Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Beigeordneter Franzen verweist auf den vorliegenden Sportstätten-Einteilungsplan und teilt mit, dass entgegen der letzten Jahre diesmal entsprechende Anträge, die die Hallenein­teilung betreffen, vorliegen.

Über den grundsätzlichen Sportstätteneinteilungsplan und dessen Fortschreibung gibt es keinen Gesprächsbedarf.

Vordergründig sind heute Abend die Anträge des SV 64 und der VTZ zu behandeln und zu entscheiden, die dem Ausschuss schriftlich im Anhang zu der Drucksache zugegangen sind.

 

Da der Verwaltung bekannt ist, dass verschiedene Ausschussmitglieder in führenden Posi­tionen in den beiden Vereinen tätig sind, hat die Verwaltung durch die Rechtsabteilung die Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO prüfen lassen. Man unterscheidet in diesem Bereich zwei Fälle. Einmal die unzweifelhaften Fälle, d.h. von denen ganz klar ist, dass diese Personen nicht an den für sie relevanten Tagesordnungspunkten beratend und be­schließend teilnehmen dürfen. Solche Fälle liegen heute Abend nicht vor. Des Weiteren gibt es die zweifelhaften Fälle. Hierzu erteilt der Vorsitzende dem Leiter des Rechtsamtes, Herrn Schmidt, das Wort und bittet ihn, diese Fälle zu erläutern, weil aktuell Herr Schiller davon betroffen sein könnte.

Herr Schmidt erklärt, dass Herr Schiller insoweit in besonderem Maße von einer Abstim­mung nachher betroffen ist, es gebietet sich zu prüfen, ob er an dieser Abstimmung teilneh­men kann. Es geht hier grundsätzlich um den Antrag des SV 64 für weitere Hallenstunden in der konkret beantragten Form. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, da der Ausschuss zuständig ist für die Vergabe dieser Hallenstunden, ob denn alle Ausschussmit­glieder auch stimmberechtigt sind. Es ist nämlich der nicht stimmberechtigt nach der Ge­meindeordnung, der wegen Sonderinteresse an der Abstimmung und Beratung eines be­stimmten Tagesordnungspunktes nicht teilnehmen kann.

Diese Voraussetzungen werden grundsätzlich von Seiten des Rechtsamtes mit Blick auf Herrn Schiller bejaht, und zwar deshalb, weil er als Präsident Mitglied des Vorstandes des SV 64 Zweibrücken ist.

Vorstand im Sinne des § 22 GemO ist nämlich nicht der gesetzliche Vorstand nach § 26 BGB, sondern der geschäftsführende Vorstand nach der jeweiligen Vereinssatzung. Da­nach gehört er als Präsident dem Vorstand des SV 64 an. Es bestehen jedoch rechtliche Bedenken, da – wie Herr Schiller auch zu Recht darauf hingewiesen hat – er Mitglied im Vorstand ist, aber kein Stimmrecht hat. Das heißt also, seine Stimme hat nur beschränktes Gewicht, insoweit als er an Vorstandssitzungen teilnehmen, diskutieren, beraten und auch überzeugen, aber letztlich nicht mit abstimmen kann, also in der Meinungsbildung nicht entscheidend mitwirken kann.

Diese Beschränkung veranlasst das Rechtsamt zur Annahme, dass in Fällen dieser Art von einem Zweifelsfall zu sprechen ist. An diesen Zweifelsfall knüpft die GemO eine ganz be­stimmte Regelung, nämlich eine formale. Während grundsätzlich bei unstrittigen Fällen ohne Weiteres das jeweilige Ausschussmitglied von der Beratung und Abstimmung von dem Vorsitzenden auszuschließen ist, sieht die GemO in Zweifelsfällen ein besonderes Verfahren vor, das nach § 22 Abs. 5 GemO mit der Anhörung des Betroffenen beginnt, dieser seine Auffassung darlegen kann und das sich dann fortsetzt mit einer Entscheidung


des Ausschusses. Denn in Zweifelsfällen wird dem Ausschuss die Entscheidung übertra­gen, ob denn Sonderinteresse vorliege oder nicht und diese Entscheidung hat in nicht­öffentlicher Sitzung zu erfolgen. Sie ist mit einfacher Mehrheit zu treffen in Abwesenheit des Betroffenen.

