Herr Heinz Kehl weist darauf hin, dass im oberen Teil der Hengstbacher Straße bereits seit längerer Zeit ein Kraftfahrzeug abgestellt wäre. Da es sich hierbei um den Bereich handele, welcher als „Spielstraße“ ausgewiesen wäre, sei dies nicht statthaft.

Insbesondere in Folge dadurch bedingter Sichtbehinderung für Kraftfahrzeugführer bestehe für spielende Kinder eine erhöhte Unfallgefahr (z. B. Kind läuft vor dem Auto auf die Fahrbahn).

 

Herr Heinz Kehl erklärt, er schlage vor, über dem Schild „Spielstraße“ ein weiteres Schild „Schritttempo“ anzubringen.

Oftmals werde hier mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren.

Andere Spielstraßen wären bereits mit letztgenanntem Schild ausgestattet worden.

 

Ortsvorsteher Dettweiler bittet, das Ordnungsamt bezüglich obiger Anfragen zu informieren.

Er beabsichtige, im kommenden Jahr die mobile Geschwindigkeitsmessanlage im Bereich der Spielstraße anzubringen, um die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten zu ermitteln.

 

Sodann spricht Herr Heinz Kehl die im Einmündungsbereich der Straße „Am Bornrech“ in die Hengstbacher Straße (neben der Scheune) befindliche Absperrbarke an, welche wegen eventuell herabfallender Ziegel hier bereits seit mehreren Monaten aufgestellt wäre.

Er frage sich, warum die Dachschäden nicht behoben würden. Danach könnte o. g. Absperrung beseitigt werden.

 

Der Vorsitzende antwortet, er begrüße es, dass in o. g. Bereich – vermutlich seitens des UBZ – eine Absperrbarke aufgestellt worden wäre.

Die Scheune befinde sich in Privateigentum. Die Dachreparatur müsse seitens des Eigen­tümers veranlasst werden. Eventuell sei dieser zu einem Verkauf an die Stadt Zweibrücken zu einem akzeptablen Preis bereit, wenn sich der Zustand des Daches weiterhin ver­schlechtere. Wegen der äußerst mangelhaften Bausubstanz der Scheune komme nur noch ein Rückbau in Frage.


 

Verteiler:

Amt 20 – 1 x

Amt 32 – 1 x

Amt 84 – 1 x