Sitzung: 11.02.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Stadtrat fasst
ohne Aussprache e i n s t i m m i
g folgenden
Beschluss:
Die aufgrund des Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes zum 01.01.2015 gebildete gemeinsame Einrichtung Tierkörperbeseitigung in der Rechtsform des Zweckverbandes wird bevollmächtigt, die Interessen der Stadt Zweibrücken als Beseitigungspflichtige nach dem Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz umfassend wahrzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der bestehenden Rechtslage zu ergreifen.
Der Vorsitzende erklärt, dass Bürgermeister Franzen die Bevollmächtigung für die Stadt in dieser Angelegenheit haben werde.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
39 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Verteiler:
Amt 30