Sitzung: 13.03.2014 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Jugendhilfeausschuss nimmt dies zur Kenntnis.
Herr Franzen geht zunächst kurz auf den in der Sitzung ausgeteilten Tätigkeitsbericht ein, der beispielsweise die Eckpfeiler (die Basis der Schulsozialarbeit) näher erläutert sowie individuelle Berichte der einzelnen Schulen enthält. In diesem Zusammenhang verweist er noch einmal auf den Tagesordnungspunkt 2 (Mobbing unter Kindern und Jugendlichen).
Er berichtet weiterhin, dass aufgrund der auslaufenden Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket das Land Rheinland-Pfalz seine Mittel auf den selben Stand wie bereits 2010 angepasst/erhöht hat und somit die Schulsozialarbeit an der Herzog-Wolfgang-Realschule Plus (3 Standorte) nun wieder mit insgesamt 45.900,00 € (jeweils eine halbe Stelle an jedem Standort mit jeweils 15.300,00 €) fördert. Die Schulsozialarbeit an Grundschulen, die ausschließlich aus Bundesmitteln des Bildungs- und Teilhabepaket gefördert wurde, wird hingegen nicht weiter bezuschusst.
Der ausgeteilte Tätigkeitsbericht wurde mit einem Schreiben des Oberbürgermeisters an das zuständige Ministerium weitergeleitet. Er soll u. a. die Wichtigkeit und den Wert der Arbeit, gerade in dieser frühen Phase, unterstreichen. Dieser Brief weist auch darauf hin, dass die Stadt Zweibrücken aufgrund der Schuldenlast (Beitritt zum Entschuldungsfond) die Schulsozialarbeit an Grundschulen wegen des schwierigen finanziellen Hintergrundes nicht allein übernehmen kann. Die Verwaltung steht nach wie vor in Kontakt mit Bund und Land in dieser Thematik.
Herr Wilhelm unterstreicht die fachliche und inhaltliche Wichtigkeit der Arbeit und das das Jugendamt die ersten Früchte der Schulsozialarbeit (z.B. Entlastung des Allgemeinen Sozialen Dienst) ernten kann. Jede Schulart kann davon profitieren – je früher desto besser.