Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des oben dargestellten Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs.2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB für die Außenbereichssatzung „Mölschbacherhof“ durchzuführen.