Beschluss: TOP ohne Abstimmung

 

 

 


Zu der heutigen Stadtratssitzung sind mehrere Einwohnerfragen eingegangen, die vom Vorsitzenden verlesen und wie nachfolgend beantwortet werden.

 

 

Bürgerinitiative Mörsbach, vertreten durch Dr. Julia Igel

 

Die Mitglieder unserer Bürgerinitiative haben mehrere Fragen für die Bürgerfrage¬stunde der Stadtratssitzung am 27.02.2014, betreffend sowohl die Deponie Rechen¬bachtal als auch die bestehende Konditionierungsanlage:

 

1.         Aus welchem Grund muss italienischer Müll auf unserer Deponie gelagert werden?

 

Antwort des Vorsitzenden:

In Italien gibt es keine Entsorgungsmöglichkeiten. Die EU hat Italien aufgefordert bis 2017 geordnete Deponien herzurichten, um Eigenentsorgung betreiben zu können.

 

3.         Welche Motivation „treibt“ die Stadt für den Mülltourismus an?

 

Antwort des Vorsitzenden:

Es ist nicht die Stadt, es gibt einen Eigenbetrieb UBZ. An Entsorgungsanlagen werden sehr hohe technische, sicherheitstechnische und umweltgerechte Anforderungen gestellt. Daher ist heutzutage eine Entsorgung der anfallenden Abfälle nur durch zentrale Lösungen mit überregionalem Bezug wirtschaftlich durchführbar. So ist es auch beim ZAS; der Zweibrücker Hausmüll wird auch nicht in Zweibrücken entsorgt. Letztlich können nur so die Kosten für die Allgemeinheit in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden. So werden und können auch nicht alle in Zweibrücken anfallenden Abfälle ausschließlich in Zweibrücken entsorgt oder behandelt werden; hier findet also auch ein „Mülltourismus“ statt.

 

4.         Wie erklären Sie die Aussage und Antragsbegründung der UBZ, eine Deponie­erweiterung sei für die Sicherstellung der regionalen Müllkapazität erforderlich, wenn jährlich nur ca. 3-4 % des dort abgelagerten Mülls tatsächlich aus Zwei­brücken stammen?

 

Antwort des Vorsitzenden:

Der UBZ hat das Vorhaben sehr wohl im Antrag damit begründet, dass die Aufrechterhaltung des bisherigen Entsorgungsangebotes sowohl regional als auch überregional von großer Bedeutung ist (siehe Seite 10 des Erläuterungsberichtes Teil 1 derAnlage). Das Aufkommen an regionalem Abfall (Neunkirchen, Zweibrücken und Pirmasens) liegt bei etwa 40 bis 50 Prozent.

 

5.         Wie ist eigentlich das Genehmigungsverfahren für die Konditionierungsanlage erfolgt? BauGB, Planfeststellungs- oder BImschG-Verfahren? Falls letzteres zutrifft: Nach welchem Paragraphen des BImschG wurde die Anlage genehmigt, in einem förmlichen Genehmigungsverfahren nach § 10 BImschG oder nach dem vereinfachten Verfahren nach § 19 BimschG?

 

 

Antwort des Vorsitzenden:

Das Genehmigungsverfahren für die Konditionierungsanlage wurde entsprechend der abfallrechtlichen Vorgaben durchgeführt. Die Genehmigung erfolgte aufgrund der §§ 4 und 19 BImSchG i. V. m. den §§ 12 und 13 BImSchG.

 

6.         Warum wird jetzt eine Schlackenhalle benötigt? Wird Versäumtes nachgeholt oder für die Zukunft gebaut?

 

Antwort des Vorsitzenden:

Diese Frage zielt nicht auf den Betreiber Terrag. Bei der jetzigen Anlage handelt es sich um die Firma MDSU. Dies ist eine Entscheidung des Anlagenbetreibers aufgrund einer anderen Aufbereitungsmethode, nämlich das Nassverfahren.

 

7.         Wie hoch sind die finanziellen Rücklagen der UBZ, die für die Rekultivierung gebildet wurden? Was passiert mit Ihnen? Wie sieht die Bilanz des Unterneh­mens aus?

 

Antwort des Vorsitzenden:

Rückstellungen für Oberflächenabdeckung und Nachsorge werden entsprechend der rechtlichen Vorgaben in ausreichender Höhe vorgenommen. Dies musste bei der Frage des Entschuldungsfonds der ADD ausführlich nachgewiesen werden. Die Rücklagen werden für die spätere Rekultivierung und Nachsorge der Deponie (Sickerwasserbehandlungsanlage) verwendet.

