Sitzung: 03.04.2014 Ortsbeirat Rimschweiler
In Bezug auf den Haushalt 2014 weist die Vorsitzende auf ein Gespräch zwischen dem Stadtvorstand, den Amtsleitern und den Ortsvorstehern am 05.12.2013 hin und geht auf einige Punkte gesondert ein.
Beleuchtungssituation im
Bereich der Bushaltestelle in Höhe der Metzgerei Burgard
Die Beleuchtung sei laut Stadtverwaltung und Stadtwerken von der Beleuchtungsstärke ausreichend und entspreche dem Standard der Beleuchtung an einer Bundesstraße. Die Verlegung der Bushaltestelle vor das Gemeindehaus, unter anderem aufgrund des breiteren Gehsteiges dort, sei erfolgt und sehr positiv aufgenommen worden.
Aufstellung von Sitzbänken
Die Vorsitzende erklärt, Bürgermeister Franzen habe auf die Unterstützung durch Sponsoren hingewiesen und dieser Vorschlag solle auch umgesetzt und nach Sponsoren gesucht werden. Bei der Begehung, die nun im Sommer stattfinden solle, werde in diesem Zusammenhang genau darauf geachtet, wo nach Meinung des Ortsbeirates noch Bänke benötigt werden.
Aufstellen eines Geldautomaten
für den Stadtteil Rimschweiler
Bezüglich der Zurverfügungstellung eines Geldautomaten erklärt die Vorsitzende, Herr Gaschler gehe davon aus, dass sich mit Sicherheit eine Sparkasse finden werde, die bereit ist, bei dem geplanten Einkaufsmarkt im ehemaligen Gelände einen Geldautomaten aufzustellen.
Straßendecken
Herr Franzen habe in diesem Punkt auf die wiederkehrenden Beiträge hingewiesen.
Zudem seien für die Bayernstraße im Haushalt 2015 bereits Planungskosten sowie in den Jahren 2017 und 2018 jeweils Planungs- und Baukosten vorgesehen.
Beiratsmitglied Schantz teilt ergänzend mit, er sei von der Leiterin der Kinderbücherei angesprochen worden, da die Teppiche in den betreffenden Räumlichkeiten sehr verschlissen seien. Diese habe nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht, einen entsprechenden Posten für die Verbesserung der Teppiche in den Haushalt mit aufzunehmen. Die Vorsitzende erklärt daraufhin, diese Maßnahme laufe unter Gebäudeunterhaltung beim Stadtbauamt und es müsse dort gefragt werden, ob die Möglichkeit bestehe, den Teppich im Rahmen von Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen zu ersetzen.