Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Ortsvorsteher Hüther informiert, das Hauptamt habe auf seine diesbezügliche Stellung­nahme vom 20.04.2010 zur Sitzung des Ortsbeirates am 26.04.2010 verwiesen, die nach wie vor gelte.
Danach sei es der Verwaltung nicht möglich, einen für jedermann zugänglichen Internet-Anschluss im Bürgerhaus Oberauerbach zu schaffen.
Dieser würde unkontrolliert und ungeschützt jedem zur Nutzung zur Verfügung stehen. Bei missbräuchlicher Verwendung (z. B. wahllose Zugriffe auf Chatrooms, Internetforen) wäre die Stadtverwaltung verantwortlich.

Der Vorsitzende berichtet weiter, seitens des Hauptamtes wäre in diesem Zusammenhang auch auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes zur Sicherungspflicht der WLAN-Anschluss­inhaber hingewiesen worden.
Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft hätte ursprünglich einen offenen WLAN-Anschluss installiert. Dies sei jedoch mittlerweile – aus Sicherheitsgründen – nicht mehr der Fall.
Die Optimierung der Telefonanlage werde noch geprüft.


 

 

 

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Amt 10 – 1 x

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