Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Nach einer kürzeren Aussprache fasst der Ortsbeirat den folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Die Einführung wiederkehrender Beiträge wird abgelehnt.

 

An der Abstimmung nahmen 11 Ortsbeiratsmitglieder sowie Ortsvorsteher Kroh teil.

 


In einem Rückblick gibt Ortsvorsteher Kroh zunächst einige grundsätzliche Informationen über die wiederkehrenden Beiträge, wobei er unter anderem auch aufzeigt, dass sowohl Ortsbeirat als auch Stadtrat in den vergangenen Jahren bereits wiederholt mit dieser Thematik befasst waren.

 

Das Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes Rheinland-Pfalz habe erstmals Mitte/ Ende der 80er-Jahre die Möglichkeit eröffnet, Einmalbeiträge (wie bislang üblich) und alternativ wiederkehrende Beiträge zu erheben.

Dies bedeute, dass die Entscheidung über das Erhebungssystem der Ausbaubeiträge in dem jeweiligen Gemeindegebiet den Gemeinderäten der einzelnen Kommunen überlassen sei. In vielen Zweibrücker Nachbargemeinden hätten sich die Gemeinderäte in der Vergangen­heit bereits dafür entschieden, wiederkehrende Beiträge einzuführen.

Deutschland sei in insgesamt 16 Bundesländer unterteilt, wovon – seines Wissens – 4 Bundesländer (d.h. 25 %) die Wahlmöglichkeit Einmalbeiträge oder wiederkehrende Beiträge in dem jeweiligen Landtag beschlossen hätten.

Dabei handele es sich um Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen und Sachsen-Anhalt.

Die Gesamtbevölkerungszahl in oben genannten 4 Bundesländern betrage ca. 9,5 Mio. Personen, während im gesamten Bundesgebiet mehr als 80 Mio. Einwohner leben würden.

Dies bedeute, dass ca. 12 % - 13 % der Bevölkerung unter Umständen von den wieder­kehrenden Beiträgen betroffen wären, während für 87 % - 88 % der Einwohner nach wie vor lediglich das Erhebungssystem des Einmalbeitrags gelte.

 

Ortsvorsteher Kroh berichtet weiter, der Zweibrücker Stadtrat habe sich – aufgrund eines „wiederkehrenden“ Antrags der FDP-Fraktion – seit nunmehr ca. 6 Jahren mehrfach mit der Thematik der Einführung wiederkehrender Beiträge befasst und dies damals auch zur Anhörung in die Ortsbeiräte verwiesen.

Anlässlich der 1. Abstimmung im Stadtrat wäre die Einführung wiederkehrender Beiträge mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt worden.

Bei der letzten Abstimmung im Stadtrat habe sich dieser erneut gegen die Einführung wiederkehrender Beiträge ausgesprochen – jedoch habe sich die Anzahl der Befürworter wiederkehrender Beiträge erhöht.

Der Ortsbeirat des Stadtteiles Wattweiler habe sich im Mai 2008 – nach eingehender Infor­mation des damaligen Leiters des Rechtsamtes, Herrn Schmidt – mit dieser Materie be­fasst, wobei die Einführung wiederkehrender Beiträge einstimmig abgelehnt worden wäre.

Nach den im Frühjahr 2009 stattgefundenen Kommunalwahlen habe im November 2009 eine erneute Anhörung des Ortsbeirates Wattweiler stattgefunden, wobei die Verwaltung nochmals ausführlich informiert habe.

Nach längerer Beratung habe sich der Ortsbeirat erneut einstimmig gegen die Einführung wiederkehrender Beiträge ausgesprochen.

In der gleichen Sitzung sei sodann auch der ebenfalls einstimmige Beschluss gefasst worden, falls dennoch wiederkehrende Beiträge eingeführt würden, empfehle der Orts­beirat Wattweiler dem Stadtrat für den Stadtteil Wattweiler ein eigenes Abrechnungsgebiet zu bilden.


 

Im Jahr 2011 habe Herr Maas (Tiefbauamt Pirmasens) im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung des Hauptausschusses über die positiven Erfahrungen der Stadt Pirmasens mit den wiederkehrenden Beiträgen referiert.

Der Vorsitzende bemerkt, damals habe er den Antrag gestellt, dass Herr Maas auch zu einer Veranstaltung für alle Ortsvorsteher und alle Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werde, welche am 15.03.2012 im Rathaus zwar stattgefunden habe, jedoch nicht sehr gut besucht gewesen wäre.

Im Jahr 2012 habe Oberbürgermeister Pirmann im Rahmen einer Sitzung des Stadtrates deutlich gemacht, dass er in absehbarer Zeit das Thema der Einführung wiederkehrender Beiträge aufgreifen werde.

Im September 2013 habe der Leiter der Abteilung Tiefbau beim Stadtbauamt, Herr Eitel, sowohl den Hauptausschuss als auch die Stadtratsfraktionen bezüglich der wiederkehren­den Beiträge informiert.

Danach habe am 30.10.2013 im Stadtratssaal nochmals eine Informationsveranstaltung für alle Ortsvorsteher und alle Ortsbeiratsmitglieder stattgefunden, welche sehr gut besucht gewesen wäre.

