B e s c h l ü s s e :

Wenn wiederkehrende Beiträge eingeführt werden, spricht sich der Ortsbeirat Mittel­bach/Hengstbach dafür aus, dass Abrechnungseinheiten gebildet werden (eigene Abrechnungseinheit für Mittelbach/Hengstbach).

Abstimmungsergebnis:    e i n s t i m m i g

Ja:                   13

Nein:                 0

Enthaltung:         0

Wenn Abrechnungseinheiten gebildet werden, wird die Einführung wiederkehrender Beiträge nur unter der Voraussetzung befürwortet, dass Straßen, in denen die Grundstücks­eigentümer bislang noch keine Beiträge für die erstmalige Erschließung (Erstausbau) geleistet haben – im Falle des Ausbaues – auch künftighin über das System der einmaligen Beiträge (Erschließungsbeiträge) abgerechnet werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja:                   11

Nein:                 2

Enthaltung:         0

An den beiden Abstimmungen nahmen jeweils 12 Ortsbeiratsmitglieder sowie Ortsvorsteher Dettweiler teil.

Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 30 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x


Ortsvorsteher Dettweiler informiert, bereits im Jahr 2009 habe sich der Ortsbeirat mit dieser Thematik befasst.

Es sei vorgesehen, dass der Stadtrat in der Jahresschlusssitzung am 18.12.2013 einen Beschluss über die Einführung wiederkehrender Beiträge bzw. Beibehaltung des bis­herigen Systems der Einmalbeiträge fassen werde.

Der Vorsitzende berichtet weiter, mittlerweile seien alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen sowie die Mitglieder sämtlicher Ortsbeiräte samt Ortsvorstehern seitens des Leiters der Abt. Tiefbau beim Stadtbauamt, Herrn Eitel, ausführlich über die Thematik der wieder­kehrenden Beiträge informiert worden.

Vor o. g. Beschlussfassung erfolge derzeit die Anhörung der Ortsbeiräte zwecks Abgabe jeweils eines entsprechenden Votums – d. h. einer Beschlussempfehlung an den Stadtrat.

Ortsvorsteher Dettweiler erklärt, auf jeden Fall werde die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage auch künftighin über das bisherige System der Erhebung eines Einmal­beitrages abgerechnet (Erschließungsbeitrag).

Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen seien auch weiterhin nicht beitragsrelevant und würden nach wie vor seitens Mitarbeitern des UBZ durchgeführt.

Der Unterschied gegenüber dem Jahr 2009 bestehe darin, dass mittlerweile konkrete Daten zu den einzelnen Abrechnungseinheiten (z. B. beitragspflichtige Grundstücksflächen etc.) vorliegen würden.

In diesem Zusammenhang spricht der Vorsitzende die Anlage zu diesem Tagesordnungs­punkt an (Information über die Abrechnungseinheiten sämtlicher Vororte), welche allen Ortsbeiratsmitgliedern vorliegen würde.

Die Anlage ist der Niederschrift beigefügt.

Ortsvorsteher Dettweiler bemerkt, die Verwaltung beabsichtige für jeden Vorort eine eigene Abrechnungseinheit zu bilden.

Eine weitere Abrechnungseinheit würden sodann der Stadtkern samt der sogenannten „alten Stadtteile“ (Bubenhausen, Ernstweiler, Ixheim und Niederauerbach) darstellen.

Die diesbezügliche Entscheidung obliege allein dem Stadtrat.

Ortsbeiratsmitglied Beckmann weist darauf hin, dass die Rechtslage hinsichtlich der Bildung einzelner Abrechnungseinheiten derzeit noch unklar wäre.

So sei es nicht ausgeschlossen, dass für das gesamte Stadtgebiet (einschließlich Vororte) lediglich eine gemeinsame Abrechnungseinheit gebildet werden müsse.

Der Vorsitzende bestätigt dies. Momentan stünde ein diesbezügliches Urteil des Bundes­verfassungsgerichtes noch aus, welches die Verwaltung jedoch nicht abwarten wollte, weil dadurch – im Hinblick auf die dringende Sanierungsbedürftigkeit verschiedener Straßen – noch weitere Zeit verloren gehen würde. Das Urteil werde im Laufe des Jahres 2014 erwartet.

Sollte sich der Stadtrat in der Sitzung am 18.12.2013 für die Einführung wiederkehrender Beiträge aussprechen, könne die Beitragserhebung nach diesem neuen System erst ab dem Berechnungszeitraum 2016 - 2021 durchgeführt werden, da im Vorfeld seitens der Ver­waltung noch umfangreiche vorbereitende Arbeiten im Zusammenhang mit der Ermittlung erforderlicher Berechnungsgrundlagen zu erledigen seien.

Ortsvorsteher Dettweiler bemerkt, eine für ihn zwingende Notwendigkeit bei der even­tuellen Einführung wiederkehrender Beiträge stelle die Bildung eigener Abrechnungs­einheiten für die Vororte dar.

Hieran schließt sich eine längere Aussprache an, wobei Ortsvorsteher Dettweiler über Details im Zusammenhang mit der Beitragserhebung informiert und Fragen beantwortet.

Sodann spricht der Vorsitzende Straßen an, welche bislang noch nicht ausgebaut wurden und folglich auch noch keine Beitragserhebung stattgefunden habe.

Hinsichtlich Ausbaumaßnahmen in solchen Straßen vertrete er die Auffassung, dass die dortigen Grundstückseigentümer einmalige Beiträge (d. h. Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung) leisten müssten.

Es könne nicht sein, dass in solchen Fällen lediglich wiederkehrende Beiträge berechnet würden.

Ortsvorsteher Dettweiler erklärt, er werde sich diesbezüglich bei der Verwaltung erkundigen.

In diesem Zusammenhang werde er außerdem um Erstellung einer Aufstellung entsprechender Straßen in Mittelbach/Hengstbach bitten.

Nach einer kürzeren Aussprache fasst der Ortsbeirat die folgenden