Nachtrag: 25.10.2010 Nummer 3

Beschluss: TOP ohne Abstimmung

 

Der Vorsitzende erklärt, es wurde bereits im letzten Bau- und Umweltausschuss über das Umlegungsverfahren zum Baugebiet „Auf dem Sand am Hasensteig“ informiert, allerdings nicht öffentlich. Nunmehr solle öffentlich über den Sachstand informiert werden. Das Landesvermessungsamt in Koblenz hat mitgeteilt, dass die Behandlung der Widersprüche für Dezember vorgesehen ist, so dass eventuell zum Jahreswechsel mit einer Entscheidung über die Widersprüche gerechnet werden kann.

 

Amtsleiter Herr Morscher ergänzt, das Umlegungsverfahren habe sich in zwei Bereiche geteilt. Es liege eine Teilrechtskraft für den Bereich vor, bei dem keine Widersprüche eingegangen sind. Es handelt sich hierbei um den Bereich der zukünftigen Fieselerstraße. In dem Bereich, in dem Widersprüche eingegangen sind, muss über diese Widersprüche entschieden werden. Zuständig hierfür ist das Landesvermessungsamt in Koblenz. Dessen Entscheidung muss nun abgewartet werden. Es ist nun vorgesehen, für den Bereich bei dem eine Teilrechtskraft vorliege, mit den zuständigen Stellen die entsprechenden Gespräche zu führen, damit eine Teilerschließung erfolgen kann.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Kroh antwortet Herr Morscher, dass es noch zu früh ist, einen konkreten Zeitpunkt zu nennen. Die Ausführungsplanung muss jedoch ohnehin noch einmal im Bau- und Umweltausschuss vorgestellt werden, um den notwendigen Baubeschluss zu fassen.