Sollte über die konkret vorliegenden Anträge des SV 64 und der VTZ beraten und abge­stimmt werden, dann muss dieses Verfahren eingehalten werden. Das heißt, es müsste gemäß § 22 Abs. 5 GemO Herr Schiller angehört werden, damit er seine Auffassung, warum bei ihm kein Ausschließungsgrund vorliegt, darlegen kann. Dann müsste der Aus­schuss, wie bereits erwähnt, entscheiden.

 

Beigeordneter Franzen erläutert die Anträge der beiden Vereine hinsichtlich der gewünsch­ten Hallenzeiten. Um dies auch optisch darzulegen, hat die Verwaltung eine Tischvorlage vorbereitet, die an die Ausschussmitglieder ausgeteilt wird.

 

Herr Rimbrecht teilt mit, dass er das erste Mal an einer Sportausschusssitzung teilnimmt, was auch seinen Grund hat, da doch sehr viele Ausschussmitglieder befangen sind und er deswegen eingesprungen ist. Vielleicht ist es auch ganz gut, wenn man die Sachlage aus einem neutralen Blickwinkel sieht, denn ihm seien alle Sportvereine gleich lieb.

 

Herr Franzen erklärt, dass diese Aussage auch von Seiten der Verwaltung in Anspruch ge­nommen wird.

 

Herr Rimbrecht ist verwundert darüber, dass von der Verwaltung kein eigener Vorschlag dem Ausschuss unterbreitet wurde und fragt, ob die Verteilung, die dem Ausschuss vor­liegt, der Verwaltungsvorschlag, was die Hallenzeiten betrifft, sei. Dies wäre eine Frage, die man klären müsse, denn als Stadtrat wolle man ja immer wissen, was die Verwaltung will, soll man zustimmen oder nicht. Weiter fragt er, wenn ein Verein mehrere Trainings­zeiten braucht, dann könne man dies begründen wie man will und die besten Gründe geben die es gibt. Aber wenn die vorhandene Kapazität dadurch überschritten wird, gäbe es ein Problem, dann müsste man sich im Vorfeld einigen und dies nicht dem Ausschuss über­lassen. Er möchte nicht den „Paris“ spielen, denn alle wussten ja, dass das nicht gut ausge­gangen ist. Er gibt zu bedenken, dass das heute auch so sein könnte und man keinen Streit provozieren sollte oder Vereine in die eine oder andere Ecke schieben und falls die eine Partei für den Verein, die andere Partei für den anderen Verein wäre, hielt er dies für ein äußerst schlechtes Verfahren. Es geht hier um das Sportangebot in der Stadt Zweibrücken. Die Stadt Zweibrücken sei äußerst großzügig, was die Bereitstellung von Sportstätten an­geht, wesentlich großzügiger als andere Städte. Er teilt mit, dass er in den Herbstferien erfahren habe, dass in anderen Städten für die Sporthallen im Zuge der Doppik Miete ver­langt wird und auch die Kosten berechnet werden, die durch die Nutzung entstehen. Die Vereine würden dies teilweise wieder als Zuschuss von der Stadt zurückbekommen. In Zweibrücken wird so nicht verfahren. Hier werden die Sportstätten kostenlos zur Verfü­gung gestellt und dann sollte man sich auch im Rahmen der vorhandenen Hallenkapazi­täten bewegen. Was er überhaupt nicht verstehe, sei, wieso es denn unbedingt auf be­stimmte Zeiten ankommen muss und dass man einen Antrag mit Jugendarbeit begründet, sich dann aber nicht um die Jugendzeiten streitet, sondern um die Erwachsenenzeiten. Das sei nicht so ganz logisch in der Argumentation, deshalb schlägt er vor, dass überhaupt nicht beschlossen wird, sondern dass der Verein, der eine Änderung wünscht, dies über den Verhandlungsweg lösen sollte und nicht durch eine Abstimmung hier im Ausschuss, der im Grunde gar nicht neutral entscheiden könne.

