Beigeordneter Pirmann berichtet zunächst über die Aufgaben und Befugnisse des Ortsvorstehers gemäß § 76 GemO.

 

Sodann ernennt Beigeordneter Pirmann Frau Murer zur Ortsvorsteherin des Ortsbezirks Mörsbach unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin für die Dauer der Wahlzeit des am 25. Mai 2014 gewählten Ortsbeirates des Ortsbezirks Mörsbach.

Er verliest den Text der Ernennungsurkunde und übergibt diese im Anschluss an Frau Murer.

 

Im Anschluss daran vereidigt Beigeordneter Pirmann Frau Murer.

 


 

Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 11 – 1 x