Der Beschluss über diese Thematik wurde seitens Oberbürgermeister Pirmann gemäß § 75 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 42 Abs. 1 GemO ausgesetzt.

Dies hat zur Folge, dass die Niederschrift zu diesem Beschluss – entgegen der sonst üb­lichen Verfahrensweise – weder Ortsvorsteher Hüther noch den Fraktionsvorsitzenden im Ortsbeirat ausgehändigt wird.