 

Im Anschluss daran weist Ortsvorsteher Kroh darauf hin, dass derzeit beim Bundesver­fassungsgericht ein Rechtsverfahren anhängig sei.

Das Verwaltungsgericht Koblenz habe den Antrag gestellt, dass seitens des Bundesver­fassungsgerichtes geprüft werden soll, ob die Erhebung wiederkehrender Beiträge ver­fassungskonform oder verfassungswidrig sei.

Das Verwaltungsgericht Koblenz vertrete die Auffassung, dass § 10 bzw. § 10 a KAG nicht verfassungskonform wäre.

Der Antrag liege dem Bundesverfassungsgericht seit dem Jahr 2011 vor.

Man gehe davon aus, dass unter Umständen im Jahr 2014 über diesen Antrag entschieden werde.

Der Vorsitzende erklärt, er hätte es begrüßt, wenn seitens der Verwaltung dieses Urteil abgewartet worden wäre.

Die erforderlichen Vorarbeiten zur Erarbeitung der Berechnungsgrundlagen seien auf jeden Fall durchaus möglich gewesen und würden – seiner Auffassung nach – bei beiden Abrechnungssystemen benötigt (z.B. Prioriätenliste bezüglich Zustand der Straßen etc.).

Der Vorsitzende berichtet weiter, nach einer Vorberatung über die Einführung wieder­kehrender Beiträge im Rahmen einer Sitzung des Hauptausschusses sei in der Jahres­schlusssitzung des Stadtrates am 18.12.2013 die Beratung samt Beschlussfassung zu oben genannter Thematik vorgesehen.

Ortsvorsteher Kroh informiert, die Verwaltung beabsichtige für alle 5 Vororte jeweils eine eigene Abrechnungseinheit zu bilden, während die Bereiche Stadtmitte sowie die „alten Stadtteile“ zu einer gemeinsamen Abrechnungseinheit zusammengefasst werden sollen.

Sodann bittet Ortsvorsteher Kroh um entsprechende Stellungnahmen der Fraktionen.

 

Ortsbeiratsmitglied Brünisholz erklärt, nach Auffassung der FWG-Ortsbeiratsfraktion sei das bisherige System der Erhebung von Einmalbeiträgen gegenüber dem System der Er­hebung wiederkehrender Beiträge zu favorisieren, da davon auszugehen sei, dass nach Einführung wiederkehrender Beiträge die Ausbaukosten steigen werden.

Auch würden sich die Personalkosten erhöhen, da zusätzliche Einstellungen beim Stadt­bauamt zwingend erforderlich seien.

Aus oben genannten Gründen spreche sich die FWG-Ortsbeiratsfraktion gegen die Ein­führung wiederkehrender Beiträge aus.


 

Ortsbeiratsmitglied Kunze (CDU-Ortsbeiratsfraktion) weist auf den relativ guten Zustand der Straßen im Stadtteil Wattweiler hin, so dass in den nächsten Jahren nicht mit der Erhebung wiederkehrender Beiträge zu rechnen sei, zumal die seitens des UBZ durchzu­führenden Unterhaltungsarbeiten nicht beitragsrelevant wären.

Außerdem könnten nach Einführung wiederkehrender Beiträge hohe einmalige Beitrags­summen vermieden werden, welche insbesondere von älteren Einwohnern kaum finan­zierbar seien.

Deshalb erachte er die Einführung wiederkehrender Beiträge durchaus als sinnvoll.

 

Ortsbeiratsmitglied Weber erklärt, bei der SPD-Ortsbeiratsfraktion bestehe keine einheit­liche Fraktionsmeinung zu dieser Thematik.

 

Ortsbeiratsmitglied Ziegenbein erklärt, nach der Einführung wiederkehrender Beiträge würden auch die Anlieger an sogenannten klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- sowie Kreisstraßen) an den Straßenausbaukosten innerhalb der jeweiligen Abrechnungseinheit beteiligt, obwohl sie nach wie vor die damit verbundenen Nachteile aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens (unter anderem Lärm- sowie Abgasbelastungen) hinnehmen müssten. Dies erachte er als nicht gerechtfertigt.

Bislang wäre dieser Personenkreis hinsichtlich der Ausbaukosten für die Fahrbahn nicht belastet worden.

Allerdings habe das Abrechnungssystem der wiederkehrenden Beiträge auch Vorteile gegenüber dem bisherigen System der Einmalbeiträge. Jedoch sollte unbedingt für Watt­weiler eine eigene Abrechnungseinheit gebildet werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

2

 

 

 

 

Sodann fasst der Ortsbeirat einen weiteren

 

B e s c h l u s s :

 

Wenn sich der Stadtrat für die Einführung wiederkehrender Beiträge aussprechen sollte, wird die Bildung einer eigenen Abrechnungseinheit für den Stadtteil Wattweiler empfohlen.


 

An der Abstimmung nahmen 11 Ortsbeiratsmitglieder sowie Ortsvorsteher Kroh teil.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

 

Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 30 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x