Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Nach einer kürzeren Aussprache fasst der Ortsbeirat den folgenden

 

B e s c h l u s s:

 

Die Einführung wiederkehrender Beiträge für die Abrechnungseinheit Mörsbach – auf der Basis der bisher bekannten Daten – wird befürwortet.

 

An der Abstimmung nahmen 10 Ortsbeiratsmitglieder sowie Ortsvorsteher Schimmeyer teil.

 


Ortsvorsteher Schimmeyer informiert, gem. § 10 a Kommunalabgabengesetz (KAG) könnten die Gemeinden durch Satzung bestimmen, dass anstelle der Erhebung einmaliger Beiträge (gem. § 10 KAG) die jährlichen Investitionsaufwendungen für Verkehrsanlagen – nach Abzug des Gemeindeanteils – als wiederkehrende Beiträge auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt werden.

In der Satzung könne geregelt werden, dass sämtliche zum Ausbau bestimmte Verkehrs­anlagen des gesamten Gebietes oder einzelner, voneinander abgrenzbarer Gebietsteile der Gemeinde, eine einheitliche öffentliche Einrichtung bilden, für deren Ausbau vorteilbezo­gene Beiträge von Grundstücken erhoben werden können, welche die rechtliche und tat­sächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer dieser Verkehrsanlagen haben.

Die Entscheidung über die eine Einheit bildenden Verkehrsanlagen treffe die Gemeinde in Wahrnehmung ihres Selbstverwaltungsrechts unter Beachtung der örtlichen Gegebenhei­ten.

Einer weitergehenden Begründung bedürfe die Entscheidung nur, wenn sämtliche Ver­kehrsanlagen des gesamten Gebietes der Gemeinde lediglich Verkehrsanlagen einzelner, voneinander abgrenzbarer Gebietsteile, als einheitliche, öffentliche Einrichtung bestimmt werden.

 

Ortsvorsteher Schimmeyer bemerkt, anlässlich einer am 30.10.2013 stattgefundenen Infor­mationsveranstaltung für die Mitglieder sämtlicher Ortsbeiräte über die Einführung wie­derkehrender Beiträge sei diese Thematik näher erläutert worden.

Er verweist sodann auf die jedem Ortsbeiratsmitglied mit der Einladung zur heutigen Sit­zung übersandte Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt (Informationen über die Abrech­nungseinheiten sämtlicher Vororte), die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Sodann verliest der Vorsitzende die in der Information über die Abrechnungseinheit Mörs­bach genannten Daten hinsichtlich beitragspflichtiger Grundstücksfläche, Höhe des Bei­tragsaufkommens (bei unterschiedlichen Beitragssätzen) sowie daraus (samt Stadtanteil) sich ergebender Höhe von Investitionen.

 

Der Vorsitzende bemerkt, Ausbaubeiträge würden für alle Maßnahmen an Verkehrsan­lagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.

Reine Instandhaltungsmaßnahmen seien nicht beitragspflichtig.

 

Ortsbeiratsmitglied Weibel weist darauf hin, dass die Fahrbahnen sowohl der Talstraße, als auch der Höhenstraße auch nach einer eventuellen Einführung wiederkehrender Beiträge nicht der Beitragspflicht unterliegen würden, da es sich hierbei um eine Kreis- bzw. um eine Landesstraße handele.

Somit seien bei oben genannten Straßen lediglich die Bürgersteige (einschließlich Beleuchtung etc.) beitragspflichtig.

 

Ratsmitglied Ruf erklärt, die Einführung wiederkehrender Beiträge sollte mit der Be­dingung verbunden werden, dass für den Stadtteil Mörsbach eine eigene Abrechnungs­einheit gebildet werde.


Ortsvorsteher Schimmeyer informiert, derzeit prüfe das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Bildung einzelner Abrechnungseinheiten.

 

Ratsmitglied Dr. Bock bemerkt, in der Sitzung des Stadtrates am 18.12.2013 sei lediglich die Fassung eines Grundsatzbeschlusses zur Thematik der wiederkehrenden Beiträge samt Bildung eigener Abrechnungseinheiten für die Vororte vorgesehen.

 

Ortsbeiratsmitglied Streuber legt Wert darauf, dass für den Stadtteil Mörsbach eine eigene Abrechnungseinheit gebildet wird. Sollte das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis kommen, dass die Bildung einer solchen Abrechnungseinheit rechtlich nicht möglich ist, entstehe eine neue Situation, welche es sodann erforderlich mache, dass sich der Ortsbeirat erneut mit der Thematik der wiederkehrenden Beiträge befasse und hierüber auch neu ent­scheide.

In diesem Zusammenhang wäre seitens der Verwaltung zu klären, welche Alternative bestünde.

 

Ratsmitglied Dr. Bock schließt sich dieser Auffassung an.

 

Ortsbeiratsmitglied Streuber bemerkt, der Stadtrat sollte den für die Abrechnungseinheit Mörsbach maßgeblichen Stadtanteil auf eine Höhe von 35 % festlegen.

Er bitte um Erstellung einer Prioritätenliste bezüglich der innerhalb des Stadtteiles Mörsbach zum Ausbau vorgesehenen Straßen.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan erklärt, in der heutigen Sitzung wäre lediglich ein Grund­satzbeschluss erforderlich, ob der Ortsbeirat die Einführung wiederkehrender Beiträge befürworte oder die Beibehaltung des bisherigen Systems der Beitragserhebung (Einmal­beiträge) favorisiere.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

1

Enthaltung:

1

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 30 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x