Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Stadtrat fasst ohne Aussprache   e i n s t i m m i g   folgenden

 

Beschluss:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes RI 27 „Feuerwehrhaus Rimschweiler“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach den Bestimmungen des §13 a BauGB erstellt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem der Drucksache beiliegenden Lageplan (Anlage) zu entnehmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

32

Nein:

1

Enthaltung:

1

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60