Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat fasst ohne Aussprache   e i n s t i m m i g   folgenden

 

Beschluss:

 

Die aufgrund des Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Besei­tigungsgesetzes zum 01.01.2015 gebildete gemeinsame Einrichtung Tierkörperbeseitigung in der Rechtsform des Zweckverbandes wird bevollmächtigt, die Interessen der Stadt Zweibrücken als Beseitigungspflichtige nach dem Lan­desgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz umfassend wahrzu­nehmen und die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der bestehenden Rechtslage zu ergreifen.

 


Der Vorsitzende erklärt, dass Bürgermeister Franzen die Bevollmächtigung für die Stadt in dieser Angelegenheit haben werde.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

39

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 30