Sitzung: 10.11.2010 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Der Stadtrat fasst ohne Aussprache e i n s t i m m i g folgenden
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes RI 27 „Feuerwehrhaus Rimschweiler“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach den Bestimmungen des §13 a BauGB erstellt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem der Drucksache beiliegenden
Lageplan (Anlage) zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
32 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
1 |
Verteiler:
Amt 60