Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Brennemann erläutert die Vorlage.

 

Der Stadtrat fasst   e i n s t i m m i g   folgende

 

Beschlüsse:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadtwerke Zweibrücken GmbH:

 

    Die Bilanzsumme beträgt:                                                                           44.748.198,54 €.

 

    Der Jahresüberschuss beträgt aufgrund des

    im Geschäftsjahr 2003 abgeschlossenen, am

    18.12.2008 geänderten Gewinnabführungsvertrages:                                                0,00 €.

 

 

 

Anmerkung zur Verwendung des Jahresergebnisses:

 

 

Ergebnis vor Gewinnabführung, Ausgleichszahlung und

Ertragssteuern auf die Ausgleichszahlung:                                                       2.927.551,66 €.

 

 

Gemäß Gewinnabführungsvertrag der Stadt Zweibrücken GmbH

mit der Stadt (Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH)

in der Fassung vom 18.12.2008 erfolgt die Verwendung

des Jahresergebnisses 2013 wie folgt:

 

abzüglich:

 

    Gewinnabführung an die Stadtwerke Zweibrücken

    Service GmbH:                                                                                             1.871.136,19 €

 

    Ausgleichszahlung an die Thüga AG, München,

    gemäß § 3 Gewinnabführungsvertrag:                                                             890.605,97 €

    von der Stadtwerke Zweibrücken GmbH zu tragenden

    Ertragssteuern auf die Ausgleichszahlung                                                       165.809,50 €

                                                                                                                            ___________

 

    Somit Jahresüberschuss:                                                                                              0,00 €

 

 

 

    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Feststellung

    des Jahresabschluss 2013 und der Ergebnisverwendung zuzustimmen.

 

2. Zuzahlung der Gesellschafter für den Betriebszweig Wasserversorgung:

 

    Im Hinblick auf die Bestimmungen des Kommunalabgaben-

    gesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 in der

    Fassung vom 15.02.2011, nach dem keine Gewinne der

    Wasserversorgung ausgeschüttet werden dürfen,

    werden von den Gesellschaftern

 

    Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH               186.300,40 €

    die Thüga AG, München                                          62.431,77 €

                                                                                                                             248.732,17 €

    entsprechende Zuzahlungen getätigt.

 

    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung den vorgenann-

    ten Zuzahlungen zuzustimmen.

 

3. Entlastung:

 

    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Entlastung

    der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 zuzustimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler:

Stadtwerke

Amt 20