Ortsvorsteher Kroh begrüßt Herrn Ehrmann (Stadtbauamt – Abt. Stadtplanung) zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Herr Ehrmann verteilt eine Tischvorlage, welche die Ortsbeiratsmitglieder bereits zur Sitzung des Ortsbeirates am 23.10.2008 erhalten haben.

Hierin wurden die seitens des Ortsbeirates vorgeschlagenen, möglichen Baugebietsflächen seitens der Verwaltung bewertet.

Die Tischvorlage ist der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage bei­gefügt.

Der Vorsitzende informiert, derzeit würden Überlegungen unter anderem im Bau- und Um­weltausschuss erfolgen, inwieweit die Ausweisung von Neubaugebieten in dem früher üblichen Ausmaß – im Hinblick auf die demographische Entwicklung samt zu verzeich­nender Bautätigkeit – noch sinnvoll wäre.

Bei den diesbezüglichen Diskussionen werde darauf verwiesen, dass primär bestehende Baulücken geschlossen werden sollen und eine Nachverdichtung im Innenbereich zweck­mäßig sei.

Zwar wären auch im Stadtteil Wattweiler Baulücken in den Bereichen „Sandrech“ und „Mauritiusring“ vorhanden, welche jedoch in der Regel tatsächlich nicht bebaubar wären, da oftmals keine Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer bestehe.

In diesem Zusammenhang habe sich der Ortsbeirat für die Erschließung eines kleinen Bau­gebietes ausgesprochen, wodurch Baumöglichkeiten geschaffen würden. Es bestehe ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan, worin für den Stadtteil Wattweiler ein Baugebiet („Südlich der Marktsteige“) vorgesehen wäre.

Sodann erteilt der Vorsitzende Herrn Ehrmann das Wort.

 

Herr Ehrmann berichtet im Sinne der oben genannten Tischvorlage, worin Aussagen samt Bewertungen der verschiedenen Abteilungen des Stadtbauamtes sowie der Stadtwerke, der Pfalzwerke und des EBZ bezüglich Eignung der vorgeschlagenen Flächen im Hinblick auf die Bebaubarkeit (hinsichtlich Topographie, landespflegerische - sowie verkehrstechnische Aspekte, Entwässerung und Versorgung mit Strom, Gas und Wasser) enthalten seien.

 

Vor Behandlung der Detailuntersuchungen der möglichen Baugebiete weist der Vor­sitzende auf die gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) hinsichtlich Sonderinteresses hin.

 

Herr Ehrmann berichtet weiter, zum Zeitpunkt der Fertigung dieser Zusammenstellung wäre man davon ausgegangen, dass das Gebiet „Westlicher Sandrech“ am einfachsten zu erschließen sei. Auch hinsichtlich der Wasserversorgung wäre dieser Bereich am wenigsten problematisch.

Jedoch wäre hier der Bau einer Erschließungsstraße notwendig, wobei eine relativ große Höhendifferenz überwunden werden müsste, was kostenintensiv wäre.

Im Hinblick auf die Straße bestünden darüber hinaus auch Bedenken aus landespflege­rischer Sicht.

Herr Ehrmann informiert, nachdem die Freileitungen mittlerweile zurückgebaut worden seien, würden sich die Bereiche „Verlängerung der Straße im Wingert“ sowie „Verlänge­rung der Winzerstraße“ etwas günstiger als ursprünglich beurteilt, darstellen, da beim Vorhandensein von Freileitungen von der Leitungsachse ein beidseitiger Schutzabstand der Bebauung von 10 m eingehalten werden müsse.

 

Ein attraktives Baugebiet würde die „Verlängerung der Rebenstraße“ darstellen, wobei die Weiterführung der bereits vorhandenen Straße möglich wäre.

Eine gewisse Problematik bestehe lediglich im Zusammenhang mit der Topographie.

 

Im Anschluss daran informiert Herr Ehrmann seitens des Landes Rheinland-Pfalz seien die Kommunen im letzten Jahr informiert worden, dass das Land ein Programm „Raum plus“ aufgelegt habe, wobei in jeder Kommune bereits Untersuchungen hinsichtlich der vor­handenen, noch nicht bebauten Flächenpotentiale (über 2.000 m²) stattgefunden hätten.

 

Darüber hinaus habe sich die Stadt Zweibrücken bei der Landesregierung für einen Praxis­test eines Folgekostenrechners für Wohnbaugebiete beworben, welcher voraussichtlich im 1. Halbjahr 2011 erfolgen werde.

Dies würde ein zusätzliches Bewertungskriterium darstellen.

 

Ortsvorsteher Kroh schlägt vor, in der am 17.12.2010 vorgesehenen Jahresschlusssitzung (im nichtöffentlichen Teil) sollte jede im Ortsbeirat vertretene Fraktion bezüglich der insgesamt sechs möglichen Baugebiete, zwei gewünschte Gebiete benennen, wobei ein Gebiet zu favorisieren wäre.

Sollte sich dabei herausstellen, dass ein Baugebiet eindeutig favorisiert werde, sollte nur dieser Bereich weiter verfolgt werden. Andernfalls könnten auch die beiden Bereiche, welche die größte Zustimmung erhalten würden, gemeinsam weiter betrieben werden.

Anlässlich oben genannter Jahresschlusssitzung werde eine entsprechende Beschluss­empfehlung an den Stadtrat erfolgen.

 

Ortsvorsteher Kroh dankt Herrn Ehrmann für seine Informationen.

 


 

 

 

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