Ortsvorsteher Kunze begrüßt Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsange­legenheiten) zu diesem Tagesordnungspunkt.

Der Vorsitzende informiert, am 18.12.2014 habe er – zusammen mit Frau Eitel – innerhalb der Gemarkung Wattweiler verschiedene Ortsbegehungen durchgeführt, um die neural­gischen Bereiche in Augenschein zu nehmen.

Sodann erteilt er Frau Eitel das Wort.

 

Frau Eitel berichtet über die Ergebnisse o. g. Ortsbesichtigungen.

 

Mölschbacher Straße (30 km/h)

 

Die Geschwindigkeitszeichen (30 km/h) seien teilweise sehr klein gezeichnet gewesen. Dies sei ihr im Bereich der Buswendeschleife sowie vor dem Sportheim aufgefallen.

Hierüber habe sie umgehend den UBZ informiert, welcher für den Austausch der Be­schilderung zuständig sei.

Die neuen Schilder seien mittlerweile bereits angebracht worden.

 

Ortsbeiratsmitglied Ziegenbein erachtet es als sinnvoll, die hier geltende Geschwindig­keitsbeschränkung (30 km/h) auf die Fahrbahn zu zeichnen.

Frau Eitel weist darauf hin, dass grundsätzlich so wenig wie möglich reguliert werden sollte. Dies würde auch für Straßenmarkierungen gelten.

Außerdem bestehe in der Mölschbacher Straße lediglich eine Tempobeschränkung auf 30 km/h (d. h. keine 30 km/h-Zone), in deren Bereich eine solche Straßenmarkierung nicht üblich wäre.

 

 

Anbringung eines Verkehrsspiegels im Einmündungsbereich der Straßen „Am Sandrech / Am Raulstein“

 

Hier sei eine 30 km/h-Zone ausgewiesen, worin die Regelung „rechts vor links“ gelte.

Im Zusammenhang mit der Anbringung von Verkehrsspiegeln würde eine klare Vorgabe bestehen. Es handele sich dabei weder um ein Verkehrszeichen, noch um eine Verkehrs­einrichtung, sondern lediglich um ein Hilfsmittel.

Frau Eitel weist darauf hin, dass solche Spiegel die Verkehrssituation „verzerren“ würden, was zur Folge habe, dass Kraftfahrzeugführer den tatsächlichen Abstand von Fahrzeugen zur Kreuzung bzw. zur Straßeneinmündung falsch beurteilen würden.

Insbesondere in den Wintermonaten würde auf Verkehrsspiegeln oftmals Feuchtigkeit kondensieren, so dass ihre Funktion zeitweise nicht mehr gegeben wäre.

Die Notwendigkeit des verlangsamten Fahrens in o. g. Einmündungsbereich entspreche der Intension einer 30 km/h-Zone.

Frau Eitel erklärt, hier sei kein Verkehrsspiegel erforderlich.


Ortsbeiratsmitglied Ziegenbein spricht die Anzeichnung der hier geltenden Geschwindig­keitsbeschränkung (30 km/h) auf die Fahrbahn im Bereich der ausgewiesenen 30 km/h-Zone an.

Frau Eitel antwortet, solche Markierungen innerhalb einer 30 km/h-Zone würden nicht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Sie seien lediglich am Beginn bzw. Ende einer solchen Zone möglich.

 

 

Problematik des Befahrens von Feldwirtschaftswegen

 

Frau Eitel bemerkt, in diesem Zusammenhang wäre insbesondere die von der Hochwald­straße abzweigende sogenannte „Römerstraße“ (Zufahrtmöglichkeit zum Buchenwaldhof) betroffen.

Für Feldwirtschaftswege sei die Kämmerei bzw. der UBZ zuständig. Sie würden also nicht in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde fallen.

Die Kontrolle hinsichtlich des Befahrens solcher Strecken obliege generell der Polizei.

Sie habe die Polizeiinspektion schriftlich darauf hingewiesen, dass bezüglich Bereichs „Römerstraße“ vermehrt entsprechende Beschwerden vorgebracht worden seien.

Im Hinblick auf mögliche Kontrollen sei es sinnvoll, die Polizei über die Tage bzw. Uhrzeiten mit dem meisten „Verkehrsaufkommen“ zu informieren.

 

Der Vorsitzende erachtet polizeiliche Kontrollen zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr als am zweckmäßigsten.

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Nutzung der sogenannten „Römerstraße“ für Besucher des Buchenwaldhofes sowie für Grundstückseigentümer (Anlieger) zulässig ist.

 

 

Nutzung Parkplatz Waldfriedhof durch Bundeswehrfahrzeuge

 

Frau Eitel berichtet, diesbezüglich liege ihr eine schriftliche Beschwerde vor, wonach der Parkplatz u. a. auch für Fahrübungen der Bundeswehr genutzt werde.

Eigentümer sowohl des Parkplatzes als auch des Friedhofgeländes sei der UBZ.

