Ortsvorsteher Kroh begrüßt den Leiter der Kämmerei, Herrn Wagner, zu diesem Tages­ordnungspunkt.

Der Vorsitzende gibt einen Aktenvermerk der Kämmerei vom 24.06.2010 in Umlauf, welcher bereits anlässlich der Sitzung am 25.08.2010 an alle Ortsbeiratsmitglieder verteilt worden ist.

Hieraus gehe hervor, dass die auf das Verwahrbuch übertragenen Restmittel des Vorort­budgets aus der Zeit vor dem 01.01.2009 im laufenden Jahr zu verausgaben wären.

Ein Großteil oben genannter Mittel sei zwischenzeitlich bereits für die beschlossenen Anschaffungen verwendet worden.

Mit dem Restbetrag würden sowohl die Preisgelder in Höhe von ca. 500,00 € für den Ortsverschönerungswettbewerb „Wattweiler blüht auf“ finanziert als auch eine Sammel­aktion der evangelischen Kirchengemeinde – zwecks Anschaffung eines neuen Kron­leuchters – mit einem Betrag in Höhe von ca. 400,00 € unterstützt.

 

Gegen oben genannte Mittelverwendung werden seitens der Ortsbeiratsmitglieder keine Einwände oder Bedenken geäußert.

 

Im Anschluss daran erteilt der Vorsitzende Herrn Wagner das Wort.

Herr Wagner informiert, im Zusammenhang mit der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts (Doppik) seien Änderungen – unter anderem auch hinsichtlich der Vorort­budgets – unumgänglich.

Ursprünglich wären die Vorortbudgets seitens Herrn Oberbürgermeister Prof. Dr. Reichling dafür eingerichtet worden, um kleinere Anschaffungen zu finanzieren (z. B. Blumen­schmuck, Ortseingangsschilder etc.).

Durch die Einführung der Doppik sei es erforderlich, die Haushaltsansätze der insgesamt fünf Vorortbudgets in konsumtive Ausgaben sowie in investive Ausgaben (vermögens­wirksame Ausgaben) zu unterteilen.

Diese Trennung wäre im Nachtragshaushaltsplan 2010 vorgesehen, wobei der Ansatz im Ergebnishaushalt (für konsumtive Ausgaben) in Höhe von 5.000,00 € auf 0 € gesetzt und in den Finanzhaushalt (für investive Ausgaben) umgebucht worden wäre, da nicht davon auszugehen sei, dass diese Mittel (für konsumtive Zwecke) bis Jahresende verausgabt werden könnten.

Somit würden die Budgetmittel aus dem Jahr 2010 in das Jahr 2011 übertragen.

Die ursprüngliche Absprache zwischen Herrn Oberbürgermeister Prof. Dr. Reichling und den Ortsvorstehern hinsichtlich der automatischen Übertragbarkeit der jeweiligen Rest­mittel könne nicht mehr uneingeschränkt aufrechterhalten werden.

Lediglich innerhalb des Finanzhaushaltes bestehe die Möglichkeit der fortlaufenden Mittelübertragbarkeit bis Maßnahmeende.

Voraussetzung hierfür wäre, dass die Haushaltsansätze finanziert werden könnten. Es bestehe eine Auflage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), wonach für Haushaltsmittel – welche über Kredite finanziert würden – bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssten.

Eine Problematik bestehe hinsichtlich der Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2009. Hierfür wäre auf jeden Fall eine entsprechende Genehmigung seitens des Stadtrates erforderlich.

 

Herr Wagner berichtet weiter, künftig werde auch die Möglichkeit geschaffen, konsumtive Mittel übertragen zu können, indem der Stadtrat – im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans – einen entsprechenden Beschluss fassen werde.

 

Der Haushaltsansatz 2011 wäre wie folgt aufgeteilt:

 

1.500,00 € konsumtive Mittel

 

3.500,00 € investive Mittel (für Anschaffungen über 410,00 €).

 

Künftig wären vermögenswirksame Anschaffungen von der Finanzierung des jeweiligen Projektes abhängig.

Gemäß § 103 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wäre hierzu erforderlich, dass die Maßnahmen als „unabweisbar“ erachtet würden.

 

Ortsvorsteher Kroh bittet um eine Regelung aus der hervorgehe, wie mit den aus den Jahren 2010 sowie 2009 noch vorhandenen Restmitteln verfahren werde.

 

Herr Wagner informiert, die Budgetmittel 2010 würden über den Nachtragshaushaltsplan in den Finanzhaushalt übertragen – d. h. sie würden dadurch als investive Mittel eingestuft. Mit dieser Veranschlagung bestehe die Möglichkeit der Ermächtigungsübertragung, welche voraussetze, dass die Finanzierung möglich sei und dass der Stadtrat der Über­tragung zustimme.

 

Hinsichtlich der Restmittel aus dem Jahr 2009 erklärt Herr Wagner, nachdem in allen Vor­orten die gleiche Problematik bestehe, würden oben genannte Mittel in die Übertragungs­liste aufgenommen, welche der Stadtrat zu beschließen habe.

Falls eine entsprechende Genehmigung seitens des Stadtrates erfolge, würden die Mittel in das Haushaltsjahr 2011 übertragen. Allerdings müssten diese konsumtiven Mittel während des Jahres 2011 verausgabt werden.

 

Ortsvorsteher Kroh erkundigt sich, in welchem Zeitrahmen die aus dem Jahr 2010 ins Haushaltsjahr 2011 zu übertragenden investiven Mittel verausgabt werden müssten.

 

Herr Wagner antwortet, laut den gesetzlichen Bestimmungen blieben diese bis zur Beendi­gung der jeweiligen Maßnahme erhalten.

 

Im Anschluss daran spricht der Vorsitzende die Aufteilung der Budgetmittel des Jahres 2011 an.

Da die Gestaltung des Dorfplatzes in Angriff genommen werden sollte, sobald der Umbau des Feuerwehrhauses abgeschlossen sei, erachte er es für zweckmäßig höhere Mittel im investiven Bereich vorzusehen als im konsumtiven Bereich.

Deshalb habe er der Verwaltung vorgeschlagen, 1.500,00 € für konsumtive – sowie 3.500,00 € für investive Zwecke im Haushaltsplanentwurf 2011 einzuplanen, was mittler­weile bereits erfolgt sei.

Oben genannte Aufteilung könne allerdings auch geändert werden, falls der Ortsbeirat hiermit nicht einverstanden sei.

 

Gegen die von Ortsvorsteher Kroh vorgeschlagene Aufteilung werden seitens der Orts­beiratsmitglieder keine Einwände oder Bedenken geäußert.

 

Ortsvorsteher Kroh dankt Herrn Wagner für seine Informationen.

 


 

 

 

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