Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

 

1.      Der Stadtrat Zweibrücken beschließt die Abwägung der im Rahmen der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wie in der Vorlage 60/0099/2014 unter II ausgeführt:

 

a)         Stellungnahme der Rechtsanwälte Lenz und Johlen in Vertretung der Globus Handelshof GmbH und Co. Grundstücksverwertung und Leasing KG Einöd

 

            Abstimmungsergebnis:   e i n s t i m m i g

            36 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

      b)         Stellungnahme der Rechtsanwälte Lenz und Johlen in Vertretung der Grundstückseigentümerin und Betreiberin des Einrichtungshauses Möbel Martin GmbH & Co. KG

 

            Abstimmungsergebnis:   e i n s t i m m i g

            36 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

 

2.      Der Stadtrat Zweibrücken beschließt die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wie in der Vorlage 60/0099/2014 unter III ausgeführt behandelt:

 

a)         Stellungnahme der Stadtverwaltung Zweibrücken, Abteilung Vermessung

 

            Abstimmungsergebnis:    e i n s t i m m i g  

            36 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

b)         Stellungnahme des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken, Untere Naturschutzbehörde

 

            Abstimmungsergebnis:   e i n s t i m m i g

            36 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

c)         Stellungnahme der DB Service Immobilien

           

            Abstimmungsergebnis:     e i n s t i m m i g

            36 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

d)         Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH

 

            Abstimmungsergebnis:     e i n s t i m m i g

            36 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

e)         Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie

 

            Abstimmungsergebnis:     e i n s t i m m i g

            36 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

f)          Stellungnahme der IHK Pfalz

 

            Abstimmungsergebnis:  

            35 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

g)         Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau

 

            Abstimmungsergebnis:    e i n s t i m m i g

            36 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

h)         Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität

 

            Abstimmungsergebnis:  e i n s t i m m i g

            36 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

i)          Stellungnahme des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V.

 

            Abstimmungsergebnis:  e i n s t i m m i g

            36 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

j)          Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.

 

            Abstimmungsergebnis:  e i n s t i m m i g

            36 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

k)         Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern

 

            Abstimmungsergebnis:  e i n s t i m m i g

            36 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

 

 

 

 

3.      Der Stadtrat beschließt   e i n s t i m m i g   den Bebauungsplan BH 35 „Verlängerung Wilkstraße - Brücke über den Schwarzbach“, bestehend aus dem zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung inklusive Umweltbericht als Satzung.

 

 

4.      Die Verwaltung wird   e i n s t i m m i g   beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und Träger öffentlicher Belange die abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen.

 

 

5.      Die Verwaltung wird   e i n s t i m m i g   beauftragt den Satzungsbeschluss gem. den Bestimmungen des BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 


Der Vorsitzende erklärt, dass die Verwaltung das Ingenieurbüro Vertec beauftragt habe, ein Gutachten über die Verkehrssituation, insbesondere in der Wilkstraße, zu erstellen.

Die Firma John Deere habe sich bereiterklärt, eine handgesteuerte Ampelanlage zu errichten, so dass die zum Werksgelände fahrenden Fahrzeuge immer Vorfahrt haben werden. Auf dem Werksgelände werde außerdem ein LKW-Parkplatz und Sozialräume gebaut.

 

Der Vorsitzende erklärt weiterhin, dass die Straße zukünftig videoüberwacht werde und man mit einer Frequenz von 500- 560 Fahrzeugen pro Tag rechne. Zu den Spitzenbesuchszeiten von Globus Baumarkt und Möbel Martin an den Samstagen und den „Saarländertagen“ werde bei John Deere nicht gearbeitet, zusätzlich werde in den drei Sommermonaten die Produktion zu einem Großteil eingestellt.

 

Bezüglich der Belastung des „Kino-Kreisels“ erklärt der Vorsitzende, dass gemeinsam mit dem LBM nach Lösungen gesucht werde.

 

Herr Kieren, Ingenieurbüro Vertec, stellt anhand einer Präsentation die Ergebnisse der Verkehrszählungen und – analyse vor.

Er erklärt, dass sich in der Wilkstraße nach Durchführung der Maßnahme eine Steigerung von 140 % an Schwerlastverkehr ergebe, d.h. das 2,4 fache im Vergleich zur heutigen Situation. Die Leistungsfähigkeit an den Knotenpunkten (Zu- und Abfahrt der Parkplätze Globus und Möbel Martin) sei jedoch trotz allem gewährleistet.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Dr. Pohlmann erklärt Herr Kieren, dass durchschnittlich 14 Mähdrescher über den ganzen Tag verteilt vom Werk – überwiegend Richtung Autobahn – wegfahren werden. Herr Kieren erklärt, dass er nicht wisse, inwieweit John Deere die Abfahrtszeiten der Mähdrescher steuern könne.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass Möbel Martin eine eigene Verkehrszählung vorgenommen habe, die Ergebnisse der Stadtverwaltung aber nicht bekannt seien. 

 

Ratsmitglied Dettweiler ist der Meinung, dass ein „Überflieger“ nicht sein müsse. Die geplante Maßnahme sei eine gute Lösung für alle Beteiligten.

 

Ratsmitglied Wilhelm ist der Meinung, dass die Brücke alternativlos sei, da ansonsten der Standort John Deere in Zweibrücken gefährdet sei.

 

Herr Kieren erklärt, dass eine Testfahrt durchgeführt worden sei, mit dem Ergebnis, dass lediglich kleine Nachbesserungen an der Bordsteinführung ausreichend für den Schwerlastverkehr seien.

 

In Bezug auf die Repräsentativität der Verkehrsanalyse erklärt Herr Kieren, dass die Zählungen Ende Februar und Mitte März durchgeführt worden seien. Normalerweise werden Zählungen zwischen den Oster- und Sommerferien bzw. Sommer- und Herbstferien durchgeführt. Da dies zeitlich nicht möglich gewesen sei, habe man die Zählergebnisse mit Faktoren aus den Richtlinien hochgerechnet, d.h. die Werte nach oben korrigiert. Die Erhebung erfolgte in einer baustellenfreien Zeit an einem Normalwerktag, einem Donnerstag.

 

Ratsmitglied Gauf erklärt, dass die CDU-Fraktion der Maßnahme zustimmen werde. Der „Überflieger“ sei etwas gutes und überlegenswert.

 

 

 

 

 


 

Verteiler:

Amt 60