Die Vorsitzende berichtet, die Bauarbeiten auf dem ehemaligen Gelände Mazurkiewicz seien abgeschlossen  und es seien Sanierungsmaßnahmen, wie beispielsweise das Fällen schadhafter Bäume, durchgeführt worden.

Das Grundstück sei allerdings nicht gesperrt worden, um ein Befahren und Parken dort auszuschließen. Problematisch sei vor allem die Nutzung des nicht gut verdichteten Grundstücks als Wendeplatz für LKWs, die das Gelände durch tiefe Furchen beschädigt haben.

Es sei daraufhin von Herrn Müller vom Stadtbauamt und der UBZ vorgeschlagen worden, einen Erdwall aus Füllsand mit einer Höhe von ca. 60 cm zu errichten, der dann für die weitere Verdichtung des Bodens hätte genutzt werden können. Da es sich um ein städtisches Gelände handele und die Kämmerei somit für eine etwaige Auftragserteilung zuständig sei, habe diese einen Kostenvoranschlag bei der UBZ eingeholt und daraufhin die Maßnahme als zu kostenintensiv abgelehnt.

Im Ergebnis werde der Erdwall nach jetzigem Stand nicht errichtet und alternative Maßnahmen seien unter anderem aus verkehrstechnischen Gründen nicht sinnvoll.

Herr Ehrmann bestätigt, dass es sich dabei um den aktuellen Sachstand handelt und bietet an, bei der Kämmerei noch einmal nähere Auskünfte einzuholen.

 

Der Ortsbeirat sammelt dennoch mögliche Maßnahmenvorschläge, wie das Aufstellen eines Verbotsschildes, eine Absperrung des Geländes sowie regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt.

Beiratsmitglied Thomas merkt an, die Stadt sei als Grundstückseigentümer im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht sowieso dazu veranlasst, bei einer Verschlechterung der Situation als Verantwortliche geeignete weitere Maßnahmen zu ergreifen. Diese lägen jedoch im Ermessen der Stadt und jenseits der Eingriffsmöglichkeiten des Ortsgemeinderates.

 

Bezüglich des Einkaufmarktes spricht die Vorsitzende von einem Gespräch zwischen Herrn Gerhardt von der Firma Gaschler, dem Stadtvorstand sowie Herrn Ehrman und Herrn Morscher vom Stadtbauamt am 14.06.2014 und gibt das Wort an Herrn Ehrmann weiter.

Dieser berichtet von positiven Gesprächen mit genannter Firma, bei denen erste Planungsüberlegungen für einen Einkaufsmarkt mit ca. 800m² Verkaufsfläche und in einem externen Gebäude ergänzend für einen weiteren kleineren Gewerbebetrieb in Absprache mit dem jetzigen Geschäftsinhaber vorgestellt worden seien. Diese Überlegungen seien zusammen mit Änderungsvorschlägen diskutiert und dann einem Investor zur Prüfung übergeben worden.


 

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Amt 60

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