Die Bilanz des Unternehmens ist dem Jahresabschlussbericht zu entnehmen. Dieser wird - entsprechend der rechtlichen Vorgaben (§ 27 Abs. 3 EigAnVO) - in der lokalen Presse veröffentlicht.

 

8.         Wie ist die Finanzierung der geplanten Erweiterung gesichert / geplant?

 

Antwort des Vorsitzenden:

Die Erweiterung der Deponie erfolgt durch den UBZ (Sparte: Betrieb gewerblicher Art). Sie wird aus den Einnahmen des Betriebes gewerblicher Art gesichert und finanziert. Müllgebühren oder andere geschlossene Kreisläufe werden dafür nicht verwendet, da dies rechtlich nicht möglich ist.

 

9.         Was passiert, wenn ein Unfall mit gefährlichen Abfallstoffen geschieht?

 

Antwort des Vorsitzenden:

Generell handelt es sich bei sämtlichen Abfalltransporten zu unserer Deponie nicht um Gefahrguttransporte. Ein Gefahrguttransport dagegen ist beispielsweise die herkömmliche Lieferung von Heizöl.

Im Falle eines möglichen Unfalls mit gefährlichen Abfällen wird daher – wie allgemein auch üblich - die Unfallstelle vorschriftsgemäß gesichert. Generell werden - je nach Art der Ladung und einer evtl. möglichen Gefahrenlage - die zuständigen Stellen/Behörden durch die Polizei verständigt. Diese veranlassen dann alle weiteren erforderlichen Maßnahmen.

 

 

10.       Gibt es einen Notfallplan? Wenn ja, wo befindet sich dieser?

 

Antwort des Vorsitzenden:

Katastrophenschutzpläne  für verschiedene Szenarien sind bei den zuständigen Stellen (Hauptwache/Feuerwehrzentrale u. zuständiger Dezernent) hinterlegt. Kooperationspläne mit umliegenden Feuerwehren sichern darüber hinausgehende Szenerien ab.

 

11.       Wie sind die Anfahrtswege – Innenstadt – bei einem möglichen LKW-Unfall mit gefährlichen Abfällen gesichert?

 

Antwort des Vorsitzenden:

Da es sich nicht um gefährliche Abfälle handelt, gibt es keine speziellen Vorschriften für innerstädtische Straßen.

Der Anlieferverkehr läuft wie bisher auch  über die L465. Bei einem möglichen Unfall wird die Sicherung der Anfahrtswege entsprechend der jeweiligen Erfordernis vorschriftsgemäß erfolgen.

 

 

Horst Scherer

 

1.         Wie kommt es zu Verträgen zwischen weit entfernten Müllproduzenten (z. B. aus dem Ausland) und der UBZ, d. h. bewirbt sich die UBZ um die Anlieferung von Müll? Gibt es Ausschreibungen?

 

            Vergleiche die Beantwortung der Fragen 1 und 3 der Bürgerinitiative.

 

2.         Wie viel müssen die ausländischen Mülllieferanten für die Entsorgung in Zweibrücken bezahlen? Wie viel die Zweibrücker?

 

Antwort des Vorsitzenden:

Diese Frage muss an den Verwaltungsrat des UBZ verwiesen werden, der Oberbürgermeister ist dafür nicht zuständig.

 

 

Rainer Schäfer

 

Ich habe eine Frage zur Stadtratssitzung am 27.02.2014 betreffend des IST-Zustandes der Deponie Rechenbachtal. Diese habe ich im Anhang formuliert.

 

Des Weiteren trage ich Sorge, dass insbesondere aus dem Ausland stammende Abfälle deponiert werden, die die genehmigten Grenzwerte überschreiten könnten. Die Über­prüfung jeden 100sten LKW´s bzw. alle 2500 t, wie zu vernehmen war, halte ich für unzureichend. Es sollte auf jeden Fall ausgeschlossen werden, dass in einigen Jahren eine weitere Sanierung der Deponie notwendig wird, da unerlaubte Schadstoffkonzen­trationen „untergejubelt“ wurden.

 

Aus Ihrem Interesse für die Landwirtschaft ist Ihnen evtl. bekannt, dass die im JOHN DEERE Werk Zweibrücken produzierten Feldhäcksler mit einer kontinuierlichen Inhaltsstoffbestimmung ausgerüstet werden können. Leider ist das dazu verwendete Gerät nur für organische Stoffe geeignet. Auch die verwendete NIR-Spektroskopie ist für mineralische Stoffe wohl nicht geeignet. Meine Kollegen des JOHN DEERE Tech­nical Center in Kaiserslautern haben jedoch zur kontinuierlichen Schadstoffbestimmung in mineralischen Stoffen die Fa. Polytec, Waldbronn empfohlen.

