Ortsvorsteherin Murer bemerkt, seitens der Verwaltung wäre die betreffende Niederschrift an alle Ortsbeiratsmitglieder per E-Mail bzw. auf dem Postweg versandt worden.

Sie erkundigt sich, ob Einwände gegen die Niederschrift bestünden.

 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, stellt Ortsvorsteherin Murer fest, die Niederschrift der 2. Sitzung des Ortsbeirates am 24.07.2014 sei somit genehmigt.


 

 

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