigen Mengen an Gülle und Mist zur Düngung aufgebracht worden wären, welche auch vor Ort erzeugt worden seien. Heutzutage würde es sich um Güllemengen aus Großmästereien – welche sich unter anderem auch im Ausland befinden würden – handeln, die in Mittelbach/Hengst­bach niemals erzeugt werden könnten.

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an.

 

 

 

 


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