Nachtrag: 25.10.2010 Nummer 1

Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Ausschussmitglied Kroh erläutert, Anlass für den Antrag der CDU-Fraktion waren Berichte aus der Zeitung während der Sommerpause über die Verlegung der geplanten Haltestelle der Deutschen Bundesbahn von einem Platz außerhalb des Wohngebietes in das Wohngebiet hinein. Da sich hierdurch eine andere Lärmkulisse ergibt als bei rein durchfahrenden Zügen, wollten die betroffenen Eigentümer Auskünfte erhalten. Lediglich aufgrund der Zeitungsberichte hat die CDU-Fraktion Bedenken und daher diesen Antrag gestellt.

 

Herr Faber (Büro Schönhofen) erläutert, dass die Bahn Umbaumaßnahmen durchgeführt habe, welche zu einer Überhöhung der Gleise um 14 cm führten. Dies hatte zur Folge, dass der Haltepunkt verlegt werden musste, da bei dieser Überhöhung kein sicheres Aus- und Einsteigen mehr möglich ist. Aus fahrdynamischer und geometrischer Sicht ist der nun gewählte Platz die bestmögliche Stelle auch wenn man dadurch von einem Bereich außerhalb des Wohngebietes in das Wohngebiet hineinplanen musste. Sofern diese Planung akzeptiert wird, folgt ein Planfeststellungsverfahren inklusive einem speziellen Lärmgutachten. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die berechtigten Bedenken der Anwohner abgeklärt. Eine Genehmigung der Planung erfolgt nur, wenn die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Nach Einschätzung vom Büro Schönhofen, welches bereits Erfahrung mit der Errichtung von Haltestellen hat, werden die Grenzwerte hier eingehalten werden.

Der Haltepunkt selbst wird einen Bahnsteig von 120 m Länge und einer Regelbreite von 2,75 m haben, mit einem Wetterunterstand und einer entsprechend starken Beleuchtung. Die Anbindung erfolgt durch eine rollstuhlgerechte Rampe. Des Weiteren sind insgesamt 29 Stellplätze für Pkw inklusive drei Behindertenstellplätze sowie eine Fahrradabstellanlage für insgesamt 18 Fahrräder, davon 4 in Fahrradboxen, vorgesehen. Es sollen die Funktionen eines modernen Haltepunktes gewährleistet sein. Die Zuwegung zu dem vorhandenen Bootshaus ist gewährleistet, auch bei der Befahrung mit längeren Bootsanhängern. Die Maßnahme wird voraussichtlich 1,2 Mio. Euro Brutto (einschließlich Mehrwertsteuer) kosten. Hiervon wird das Land rd. 880.000,00 € Zuschuss leisten. Die Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Planung sind vor allem durch den beschrankten Übergang im rückwärtigen Bereich entstanden.

 

Ausschussmitglied Rimbrecht ist der Auffassung, dass es sich hier um ein sehr aufwen­diges Projekt handele, welches jedoch insbesondere an diesem Standort notwendig ist. Sehr wichtig sei die fußläufige Erreichbarkeit des Haltepunktes.

 

Ausschussmitglied Kroh möchte wissen, warum diese Umplanung überhaupt erforderlich wurde und ob man nicht bereits im Vorhinein die Planung mit den zuständigen Behörden hätte abstimmen können.

 

Herr Faber entgegnet, dass es sich hierbei um die Umplanungen in Bezug auf die Queich­talbahn handele. Diese solle mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h fahren und hierfür ist die Überhöhung der Gleise erforderlich. Die Maßnahme ist auch bereits genehmigt und trotz intensiver Gespräche mit dem Betreiber soll sie auch in dieser Form umgesetzt werden, was die Umplanung des Haltepunktes zur Folge hatte.

 

 

Ausschussmitglied Kroh ist der Auffassung, dass die Überhöhung der Gleise in diesem Bereich überhaupt keinen Vorteil hat, da der Zug ohnehin am Haltepunkt halten müsse.

 

Herr Faber weist darauf hin, dass das Projekt auf eine Laufzeit von 18 Jahren ausgerichtet ist und zurzeit ist es nicht absehbar, ob zukünftig nicht auch Züge lediglich durchfahren. Daher bestehe der Betreiber darauf, dass die Geschwindigkeit grundsätzlich gewährleistet sein muss.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Dr. Schüler antwortet Herr Faber, dass die Lärmbe­trachtung durch die Firma ISU durchgeführt wird, um einen Nachweis, auch als Argumen­tationshilfe für berechtigte Anfragen der Anwohner zu haben.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Eckerlein nach dem Nutzungseffekt antwortet Herr Faber, dass man von einer ausreichenden Frequenz von ca. 200 – 300 Nutzern pro Tag für die Haltestelle ausgehe.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Dr. Schüler antwortet Herr Faber, dass durch diese Planung keine gravierenden Eingriffe getätigt werden, die besonderer Ausgleichsmaßnahmen bedürfen aber man werde selbstverständlich eine natürliche Bepflanzung durchführen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass man alternative Lösungen gesucht habe, jedoch zum vorgetragenen Standort keine Alternativmöglichkeiten bestehen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Planung zustimmend zur Kenntnis.