Die Vorsitzende begrüßt den Finanzdezernenten, Herrn Bürgermeister Franzen sowie Herrn Maier (Kämmerei) zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt Bürgermeister Franzen das Wort.

Bürgermeister Franzen berichtet, dass sämtliche seitens der Verwaltung verausgabten finanziellen Mittel kreditfinanziert seien.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wäre seitens der CDU-Fraktion beantragt worden, die Verfügungsmittel je Vorort (2.500,00 €) um 50 % zu reduzieren.

Man habe sich jedoch letztendlich darauf verständigt, dass von einer Reduzierung – zu­mindest vorläufig – Abstand genommen werden sollte.

Zunächst sollte die Verfahrensweise bezüglich Verwendung der Verfügungsmittel in allen Ortsbeiräten abgewartet werden.

Bürgermeister Franzen berichtet weiter, im Regelfall seien die Verfügungsmittel zur Finanzierung von Ausgaben bestimmt, welche im Vorhinein nicht planbar seien. Kosten für planbare Ausgaben wären im Haushaltsplan zu veranschlagen. Insofern handele es sich bei den Verwendungsmöglichkeiten der Verfügungsmittel nicht um investive – sondern um konsumtive Maßnahmen.

Ein positiver Effekt der Verfügungsmittel sei, dass hierdurch das ehrenamtliche Engage­ment vor Ort durch freiwillige Arbeitsleistungen von Bürgern erheblich gefördert werden könnte. Oftmals werde hierdurch der über oben genannte Mittel finanzierte Materialwert um ein vielfaches überschritten.

Im Rahmen der alljährlich stattfindenden Haushaltsbesprechung der Verwaltungsspitze mit den Ortsvorstehern wäre bereits ein Merkblatt bezüglich Verwendung der Verfügungs­mittel an alle Ortsvorsteher verteilt worden.

Sodann erläutert Bürgermeister Franzen oben genanntes Merkblatt, welches seitens Herrn Maier (Kämmerei) vor Sitzungsbeginn an alle Ortsbeiratsmitglieder verteilt wurde.

Das Merkblatt ist der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.

Bürgermeister Franzen erläutert die Unterscheidung der Begriffe „investiv“ und „konsum­tiv“, wobei er unter anderem auch auf die Geringwertigkeitsgrenze (sogenannte „gering­wertige Wirtschaftsgüter“) hinweist, welche bei 489,00 € (Brutto – d. h. inklusive MwSt) liege.

Anschaffungen bis zu dieser Wertgrenze seien über die Verfügungsmittel finanzierbar. Ausgaben, welche diese Wertgrenze übersteigen, seien investiver Natur und somit nicht über die Verfügungsmittel möglich (Veranschlagung im Haushaltsplan erforderlich).

Bei einzelnen Gegenständen, welche jedoch eine Nutzungseinheit darstellen würden, seien die Werte der Gegenstände zu addieren.

Wenn die Summe über oben genannter Wertgrenze von 489,00 € (Brutto) liege, handele es sich um eine investive Maßnahme, welche somit nicht über die Verfügungsmittel finan­zierbar sei.


Bürgermeister Franzen nennt in diesem Zusammenhang beispielhaft den Erwerb einer Sitzgruppe – bestehend aus einem Tisch und zwei Bänken.

Er rät, bei Unklarheiten hinsichtlich der Finanzierbarkeit von Anschaffungen über die Verfügungsmittel sollte bereits im Vorfeld bei Herrn Maier (Kämmerei) diesbezüglich nachgefragt werden.

Im Rahmen einer sich anschließenden längeren Aussprache beantworten Herr Bürger­meister Franzen sowie Herr Maier (Kämmerei) Detailfragen der Ortsbeiratsmitglieder.

Im Anschluss daran dankt die Vorsitzende Herrn Bürgermeister Franzen sowie Herrn Maier für ihre Informationen.


Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 20 – 1 x