Anlegung eines Fußweges entlang der K 1 (Machbarkeitsuntersuchung, Kosten­schätzung)

 

Ortsvorsteher Kroh begrüßt Herrn Mannschatz (UBZ) zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Mannschatz verteilt zunächst einige Exemplare einer Ausarbeitung (Machbarkeits-untersuchung samt Kostenschätzung und Lageplan mit Wegeführungen) zwecks Anlegung eines Fußweges von Wattweiler zum Waldfriedhof.

O. g. Ausarbeitung ist der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage bei­gefügt.

 

Herr Mannschatz berichtet, in diesem Zusammenhang seien drei Varianten möglicher Wegeführungen näher untersucht worden.

Sodann erläutert er die einzelnen Varianten – gemäß beigefügter Anlage – wobei er bemerkt, dass – aus seiner Sicht – Variante 2 nicht in Betracht komme, da u. a. dieser Weg sehr steil verlaufen würde.

Somit verbleibe lediglich Variante 1 bzw. Variante 3 a oder 3 b.

Bei Variante 1 könnten bereits vorhandene Wege genutzt werden, weshalb keine Herstel-lungskosten anfallen würden.

 

Mehrere Ortsbeiratsmitglieder weisen darauf hin, dass die Wegeführung in dieser Variante mit 1.730 m zu lang wäre, weshalb diese Möglichkeit für die Wattweiler Bürger sicherlich kaum von Interesse wäre.

Deshalb sollte von Variante 1 Abstand genommen und Variante 3 favorisiert werden.

 

Nach einer kürzeren Aussprache bezüglich Details zur Realisierung von Variante 3 spricht Ortsbeiratsmitglied Körner seine ursprüngliche Anfrage im Zusammenhang mit der Schaf­fung einer fußläufigen Verbindung entlang der K 1 (zwischen Fahrbahnrand und Leit­planke) bis zum Waldfriedhof an (Sitzung des Ortsbeirates Wattweiler vom 11.06.2013).

Da diese Anregung in der seitens Herrn Mannschatz erarbeiteten Zusammenstellung dreier Lösungsmöglichkeiten nicht berücksichtigt sei, frage er sich, ob dies damit zusammen­hänge, dass seine o. g. Anregung eventuell nicht realisierbar wäre.

Auf jeden Fall würden auch künftighin Personen entlang der K 1 in Richtung Waldfriedhof zu Fuß unterwegs sein, wodurch diese erheblich gefährdet seien.


 

Diese Situation könnte durch Schaffung eines schmalen, ca. 1 m breiten Gehweges (im Bereich des Grünstreifens) entschärft werden. Dabei wäre es ausreichend, diesen in ein­fachster Ausführung herzustellen (z. B. durch Einbau von Fräsgut etc.).

 

Herr Mannschatz antwortet, problematisch hierbei sei, dass Fußgänger weder die Fahrbahn der K 1 noch den Bereich zwischen Leitplanke und Fahrbahn begehen dürften.

Durch Schaffung eines provisorischen Weges („Fräsgutstreifen“) werde der Anschein er­weckt, dass dies eine offizielle, legal zu begehende fußläufige Verbindung zum Wald­friedhof wäre – was jedoch nicht der Fall sei.

Problematisch sei dies auch aus versicherungsrechtlichen Gründen (Haftung der Stadt Zweibrücken).

Eine Möglichkeit zur Realisierung einer fußläufigen Verbindung entlang der K 1 könnte allenfalls darin bestehen, dass seitens der Verwaltung (Ordnungsamt) die Aufstellung von Schildern „Achtung Fußgänger“ sowohl zu Beginn als auch am Ende des beabsichtigten Weges veranlasst werde.

Die Anlegung eines solchen Weges wäre – aus baulicher Sicht – unproblematisch.

 

Ortsvorsteher Kroh erklärt, in Zusammenarbeit von UBZ und Ordnungsamt (Abt. Straßen-verkehrsangelegenheiten) sollte o. g. Sachverhalt besprochen und die Frage geklärt wer­den, ob die gewünschte fußläufige Verbindung entlang der K 1 realisierbar ist.

In der nächsten Sitzung des Ortsbeirates werde eine diesbezügliche Information erfolgen.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Diesbezüglich werden keine Einwände oder Bedenken geäußert.

Sodann kommt man überein, sollte die o. g. Prüfung ergeben, dass ein solcher Fußweg nicht realisierbar ist, sollte Variante 3 a / 3 b favorisiert und – zwecks baulicher Umsetzung – näher ausgearbeitet werden.

 

 

Straßenschäden an der K 1

 

Ortsvorsteher Kroh berichtet, seit ca. 2-3 Jahren seien im Steigungsbereich der K 1 (von Wattweiler in Richtung Waldfriedhof) sowie auf der sich anschließenden Straßenfläche oberhalb in vermehrtem Maße schadhafte Stellen aufgetreten, welche seitens des UBZ

– im Zuge der Straßenunterhaltung – ausgebessert worden wären, was allerdings keine dauerhafte Lösung darstelle.

 

Herr Mannschatz erklärt, in o. g. Zusammenhang habe er mit Ortsvorsteher Kroh eine Ortsbegehung durchgeführt.

Die Beseitigung der Schäden sei bereits in das Straßensanierungsprogramm des Jahres 2014 aufgenommen worden, wobei die entsprechenden Arbeiten ab Ende April 2014 in Angriff genommen würden.

 

Ortsvorsteher Kroh macht auf eine schadhafte Stelle („Verdrückung“) aufmerksam, welche sich kurz hinter dem Parkplatz Waldfriedhof (aus Fahrtrichtung Bubenhausen kommend) befinde.

Im Zuge der beabsichtigten Arbeiten bittet er, auch diesen Bereich zu sanieren.

Herr Mannschatz sagt dies zu.


 

Schutzmanschetten an Leitplanken

 

Ortsvorsteher Kroh informiert, in den Herbstmonaten des vergangenen Jahres habe eine Ortsbegehung stattgefunden, wobei auch der mit sogenanntem „Hasendraht“ versehene Teilbereich in Augenschein genommen worden wäre.

 

Herr Mannschatz informiert, bis auf den mit „Hasendraht“ versehenen Bereich seien die Leitplanken entweder bereits mit Schutzmanschetten versehen worden oder würden dem­nächst entsprechend ausgestattet (Kurvenbereich).

 

Ortsvorsteher Kroh bittet, den betreffenden Grundstückseigentümer schriftlich aufzu­fordern, den „Hasendraht“ zu beseitigen, damit auch hier Schutzmanschetten angebracht werden können.

 

Diesbezüglich wird sich Herr Mannschatz mit dem Grundstückseigentümer schriftlich in Verbindung setzen.

 

Ortsbeiratsmitglied Mörz spricht den scharfen Kurvenbereich der K 1 in Höhe der früheren städtischen Sozialwohnblocks (sogenannter „Atzelhof“) an.

Hier wäre die Markierung in der Straßenmitte (Mittelstreifen) nicht mehr erkennbar, wo­durch insbesondere bei regnerischer Witterung während der Abend-/Nachtstunden eine akute Verkehrsgefährdung bestehe. Deshalb sollte diese Straßenmarkierung umgehend er­neuert werden.

 

Herr Mannschatz sagt dies zu.

 

Ortsvorsteher Kroh dankt Herrn Mannschatz für seine Informationen.

 


 

Verteiler:

Amt 32 – 1 x

Amt 84 – 1 x