Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss stimmt der Anwendung der neu ermittelten angemessenen Kosten der Unterkunft nach §22 SGB II auf Grundlage des für das Jahr 2014/15 aktualisierten „Konzept der kreisfreien Stadt Zweibrücken zu § 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung“ zum Monat April 2014 (Anwendungsstichtag 1. April 2014) zu.

 

 


Der Vorsitzende erläutert, dass die Ermittlung der Kosten der Unterkunft auf einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 22.09.2009 beruht und der weiteren nachfolgenden Recht­sprechung.

 

Anhand einer vorliegenden ausführlichen Tischvorlage erläutert der Vorsitzende die neu ermittelten Angemessenheitsgrenzen und die unveränderten Sätze bei der Ermittlung der Kosten der Unterkunft für Ein- und Zwei Personenhaushalte.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Sozialausschuss bei einer Enthaltung folgenden

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

 

 

 

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