Sitzung: 02.11.2010 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des oben dargestellten Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs.2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB für die Außenbereichssatzung „Mölschbacherhof“ durchzuführen.