Ortsvorsteher Kroh spricht die von Ortsbeiratsmitglied Körner in den Sitzungen des Orts­beirates am 06.11.2009 sowie am 25.08.2010 gestellten Anfragen hinsichtlich Zustand des vom Gasthaus Marschall zum „Milchhäuschen“ führenden Treppenweg an.

Ortsbeiratsmitglied Körner habe jeweils die Auffassung vertreten, dass hier durchaus Gefährdungspotential bestehe.

 

Der Vorsitzende bemerkt, er habe sich daraufhin bereits im vergangenen Jahr mit dem EBZ in Verbindung gesetzt, worauf ihm mitgeteilt worden wäre, dass sich der Treppenweg in einem ordnungsgemäßen baulichen Zustand befinde und darüber hinaus auch ausrei­chend gesichert wäre (Geländer mit Handlauf).

Eine nochmalige, im September 2010 erfolgte Begehung mit Vertretern des Kommunal­versicherers habe bestätigt, dass sich der Treppenweg in einem absolut verkehrssicheren Zustand befinde und keinerlei weitergehende Maßnahmen erforderlich seien.

Sodann verteilt Ortsvorsteher Kroh zwei diesbezügliche Stellungnahmen des EBZ an alle Ortsbeiratsmitglieder.

Die Stellungnahmen sind der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss daran bezieht sich der Vorsitzende auf eine Anfrage von Ortsbeiratsmitglied Conrad aus der Sitzung des Ortsbeirates am 18.05.2010 hinsichtlich des so genannten „Steinernen Brückchens“ im Wattweilertal (Bereich „Im Hähnchen“).

Wegen der Frage, ob es sich hierbei um ein erhaltenswertes Bauwerk handele, habe sich Frau Rohrbacher (Stadtbauamt – Denkmalpflege) mit Frau Enders (Gebietsreferentin für Denkmalpflege) in Verbindung gesetzt.

Frau Enders sehe keinen Anlass, die Brücke unter Denkmalschutz zu stellen. Es würde viele Bauwerke dieser Art geben.

Unter Schutz gestellt würden solche Brücken nur dann, wenn sie früher Bestandteil einer wichtigen, historischen Verkehrsverbindung gewesen wären.

Dies sei bei dem so genannten „Steinernen Brückchen“ jedoch nicht der Fall.

Ortsvorsteher Kroh erklärt, eventuell könnte der örtliche Förderverein für Denkmal- und Heimatpflege Maßnahmen zum Erhalt der Brücke durchführen, da das Bauwerk vom Ver­fall bedroht sei.

 

Seitens der Ortsbeiratsmitglieder werden keine Anfragen gestellt.

 


 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60.1.2 – 1 x

Amt 84 – 1 x