Zwischenzeitlich habe die Verwaltung Kontakt mit dem Leiter der Bundeswehrfahrschule aufgenommen, welcher keine Kenntnis über o. g. gehabt habe. Er habe jedoch zugesagt, die Fahrlehrer der Bundeswehr sowie eine Fahrschule – mit der die Bundeswehr zusam­menarbeite – diesbezüglich anzusprechen und zu bitten, hier Fahrübungen künftighin möglichst zu unterlassen.

 

Frau Eitel berichtet weiter, darüber hinaus habe sie Kontakt mit dem UBZ aufgenommen, welcher hinsichtlich eventueller Beschädigungen der Asphaltdecke keine Bedenken habe.

 

Während Bestattungen würden hier keinerlei Fahrübungen erfolgen.

 

 

Parken in Höhe Mauritiusschule

 

Frau Eitel weist darauf hin, dass auf der Schulseite (insbesondere im Kurvenbereich zwi­schen den Straßen „In den Pfaffenäckern“ und „Schulacker“) vermehrt Kraftfahrzeuge geparkt gewesen wären, was hier nicht statthaft sei.

In diesem Zusammenhang habe sie die Schulleitung angeschrieben und um Unterlassung gebeten.

 

 

Geschwindigkeitsmessungen im Bereich K 1 (Ortsende Richtung Landesgrenze)

 

Frau Eitel bemerkt, witterungsbedingt seien momentan keine Geschwindigkeitsmessungen möglich.

Derzeit würden in o. g. Bereich außerdem Baumfällarbeiten erfolgen, wodurch die Ergeb­nisse der Messungen verfälscht würden.

Sie gehe davon aus, dass die Geschwindigkeitsmessungen während des Monats März 2015 durchgeführt werden könnten.

Über die Ergebnisse würden sowohl der Ortsbeirat als auch die Polizeiinspektion infor­miert.

 

 

Parken auf Gehwegen im Bereich Mölschbacher Straße

 

Frau Eitel informiert, auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern (ab Anwesen Haus­nummer 4) sei geprüft worden, ob hier ein Gegwegparken (mit verbleibender Restbreite für Fußgänger von 1,20 m) durch Einzeichnung von Parkbuchten eingerichtet werden könne.

Dabei sei festgestellt worden, dass sich der Gehweg lediglich ca. zur Hälfte in städtischem Eigentum befinde.

Die andere Hälfte (direkt vor den Häusern) sei in Privateigentum der dortigen Grund­stückseigentümer. Somit komme hier ein Gehwegparken nicht in Betracht.

Durch ein ordnungsgemäßes Parken am rechten Fahrbahnrand (statt auf dem Gehweg) könne eine Reduzierung der Geschwindigkeit erreicht werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Brünisholz weist darauf hin, dass dadurch die Durchfahrt von land­wirtschaftlichen Maschinen verhindert werde.

 

Sodann erklärt Frau Eitel, ein beidseitiges Parken sei in der Mölschbacher Straße nicht möglich, da für Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr) eine Mindestbreite der Fahrbahn von ca. 3,00 m bis 3,50 m verbleiben müsse.

 

 

Im Anschluss an diese Informationen spricht Ortsbeiratsmitglied Brünisholz die Gefähr­dung von Fußgängern im Fahrbahnbereich der K 1 an (Ortsausgang in Richtung Wald­friedhof).

 

Frau Eitel erklärt, es handele sich hier um eine außerorts verlaufende Kreisstraße. Grund­sätzlich bestehe die Regelung, dass auf der linken Fahrbahnseite gelaufen werden müsse, falls kein Gehweg vorhanden wäre.

 

Ortsbeiratsmitglied Brünisholz bemerkt, es stelle sich die Frage, durch welche Maßnahmen hier ein Schutz für Fußgänger erreicht werden könne.

 

Frau Eitel weist darauf hin, dass die Verwaltung zu dieser Problematik bereits mehrfach Stellung genommen hätte.

Die Befestigung des sehr schmalen Seitenstreifens, nicht in Betracht, da hierbei gesetzliche Vorgaben beachtet werden müssten, welche nicht gegeben seien. Letztendlich handele es sich hierbei auch um eine Haftungsfrage.

 

Ortsvorsteher Kunze erklärt, mit Herrn Mannschatz (UBZ) sei er derart verblieben, dass die Grasnarbe „weggeschoben“ und anschließend auf dem Bankett Fräsgut aufgebracht werde, um einen begehbaren Weg zu schaffen.

 

Ortsbeiratsmitglied Körner bemerkt, dies sei völlig ausreichend.

Es gehe lediglich darum, Fußgängern – bei Begegnungsverkehr – ggf. ein gefahrloses Ausweichen zu ermöglichen.

Für den UBZ werde die beabsichtigte Maßnahme auch eine Reduzierung des Unterhal­tungsaufwandes zur Folge haben.

 

Ortsvorsteher Kunze dankt Frau Eitel für ihre Informationen.


 

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