 

Herr Franzen erklärt auf die Äußerung von Herrn Rimbrecht, warum die Verwaltung keinen Vorschlag gemacht habe, Herr Rimbrecht sei ja relativ lange auch schon in der parlamentarischen Sphäre tätig und wenn ein Antrag vorliege, könne die Verwaltung den nicht ganz einfach durch einen eigenen Vorschlag ersetzen.

 

Herr Rimbrecht fragt, ob der Antrag vom SV 64 oder von einem Mitglied des Ausschusses gestellt wurde. Dies sei für ihn grundsätzlich entscheidend.

 

Beigeordneter Franzen teilt mit, dass es der Antrag eines Vereins an die Verwaltung sei, überdies ein Gegenantrag des anderen Vereins vorliege.

 

Herr Rimbrecht erwidert darauf, dass die Verwaltung dann seines Erachtens alleinig zuständig sei.

 

Herr Franzen erklärt, dass die Verwaltung schon konkrete Vorstellungen habe, die sie auch den Vereinen in diesen Gesprächen vorgestellt habe, die aber beiden Vereinen nicht unbe­dingt so entgegen kamen. Deswegen waren diese Überlegungen von beiden Vereinen als nicht positiv abgelehnt worden.

 

Herr Hahn teilt mit, dass auch er mit ganz komischen Gefühlen heute in die Sitzung ge­gangen sei. Er gehe davon aus, dass hier nur Menschen sitzen, die sich für den Sport enga­gieren und mit Leib und Seele dabei sind. Er habe auch mit Sportlern von beiden Seiten gesprochen und sie hätten alle tolle Argumente und man müsste beiden Vereinen Recht geben. Ihm wäre es auch lieber, er müsste diese Entscheidung heute nicht treffen. Er hofft, dass es eine gute und keine streitige Lösung gibt.

 

Herr Franzen führt aus, dass mehrfach hier erwähnt wurde, dass man sich nach den Hallen­kapazitäten strecken müsste, das sei der Verwaltung bewusst, auch dass nur eine begrenzte Hallenkapazität vorhanden ist. Es sind für die Zukunft auch keine Ausweitungen, sprich neue Hallen, in Aussicht.

 

Herr Dury ist über die Äußerung von Herrn Rimbrecht, dass die Sportstätten nicht kosten­frei überlassen werden sollen, verwundert. Seiner Meinung nach müssen die Sportstätten gemäß dem Sportförderungsgesetz kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und dass es nach diesem Gesetz keinen Spielraum gibt. Er wäre dankbar, wenn Herr Rimbrecht diese Äußerung klarstellen könnte.

 

Herr Rimbrecht erwidert darauf, dass in der Doppik das Bruttoprinzip gilt und man Ein­nahmen und Ausgaben getrennt darstellen muss. Das heißt also, wenn fiktive Miete eingefordert würde, müsste man diese fiktive Miete eventuell als Zuschuss wieder an den jeweiligen Verein geben, aber sie muss im Haushalt stehen. Dann würde die ADD der Stadt sagen: Ihr seid so arm, das dürft ihr nicht mehr machen.

 

Herr Franzen teilt mit, dass man sich über diese Problematik vor kurzer Zeit im so ge­nannten Sportausschuss des rheinland-pfälzischen Städtetages unterhalten habe und man einhellig der Meinung ist, dass man diesbezüglich bei öffentlich geförderten Sportstätten, was Miete betrifft, keine Handhabe habe.


