Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Stadtrat fasst sodann folgenden

 

Beschluss:

 

1. Der dieser Vorlage beigefügte Entwurf (ausgenommen § 2) der Satzung zur Neufassung der Satzung der Stadt Zweibrücken über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration wird als Satzung beschlossen.

 

2. § 2 der Satzung wird folgendermaßen beschlossen:

 

(1) Es wird ein Beirat für Migration und Integration (Beirat) gebildet. Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt 8, die Gesamtzahlt beträgt 12. Bis zu 4 Mitglieder können in den Beirat berufen werden. Die Zahl der berufenen Mitglieder darf ein Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder während der Wahlzeit nicht übersteigen (Drittelregelung).

 

(2) Die Mitglieder des Beirates werden in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Für die Wahl gelten die Bestimmungen des 2. Abschnitts.

 

(3) Die berufenen Mitglieder werden nach den Grundsätzen des § 45 GemO durch den Stadtrat bestellt.Wird die Drittelregelung während der Wahlzeit des Beirates überschritten, erfolgt eine erneute Bestellung aller berufenen Mitglieder.


Herr Eschmann erläutert die Vorlage.

 

Ratsmitglied Taze regt an, dass der Stadtrat parteiübergreifend Werbung für die Wahl machen soll.

 

Ratsmitglied Graßhoff beantragt, dass § 2 des Satzungsentwurfs entsprechend der Mustersatzung gefasst werden sollte. Dabei soll jede Stadtratsfraktion die Möglichkeit bekommen, ein Mitglied für den Beirat zu benennen.

 

Ratsmitglied Neubert erklärt, dass er dem Änderungsantrag nicht zustimmen werde.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass über den weitergehenden Antrag von Ratsmitglied Graßhoff abgestimmt werde.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 10

Amt 30