Ortsbeiratsmitglied Jost regt an, interessierte Ortsbeiratsmitglieder in die Gestaltung der Internetpräsentation (Website) des Stadtteils Mörsbach redaktionell einzubinden.

Er weist darauf hin, dass bei Veröffentlichung von Grafiken unter Umständen urheber­rechtliche Bestimmungen zu beachten seien.

Im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte erachte er es juristisch ebenfalls als problema­tisch, wenn auf der Website Fotos von Mörsbacher Einwohnern eingestellt würden, ohne dass zuvor deren Einwilligung eingeholt worden sei.

Die Vorsitzende erklärt, interessierte Personen sollten sich mit ihr in Verbindung setzen.

Ortsbeiratsmitglied Igel ist der Auffassung, dass die Möglichkeit der redaktionellen Mit­arbeit bei Gestaltung der Website grundsätzlich auf alle Mörsbacher Bürger ausgedehnt werden sollte, wozu sie einen entsprechenden Hinweis auf der Website als sinnvoll erachtet.

Ortsvorsteherin Murer schließt sich diesem Vorschlag an.

Sie werde darüber hinaus auch durch einen entsprechenden Aushang auf diese Möglichkeit hinweisen.

Sodann bemerkt Ortsvorsteherin Murer, sie erachte die Anpflanzung einer Tanne als zweckmäßig, um diese in der Advents/Weihnachtszeit zu beleuchten. Dadurch könnte künftighin auf die alljährliche Aufstellung eines Weihnachtsbaumes verzichtet werden.

Nachdem seitens der Ortsbeiratsmitglieder hiergegen keine Einwände oder Bedenken geäußert werden, erklärt die Vorsitzende, sie werde sich bezüglich der hierfür anfallenden Kosten erkundigen.

In der nächsten Sitzung des Ortsbeirates könnte gegebenenfalls ein geeignet erscheinender Standort im Ortsmittelpunkt – eventuell im Bereich Dorfplatz – festgelegt werden.

Ortsbeiratsmitglied Igel regt an, das Umfeld einer Ruhebank attraktiver zu gestalten, welche sich im Bereich der Straße „Schweizer Ring“ – vor Einmündung des Waldweges – befinde.

Die entsprechenden Arbeiten sollten möglichst in Eigenleistung durch Mörsbacher Bürger erfolgen.

Ortsbeiratsmitglied Ruf rät, zuvor die Eigentumsverhältnisse bezüglich des betreffenden Grundstückes zu klären.

Die Vorsitzende sagt dies zu.

Ortsbeiratsmitglied Glahn erklärt, seines Erachtens wäre die Fahrbahn der Ortsdurchfahrt (L 465 – Höhenstraße) mittlerweile sanierungsbedürftig.

Er bitte um Klärung der Frage bei der zuständigen Landesbehörde (Landesbetrieb Mobili­tät) bzw. beim UBZ, wann hier eine Sanierungsmaßnahme vorgesehen sei.


Im Zusammenhang mit der Durchführung der entsprechenden Arbeiten, rege er an, sogenannten „Flüsterasphalt“ einzubauen, was insbesondere hinsichtlich der enorm hohen Verkehrsbelastung zweckmäßig wäre (geräuschdämmende Wirkung).

Dieses Material wäre beispielsweise auch beim Ausbau der Ortsdurchfahrt Einöd ver­wendet worden.

Ortsvorsteherin Murer bemerkt, im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts­planes der Stadt Zweibrücken für den Doppelhaushalt 2015/2016 wäre seitens des Orts­beirates bereits ein entsprechender Antrag gestellt worden.

In diesem Zusammenhang habe die Verwaltung auf die Zuständigkeit des Landesbetriebs Mobilität hingewiesen. Eine solche Maßnahme komme erst in Betracht, wenn die Orts­durchfahrt zum Neuausbau anstehe. Ihres Wissens wäre diese Maßnahme im Jahr 2016 vorgesehen.

In einer sich anschließenden kürzeren Aussprache werden gegen oben genannte Anregung von Ortsbeiratsmitglied Glahn (Ausbau der Ortsdurchfahrt mit sogenanntem „Flüster­asphalt“) keine Einwände oder Bedenken geäußert.

Die Vorsitzende bittet die Verwaltung (UBZ), dies als Ergänzung zu oben genanntem Antrag des Ortsbeirates zum Doppelhaushalt 2015/2016 zu erachten und den Landes­betrieb Mobilität entsprechend zu unterrichten.

Im Anschluss daran spricht Ortsbeiratsmitglied Thiery die Anregungen des Ortsbeirates zum Haushalt der Stadt Zweibrücken (Haushaltsjahre 2015/2016) samt ursprünglicher Stellungnahmen der Verwaltung an und erkundigt sich, ob im Zusammenhang mit der Realisierung der Projekte mittlerweile neue Erkenntnisse/Ergebnisse vorliegen würden.

Er nennt in diesem Zusammenhang beispielhaft die Fahrbahnsanierung der Steinacker­straße, welche – laut Stellungnahme der Verwaltung – lediglich mittels Ausbau der Straße erfolgen könnte.

Er frage sich, wann diese dringend notwendige Straßenbaumaßnahme in Angriff genom­men werde.

Darüber hinaus bestehe noch Klärungsbedarf hinsichtlich weiterer Anregungen, bei denen die Verwaltung eine Prüfung zugesagt – jedoch noch keine abschließende Stellungnahme abgegeben habe.

Ortsvorsteherin Murer antwortet, nach Schaffung der Voraussetzungen zur Erhebung wiederkehrender Beiträge sei der Ausbau der Steinackerstraße vorgesehen.

Ortsbeiratsmitglied Streuber weist in diesem Zusammenhang auf die Prioritätenliste hin, in welcher die Reihenfolge der Straßenbaumaßnahmen festgelegt sei.

Sodann spricht Ortsbeiratsmitglied Thiery die gewünschte Ausgestaltung des Dorfplatzes an, wobei er darauf hinweist, dass vorgesehen gewesen wäre, entsprechende Details mit der Verwaltung zu besprechen.

Er frage sich, ob dies bereits erfolgt sei.

Die Vorsitzende antwortet, die Errichtung der gewünschten Hütte/Unterstand wäre möglicherweise auch in Eigenleistung machbar.

Im Zusammenhang mit den Anregungen hinsichtlich Spielplatz habe sie sich bereits mit dem Leiter der Jugendamtes, Herrn Wilhelm, in Verbindung ge­setzt. Die hierfür erforderlichen Arbeiten seien jedoch während der Wintermonate nicht durchführbar.


Es sei hier an die Aufstellung von zwei Bänken und einem Tisch gedacht.

Ortsbeiratsmitglied Igel regt an, im Zusammenhang mit der Realisierbarkeit noch nicht abschließend geklärter Haushaltsanregungen sollte möglichst im Rahmen der nächsten Sitzung des Ortsbeirates informiert werden.

Ortsvorsteherin Murer erklärt, sie werde bei der Verwaltung diesbezügliche Informationen einholen.

Sodann berichtet Ortsvorsteherin Murer, im Zusammenhang mit dem Nahverkehrskonzept hinsichtlich Busverbindungen beabsichtige sie im laufenden Jahr eine öffentliche Veran­staltung („Bürgerfragestunde“) durchzuführen, zu deren Vorbereitung sie einen fachkun­digen Referenten zu einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates einladen werde.

Mit dem Referenten habe sie bereits entsprechende Vorgespräche geführt.


Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 20 – 1 x

Amt 51 – 1 x

Amt 60.1 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 2 x