 

Herr Dury erklärt, dass eine Entscheidung über die Vergabe von Hallenzeiten naturgemäß nicht leicht fällt und es ihm beim Lesen der Anträge geht, wie allen anderen auch, man könne sagen, der eine Verein habe Recht und der andere Verein habe ebenso Recht. Beide Seiten haben gute Gründe. Eine Entscheidung sollte hier ge­troffen werden, auch wenn es weh tut, es sei denn, man findet eine einvernehmliche Rege­lung. Herr Dury weiß nicht, ob er hier weiter etwas sagen sollte, denn es steht immer noch die Frage im Raum, ob Herr Schiller bei diesem TOP teilnehmen darf oder nicht.

 

Herr Franzen erklärt, dass wenn in den Beratungsgegenstand eingestiegen wird, dann muss vorher die Frage der Befangenheit entschieden sein.

 

Herr Schmidt teilt mit, dass das Sonderinteresse ab der Beratung zu bejahen sei. Er habe bisher alle Wortmeldungen mehr oder weniger dem Antrag von Herrn Rimbrecht zuge­ordnet, der auf Absetzung des TOP von der Tagesordnung zielt. Er sieht sich im Hinblick auf den Ausschuss noch nicht in der Beratungsphase und deshalb könne Herr Schiller immer noch dabei sein. Weiter erklärt er, dass sich die Frage stellt, ob dieses Prozedere nicht vermieden werden kann, da ja der Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung ohnehin von der formalen Seite ganz oben bei der Rangfolge der Anträge steht. Hierüber solle entschieden werden, um zu wissen, ob denn der Ausschuss mehrheitlich der Auf­fassung ist, diese Frage heute Abend zu entscheiden.

 

Herr Dury fragt, ob dann Herr Schiller mit abstimmen dürfe.

 

Herr Schmidt ist der Meinung, dass Herr Schiller bei dem Antrag über die Absetzung von der Tagesordnung mit abstimmen dürfe, da es kein Fachantrag sei. Er fragt Herrn Rimbrecht diesbezüglich, dass er es richtig verstanden habe, dass er diesen Antrag gestellt habe.

 

Herr Rimbrecht bejaht dies und ergänzt, dass er die Verwaltung bittet, einen eigenen Vor­schlag zu entwickeln.

 

Herr Franzen ist der Meinung, dass, wenn dieser Punkt abgesetzt würde, nochmals ein Gespräch der Verwaltung mit beiden Vereinen stattfinden und mit ihnen besprochen werden sollte, ob man nicht doch noch zu einer gemeinsam getragenen Lösung kommen könnte. Käme man nicht zu einer Lösung, wird den Vereinen ein Verwaltungsvorschlag präsentiert; einigen sie sich auf den Verwaltungsvorschlag, ist die Angelegenheit vom Tisch. Andernfalls muss die Angelegenheit im Sportausschuss erneut behandelt und entschieden werden.

 

Herr Franzen fragt, wer dafür ist, dass der Antrag vertagt und heute von der Tagesordnung abgesetzt wird. Er bittet um Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11

Nein:

  3

Enthaltung:

  1

 

Damit ist der Vorschlag mehrheitlich angenommen.

 

Die Verwaltung wird sich umgehend mit den Vereinsverantwortlichen in Verbindung setzen.

 

Herr Schneider schlägt vor, dass, wenn ein Gespräch mit den beiden Vereinen vereinbart wird, es dann möglich sein müsse, eine Schlichtung daraus zu machen. Er stellt sich vor, dass absolut unabhängige, keinem Verein angehörende Ausschussmitglieder dabei sein könnten.

 

Herr Franzen bedankt sich für den Vorschlag, stellt aber klar, dass die Verwaltung absolut unabhängig ist und in Kenntnis der vorhergehenden Gespräche die Runde nicht vergrößert werden sollte.