Sitzung: 18.10.2010 Ortsbeirat Oberauerbach
Beschluss: TOP ohne Abstimmung
Ortsvorsteher Hüther informiert, das Hauptamt habe auf
seine diesbezügliche Stellungnahme vom 20.04.2010 zur Sitzung des Ortsbeirates
am 26.04.2010 verwiesen, die nach wie vor gelte.
Danach sei es der Verwaltung nicht möglich, einen für jedermann zugänglichen
Internet-Anschluss im Bürgerhaus Oberauerbach zu schaffen.
Dieser würde unkontrolliert und ungeschützt jedem zur Nutzung zur Verfügung
stehen. Bei missbräuchlicher Verwendung (z. B. wahllose Zugriffe auf
Chatrooms, Internetforen) wäre die Stadtverwaltung verantwortlich.
Der Vorsitzende berichtet weiter, seitens des Hauptamtes wäre in diesem
Zusammenhang auch auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes zur Sicherungspflicht
der WLAN-Anschlussinhaber hingewiesen worden.
Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft hätte ursprünglich einen offenen
WLAN-Anschluss installiert. Dies sei jedoch mittlerweile – aus
Sicherheitsgründen – nicht mehr der Fall.
Die Optimierung der Telefonanlage werde noch geprüft.
Verteiler:
Amt 10 – 1 x
Amt 20 – 1 x
Amt 60/65 – 1 x