Sitzung: 18.03.2014 Ortsbeirat Wattweiler
Anlegung eines Fußweges entlang der K 1
(Machbarkeitsuntersuchung, Kostenschätzung)
Ortsvorsteher Kroh
begrüßt Herrn Mannschatz (UBZ) zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt ihm das
Wort.
Herr Mannschatz
verteilt zunächst einige Exemplare einer Ausarbeitung
(Machbarkeits-untersuchung samt Kostenschätzung und Lageplan mit Wegeführungen)
zwecks Anlegung eines Fußweges von Wattweiler zum Waldfriedhof.
O. g. Ausarbeitung
ist der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.
Herr Mannschatz
berichtet, in diesem Zusammenhang seien drei Varianten möglicher Wegeführungen näher
untersucht worden.
Sodann erläutert
er die einzelnen Varianten – gemäß beigefügter Anlage – wobei er bemerkt, dass
– aus seiner Sicht – Variante 2 nicht in Betracht komme, da u. a. dieser Weg
sehr steil verlaufen würde.
Somit verbleibe
lediglich Variante 1 bzw. Variante 3 a oder 3 b.
Bei Variante 1
könnten bereits vorhandene Wege genutzt werden, weshalb keine
Herstel-lungskosten anfallen würden.
Mehrere
Ortsbeiratsmitglieder weisen darauf hin, dass die Wegeführung in dieser
Variante mit 1.730 m zu lang wäre, weshalb diese Möglichkeit für die Wattweiler
Bürger sicherlich kaum von Interesse wäre.
Deshalb sollte von
Variante 1 Abstand genommen und Variante 3 favorisiert werden.
Nach einer
kürzeren Aussprache bezüglich Details zur Realisierung von Variante 3 spricht
Ortsbeiratsmitglied Körner seine ursprüngliche Anfrage im Zusammenhang mit der
Schaffung einer fußläufigen Verbindung entlang der K 1 (zwischen Fahrbahnrand
und Leitplanke) bis zum Waldfriedhof an (Sitzung des Ortsbeirates Wattweiler
vom 11.06.2013).
Da diese Anregung
in der seitens Herrn Mannschatz erarbeiteten Zusammenstellung dreier
Lösungsmöglichkeiten nicht berücksichtigt sei, frage er sich, ob dies damit
zusammenhänge, dass seine o. g. Anregung eventuell nicht realisierbar wäre.
Auf jeden Fall
würden auch künftighin Personen entlang der K 1 in Richtung Waldfriedhof zu Fuß
unterwegs sein, wodurch diese erheblich gefährdet seien.
Diese Situation
könnte durch Schaffung eines schmalen, ca. 1 m breiten Gehweges (im Bereich des
Grünstreifens) entschärft werden. Dabei wäre es ausreichend, diesen in einfachster
Ausführung herzustellen (z. B. durch Einbau von Fräsgut etc.).
Herr Mannschatz
antwortet, problematisch hierbei sei, dass Fußgänger weder die Fahrbahn der K 1
noch den Bereich zwischen Leitplanke und Fahrbahn begehen dürften.
Durch Schaffung
eines provisorischen Weges („Fräsgutstreifen“) werde der Anschein erweckt,
dass dies eine offizielle, legal zu begehende fußläufige Verbindung zum Waldfriedhof
wäre – was jedoch nicht der Fall sei.
Problematisch sei
dies auch aus versicherungsrechtlichen Gründen (Haftung der Stadt Zweibrücken).
Eine Möglichkeit
zur Realisierung einer fußläufigen Verbindung entlang der K 1 könnte allenfalls
darin bestehen, dass seitens der Verwaltung (Ordnungsamt) die Aufstellung von
Schildern „Achtung Fußgänger“ sowohl zu Beginn als auch am Ende des
beabsichtigten Weges veranlasst werde.
Die Anlegung eines
solchen Weges wäre – aus baulicher Sicht – unproblematisch.
Ortsvorsteher Kroh
erklärt, in Zusammenarbeit von UBZ und Ordnungsamt (Abt.
Straßen-verkehrsangelegenheiten) sollte o. g. Sachverhalt besprochen und die
Frage geklärt werden, ob die gewünschte fußläufige Verbindung entlang der K 1
realisierbar ist.
In der nächsten
Sitzung des Ortsbeirates werde eine diesbezügliche Information erfolgen.
Die
Ortsbeiratsmitglieder sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Diesbezüglich
werden keine Einwände oder Bedenken geäußert.
Sodann kommt
man überein, sollte die o. g. Prüfung ergeben, dass ein solcher Fußweg nicht realisierbar
ist, sollte Variante 3 a / 3 b favorisiert und – zwecks baulicher Umsetzung –
näher ausgearbeitet werden.
Straßenschäden an der K 1
Ortsvorsteher Kroh
berichtet, seit ca. 2-3 Jahren seien im Steigungsbereich der K 1 (von
Wattweiler in Richtung Waldfriedhof) sowie auf der sich anschließenden
Straßenfläche oberhalb in vermehrtem Maße schadhafte Stellen aufgetreten,
welche seitens des UBZ
– im Zuge der
Straßenunterhaltung – ausgebessert worden wären, was allerdings keine
dauerhafte Lösung darstelle.
Herr Mannschatz
erklärt, in o. g. Zusammenhang habe er mit Ortsvorsteher Kroh eine Ortsbegehung
durchgeführt.
Die Beseitigung
der Schäden sei bereits in das Straßensanierungsprogramm des Jahres 2014
aufgenommen worden, wobei die entsprechenden Arbeiten ab Ende April 2014 in
Angriff genommen würden.
Ortsvorsteher Kroh
macht auf eine schadhafte Stelle („Verdrückung“) aufmerksam, welche sich kurz
hinter dem Parkplatz Waldfriedhof (aus Fahrtrichtung Bubenhausen kommend)
befinde.
Im Zuge der
beabsichtigten Arbeiten bittet er, auch diesen Bereich zu sanieren.
Herr Mannschatz
sagt dies zu.
Schutzmanschetten an Leitplanken
Ortsvorsteher Kroh informiert, in den Herbstmonaten des vergangenen Jahres habe eine Ortsbegehung stattgefunden, wobei auch der mit sogenanntem „Hasendraht“ versehene Teilbereich in Augenschein genommen worden wäre.
Herr Mannschatz informiert, bis auf den mit „Hasendraht“ versehenen Bereich seien die Leitplanken entweder bereits mit Schutzmanschetten versehen worden oder würden demnächst entsprechend ausgestattet (Kurvenbereich).
Ortsvorsteher Kroh bittet, den betreffenden Grundstückseigentümer schriftlich aufzufordern, den „Hasendraht“ zu beseitigen, damit auch hier Schutzmanschetten angebracht werden können.
Diesbezüglich wird sich Herr Mannschatz mit dem Grundstückseigentümer schriftlich in Verbindung setzen.
Ortsbeiratsmitglied Mörz spricht den scharfen Kurvenbereich der K 1 in Höhe der früheren städtischen Sozialwohnblocks (sogenannter „Atzelhof“) an.
Hier wäre die Markierung in der Straßenmitte (Mittelstreifen) nicht mehr erkennbar, wodurch insbesondere bei regnerischer Witterung während der Abend-/Nachtstunden eine akute Verkehrsgefährdung bestehe. Deshalb sollte diese Straßenmarkierung umgehend erneuert werden.
Herr Mannschatz sagt dies zu.
Ortsvorsteher Kroh dankt Herrn Mannschatz für seine Informationen.
Verteiler:
Amt 32 – 1 x
Amt 84 – 1 x