Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat fasst ohne Aussprache   e i n s t i m m i g   folgenden

 

Beschluss:

 

Stellungnahme der Stadt Zweibrücken zur 2. Teilfortschreibung des LEP IV:

 

Die Stadt Zweibrücken begrüßt die mit Z31 als Ziel der Raumordnung festgelegte Konzentration der künftigen Siedlungsentwicklung auf den Innenbereich, da nur so ein Ausbluten der Innenstädte bzw. Ortskerne verhindert und die Auslastung und Finanzierbarkeit der Infrastruktur gewährleistet werden kann.

Das in Z 61 des LEP IV festgelegte Agglomerationsverbot wird im Rahmen der Umsetzung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Zweibrücken (Fortschreibung von 2008) bereits berücksichtigt. Bezüglich der Teilfortschreibung regen wir an, die Formulierung insofern klarzustellen, dass diese sich nur auf Agglomerationen an nicht integrierten Standorten bezieht

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

39

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60