Beschluss: zur Kenntnis genommen


Herr Schmitt, LBM, stellt anhand einer Powerpoint Präsentation die geplanten Maßnahmen an der BAB 8 für die kommenden Jahre vor.

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Rimbrecht erklärt Herr Schmitt, warum keine durchgängige Lärmschutzwand geplant sei. Eine Lücke ergebe sich auf Höhe des Misch- und Gewerbegebietes, da die dort gemessenen Dezibelwerte die für Misch- und Gewerbegebiete zulässigen (höheren) Richtwerte nicht überschreiten würden. Der Bund als zuständiger Baulastträger werde die Kosten für einen Lückenschluss nicht übernehmen.

Ratsmitglied Schneider bittet darum, die Planung und Maßnahmen möglichst transparent für die Bürger durchzuführen und schlägt vor, diese auf der Homepage der Stadtverwaltung darzustellen.

Herr Schmitt bietet an, die Planungen und Maßnahmen in einer Bürgerversammlung vorzustellen.

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Dr. Hitschler erklärt Herr Schmitt, dass der obere Teil der Wand mit durchsichtigen Elementen geplant sei, eine PC-Simulation sei möglich.

Auf Nachfrage von Ratsmitgliedern Dettweiler und Eckerlein erklärt Herr Schmitt, dass auf der Lärmschutzwand keine Photovoltaikanlagen geplant werden, da diese nicht ertragreich und damit zu teuer seien.

Herr Schmitt erklärt, dass der gesetzlich geregelte Lärmschutz „aktiv vor passiv“ zu erfolgen habe. Dies bedeute, dass vorrangig Lärmschutz durch Wände und nachrangig Lärmschutz durch beispielsweise spezielle Fenster an Privathäusern vollzogen werde. Allerdings werden diese passiven Lärmschutzmaßnahmen nur bezuschusst, wenn die zulässigen Richtwerte in diesem Gebiet überschritten werden.


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Amt 60