Ortsvorsteher Kunze begrüßt den Finanzdezernenten, Herrn Bürgermeister Franzen, sowie Herrn Maier (Kämmerei) zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt Herrn Bürgermeister Franzen das Wort.

 

Bürgermeister Franzen weist darauf hin, dass sämtliche seitens der Verwaltung veraus­gabten finanziellen Mittel kreditfinanziert seien.

Sodann erläutert er ein Informationsblatt bezüglich Verwendung der Verfügungsmittel (Vorortbudget), welches seitens Herrn Maier (Kämmerei) an alle Ortsbeiratsmitglieder ver­teilt wurde.

Das Informationsblatt ist der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage bei­gefügt.

 

Bürgermeister Franzen erklärt, Verfügungsmittel könnten nicht zur Finanzierung investiv planbarer Ausgaben herangezogen werden.

Solche Maßnahmen seien in den Haushaltsplan einzustellen, wobei – zwecks Finanzierung – auch ein entsprechender Haushaltsansatz veranschlagt werde.

Zu diesem Zweck finde alljährlich – d.h. vor Aufstellung des Haushaltsplanes – eine Be­sprechung der Verwaltungsspitze mit den Ortsvorstehern statt, bei der die Haushaltsanre­gungen sämtlicher Ortsbeiräte besprochen würden.

Die in oben genanntem Formblatt enthaltene Formulierung „Verfügungsmittel stehen nur für unvorhersehbare Ausgaben zur Verfügung“ sei so nicht völlig korrekt.

Auch über die Verfügungsmittel sei die Finanzierung planbarer Ausgaben möglich, welche dann jedoch nicht in die Haushaltsplanung eingestellt würden.

In diesem Zusammenhang nennt er beispielhaft die Finanzierung von Ausgaben im Zusam­menhang mit einer Jahresschlusssitzung des Ortsbeirates.

Sodann weist Bürgermeister Franzen auf die in oben genanntem Informationsblatt aufge­führten Beispiele für die Verwendung der Verfügungsmittel hin und erläutert diese.

 

Im Anschluss daran spricht er die Unterscheidung zwischen so genannten konsumtiven Aus­gaben und investiven Ausgaben an, wobei Herr Maier (Kämmerei) erläutert, die Wert­grenze für so genannte „geringwertige Wirtschaftsgüter“ liege bei 410,00 € (netto) – d.h. 489,00 € (brutto inkl. MwSt.).

Alle Ausgaben über 489,00 € (brutto) seien als Investitionen zu betrachten. Bei so genannten „Nutzungseinheiten“ (z.B. eine aus zwei Bänken und einem Tisch bestehende Sitzgruppe) seien die Anschaffungskosten stets zu addieren. Würden diese oben genannte Wertgrenze übersteigen, handele es sich also um eine nicht über die Mittel des Vorort­budgets finanzierbare investive Ausgabe.

 

Sodann berichtet Bürgermeister Franzen, finanzielle Zuwendungen an Vereine zwecks Ver­ausgabung am Jahresende noch vorhandener Verfügungsmittel seien künftighin nicht mehr möglich.

 

Ortsvorsteher Kunze erklärt, im vergangenen Jahr habe es sich – bezüglich der Wattweiler Vereine – ausschließlich um projektbezogene Zuwendungen gehandelt.

 

Bürgermeister Franzen berichtet, im Rahmen der Haushaltsberatungen seien Überlegungen hinsichtlich einer Reduzierung der Verfügungsmittel auf jährlich 1.500,00 €/Vorort erfolgt, wobei die Verwaltung hiervon – zumindest vorläufig – Abstand genommen habe.

Zunächst sollte die Verfahrensweise bezüglich Verwendung der Verfügungsmittel in allen Ortsbeiräten abgewartet werden.

 

Die Verwaltung begrüße ausdrücklich, dass infolge der Verfügungsmittel das ehrenamt­liche Engagement durch freiwillige Arbeitsleistungen von Einwohnern der Vororte erheb­lich gefördert werden könnte.

Oftmals werde hierdurch der über das Vorortbudget finanzierte Materialwert um ein Viel­faches überschritten.

 

Bürgermeister Franzen erklärt, sollten hinsichtlich Anschaffungen Zweifel bezüglich der Finanzierbarkeit über die Verfügungsmittel bestehen, rate er den Ortsvorstehern um vor­herige Rücksprache mit Herrn Maier (Kämmerei).

 

Nach einer kürzeren Aussprache dankt Ortsvorsteher Kunze Herrn Bürgermeister Franzen sowie Herrn Maier (Kämmerei) für ihre Informationen.

 


 

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