Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Oberbürgermeister Prof. Dr. Reichling übernimmt den Vorsitz.

 

            Anfrage von Ratsmitglied Schanne-Raab

 

Streupflicht auf dem Parkplatz der Heilig-Kreuz-Kirche

Ratsmitglied Schanne-Raab fragt, wer die Streupflicht für diesen Platz habe.

 

Antwort der Verwaltung:

Herr Gottschlich erklärt, dass Eigentümer des Platzes die Kirchengemeinde sei, durch Vertrag jedoch die Stadt die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht habe.

Bürgermeister Heller sichert zu, dass die Räumung zu Gottesdienstzeiten geklärt werde. Er erklärt, dass man sich darüber bewusst sein müsse, dass die Kosten der Straßenräumung die Stadt trage.

 


 

 

 

Verteiler:

Amt 60

EBZ