Ortsvorsteherin Seibert berichtet, insbesondere bezüglich verschiedener, in der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 7.10.2014 angeregter Verwendungsmöglichkeiten der Rest­mittel 2014 in Höhe von ca. 2.000,00 €, habe sie sich mit Herrn Maier (Kämmerei) in Verbindung gesetzt.

 

Sodann informiert sie über die Ergebnisse dieses Gespräches:

 

Anschaffung eines Tisches zwecks Aufstellung an der Wiese am Radweg (unterhalb Forstbergstraße)

 

Hierbei handele es sich um eine investive Maßnahme, deren Finanzierung nicht über die Mittel des Vorortbudgets möglich sei.

Eine Realisierung dieser Anregung wäre nur durch Antragstellung und ggf. Einstellung dieser Maßnahme in den Haushaltsplan – als Investition – möglich.

 

Anschaffung eines Fahrradständers

Diesbezüglich verweist die Vorsitzende auf ihre Ausführungen zu o. g. Anregung (Anschaffung Tisch).

 

Weihnachtsbeleuchtung

 

Es seien bereits insgesamt fünf Lichterketten für den Weihnachtsbaum erworben worden, was Kosten in Höhe von 310,00 € verursacht habe.

Die Kosten zur Beschaffung des Weihnachtsbaumes hätten 30,00 € betragen.

 

Anlegung eines Blumenbeetes in Höhe der Gaststätte „Zum Hasenheim“

 

Dieses Projekt sollte möglichst in Eigenleistung erfolgen, wobei die anfallenden Kosten (z. B. Beschaffung Blumen etc.) über die Mittel des Vorortbudgets finanzierbar seien.

 

Erwerb eines zusätzlichen Info-Kastens für das Gemeindehaus

 

Auch für diese Anschaffung könnte auf Mittel des Vorortbudgets zurückgegriffen werden.

 

 

Ortsvorsteherin Seibert berichtet weiter, nach Abzug der Kosten für Weihnachtsbeleuch­tung und Weihnachtsbaum stünden noch Restmittel in Höhe von etwas mehr als 1.600,00 € zur Verfügung, wobei hinsichtlich deren Verwendung von pauschalen Geldspenden an Vereine bzw. Institutionen abgesehen werden sollte, da allgemeine Zuschüsse nicht über das Vorortbudget finanzierbar seien. Eine Ausnahme hiervon wäre beispielsweise eine Geldspende oder Kostenbeteiligung an einer Anschaffung aufgrund eines Vereinsjubi­läums.


Auch die Beteiligung an Vereinsprojekten oder Spendenaktionen sei über Budgetmittel möglich.

 

Die Vorsitzende erklärt, Fazit sei also, dass Verfügungsmittel nicht nach Gutdünken verwendet werden könnten, sondern es handele sich dabei um im Haushaltsplan der Kommune veranschlagte Mittel der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers (übertragbar auf die Mitglieder des Ortsbeirates), wobei lediglich „dienstliche Ausgaben“ möglich wären.

Nicht hierüber finanzierbar seien Aufwendungen, welche planbar seien und an anderer Stelle des Haushaltsplanes veranschlagt sind oder veranschlagt sein könnten.

Dies bedeute, dass die Verfügungsmittel lediglich für unvorhergesehene Ausgaben ver­wendbar seien.

 

Es wäre auch nicht möglich, zweckgebundene Mittel des Vorortbudgets städtischen Äm­tern (z. B. Jugendamt – zwecks Weiterleitung an die örtliche Kindertagesstätte) zuzuleiten, da es sich hierbei um Mittelverschiebungen innerhalb des städtischen Haushaltes handele, was sowohl haushaltsrechtlich als auch haushaltstechnisch nicht möglich wäre.

 

Im Anschluss daran erklärt die Vorsitzende, bereits in der ersten Sitzung des kommenden Jahres sollten Überlegungen bezüglich der Mittelverwendung im Jahr 2015 erfolgen. In diesem Zusammenhang beabsichtige sie einen Vertreter der Kämmerei einzuladen.

Die anlässlich des Neujahrsempfanges jeweils anfallenden Kosten sollten über die Mittel des Vorortbudgets finanziert werden.

 

In einer sich anschließenden kürzeren Aussprache wird die sehr eingeschränkte Verwend­barkeit der Budgetmittel kritisiert, wodurch Dorfverschönerungsmaßnahmen praktisch fast nicht durchführbar wären.

Auch die Wertgrenze in Höhe von ca. 490,00 € sei dafür unzweckmäßig, da zu niedrig be­messen.

 

Ratsmitglied Burkei regt an, mit Herrn Maier (Kämmerei) abzuklären, ob die Möglichkeit besteht, im Nachtragshaushalt 2015 Dorfverschönerungsmaßnahmen zu beantragen und als Deckung die Verfügungsmittel des kommenden Jahres vorzuschlagen.


 

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