 

Ich stelle mir eine variable Einsatzmöglichkeit eines entsprechenden Gerätes vor, das sowohl zur automatischen, kontinuierlichen Messung im Absaugschlauch zwischen Silo-LKW und Terrag-Silo als auch für eine diskontinuierliche Messung einer Probe je LKW-Fuhre mit einem max. Zeitaufwand von 10-15 Min. vor Ort verwendet werden kann (das JOHN DEERE Gerät bietet solche variablen Anwendungsmöglichkeiten, aber wie gesagt nur für organische Stoffe).

 

Mit einer solchen Aufgabenstellung habe ich zur Fa. Polytec einen losen Kontakt auf­genommen. Dr. Busche hat bis 21.02.2014 eine Rückantwort mit Kostenschätzung zugesagt.

 

Es wäre jedoch im Sinne meines Anliegens, wenn Sie die von mir vorgeschlagene Aufgabenstellung auch an die Experten der UBZ weiterleiten würden, um potenzielle zukünftige Schäden und Kosten durch über geltenden Vorschriften hinausgehende, finanzierbare Maßnahmen auszuschließen.

 

Anlage:

 

 

1 a)      Wie viele Tonnen Abfall wurden – aufgeteilt auf die Jahre – 2010, 2011, 2012 und 2013 in Abhängigkeit der Transportkilometer in 100 km-Stufen vom Abfallentstehungsort bis zur Deponie Rechenbachtal – aufgeteilt in die einzelnen Bundesländer der BRD und europäische Staaten, wie z. B. Italien, Rumänien, Niederlande etc. – angeliefert?

 

1 b)      In Ergänzung zu 1 a):
Wie viele kg Schadstoffe (= Abfalltonnage multipliziert mit der jeweiligen Schadstoffkonzentration) wurden – aufgeteilt auf die Jahre – 2010, 2011, 2012 und 2013 in Abhängigkeit der Transportkilometer in 100 km-Stufen vom Abfallentstehungsort bis zur Deponie Rechenbachtal – aufgeteilt in die einzelnen Bundesländer der BRD und europäische Staaten, wie z. B. Italien, Rumänien, Niederlande etc. – somit angeliefert?

 

1 c)      In Ergänzung zu 1 a):
Welcher Gewinn wurde aus der aus der Abfalldeponierung – aufgeteilt auf die Jahre – 2010, 2011, 2012 und 2013 in Abhängigkeit der Transportkilometer in 100 km-Stufen vom Abfallentstehungsort bis zur Deponie Rechenbachtal – aufgeteilt in die einzelnen Bundesländer der BRD und europäische Staaten, wie z. B. Italien, Rumänien, Niederlande etc. – durch die UBZ erzielt?

 

Diese drei sehr eng zusammenhängenden Teilfragen mögen auf den ersten Blick komp­lex und aufwändig zur Beantwortung erscheinen.

Da jedoch in der Infoveranstaltung zur Erweiterung der Deponie Rechenbachtal am 4.2.2014 in der Turnhalle Mörsbach informiert wurde, dass alle Abfallanlieferungsdaten bis hin zum endgültigen Lagerort einer LKW-Ladung auf der Deponie dokumentiert werden, sollte es möglich sein – durch einfaches „Filtern“ aus der Dokumentationsdatei – die Antwort zu jeder Teilfrage in Form eines 3-dimensionierten Diagramms leicht übersichtlich darzustellen.

 

Einem versierten IT-Experten sollte eine solche Analyse in weniger als einem Arbeits­tag möglich sein. Infolge der Brisanz der Thematik denke ich, dass der Aufwand loh­nend ist, damit auf Basis von Fakten weiter diskutiert wird.

Auch zu Ihrer eigenen Urteilsbildung ist eine solche Übersicht sicherlich hilfreich.

 

Es ist nicht in meiner Absicht, dass die Vorstellung der Daten einen übergebührenden Zeitraum während der Stadtratssitzung einnimmt. Evtl. könnten Sie die 3 Diagramme per Beamer kurz zeigen und mir eine Kopie zukommen lassen. Sicherlich werden Sie die angepasste und befriedigende Darstellungsform der Antwort zu meiner Frage finden.

 

Antwort des Vorsitzenden:

Die Beantwortung dieser Fragen muss an die Geschäftsführung und den Verwaltungsrat des UBZ verwiesen werden.