Ortsvorsteherin Seibert begrüßt den Finanzdezernenten, Herrn Bürgermeister Franzen sowie Herrn Maier (Kämmerei) zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt Herrn Franzen das Wort.

 

Herr Franzen stellt fest, von den im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellten Budget­mitteln in Höhe von 2.500,00 € / Vorort seien im Stadtteil Rimschweiler insgesamt rund 1.377,00 € verausgabt worden, was bedeute, dass rund 1.123,00 € an nichtverausgabten Restmitteln quasi „übrig geblieben“ seien.

In diesem Zusammenhang wäre allerdings die Bezeichnung „übrig gebliebene Mittel“ nicht korrekt.

Vielmehr müsse man diesbezüglich von „weniger Ausgaben“ sprechen, da u. a. auch die als „Vorortbudgets“ im Haushaltsplan veranschlagten Mittel vollständig kreditfinanziert seien.

Dadurch sei also der städtische Haushalt entlastet worden, da weniger Mittel – als von der Verwaltung dem Stadtteil Rimschweiler eingeräumt – verausgabt wurden.

Gegen eine sinnvolle Verwendung der Budgetmittel würden seitens der Verwaltung kei­nerlei Einwände bestehen – allerdings sollte beispielsweise darauf verzichtet werden, am Jahresende noch zur Verfügung stehende Restmittel unbedingt vollständig zu verausgaben (z. B. Verteilung der Restmittel an örtliche Vereine).

Der Sinn des Vorortbudgets bestehe in der Zurverfügungstellung finanzieller Mittel, um in bestimmten Situationen vor Ort benötigte Anschaffungen finanzieren zu können – z. B. im Zusammenhang mit der Erledigung repräsentativer Aufgaben (100. Geburtstag eines Bür­gers, Vereinsjubiläum etc.).

 

Herr Maier (Kämmerei) verteilt ein Informationsblatt über die Verwendung der Budget­mittel an alle Ortsbeiratsmitglieder, welches der Niederschrift über diesen Tagesordnungs­punkt als Anlage beigefügt ist.

 

Bürgermeister Franzen berichtet weiter, auch Ausgaben im Zusammenhang mit beispiels­weise Ortsverschönerungsmaßnahmen etc. wären über die Budgetmittel möglich, wodurch es unter Umständen möglich wäre, einen erheblichen „Mehrwert“ durch freiwillige Ar­beitsleistungen von Bürgern zu generieren (z. B. bei Anlegung eines Blumenbeetes samt An­schaffung einer Ruhebank).

Sowohl der Erwerb der benötigten Pflanzen, als auch die Finanzierung der Ruhebank (bis zu einer bestimmten Wertgrenze) seien über Budgetmittel möglich.

 

Grundsätzlich seien die Vorortbudgets nicht für planbare Ausgaben im investiven Bereich bestimmt, welche im Haushaltsplan hätten veranschlagt werden können.

Sodann erläutert Herr Franzen die Unterscheidung der Begriffe „investive Maßnahmen“/ „konsumtive Maßnahmen“, wobei er darauf hinweist, dass die Finanzierung von Maß­nahmen über einer Wertgrenze von 489,00 € (brutto – d. h. inkl. MwSt.) nicht über das


 

Vorortbudget möglich wäre.

Die Budgetmittel seien vielmehr zur Anschaffung sogenannter „geringwertiger Wirt­schaftsgüter“ im konsumtiven Bereich bzw. für investive Maßnahmen bestimmt, wobei unbedingt zu beachten sei, dass die Ausgaben auf jeden Fall unterhalb o. g. Wertgrenze liegen müssten.

Dabei weist er auf den Begriff der sogenannten „Nutzungseinheit“ bzw. „Wirtschaftlichen Einheit“ hin, welchen er am Beispiel des Erwerbs einer aus zwei Bänken (Wert: jeweils 400,00 €) und einem Tisch (Wert: 200,00 €) bestehenden Sitzgruppe erläutert.

In diesem Fall seien die Anschaffungskosten zu addieren, wobei der Gesamtwert in Höhe von 1.000,00 € maßgeblich wäre, was bedeute, dass ein Erwerb über Budgetmittel nicht möglich sei.

 

Bürgermeister Franzen rät, bei Unklarheiten hinsichtlich der Finanzierbarkeit von Maß­nahmen über die Mittel des Vorortbudgets sollte bereits im Vorfeld Kontakt mit Herrn Maier (Kämmerei) aufgenommen werden, welcher sodann den konkreten Einzelfall diesbezüglich prüfen und eine entsprechende Auskunft hinsichtlich der Realisierbarkeit erteilen werde.

Im Anschluss daran erläutert Bürgermeister Franzen vorstehend genanntes Informations­blatt hinsichtlich der hierin aufgeführten Beispiele für die Verwendung der Budgetmittel.

 

Sodann weist Herr Maier (Kämmerei) darauf hin, dass die vorstehenden Aussagen von Herrn Franzen hinsichtlich Verwendung der Budgetmittel seitens der Verwaltung nicht willkürlich festgelegt worden seien, sondern vielmehr auf verbindlichen gesetzlichen Vorschriften beruhen würden, deren Einhaltung von verwaltungsinternen Kontrollinstan­zen (z. B. Rechnungsprüfungsamt) kontrolliert würden.

 

Nach einer kürzeren Aussprache bittet Ortsvorsteherin Seibert um Vorschläge aus dem Ortsbeirat zur Verwendung der Budgetmittel des Jahres 2015.

 

Namens der SPD-Ortsbeiratsfraktion regt Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann folgende Maßnahmen an:

 

-    Ausstattung der Straßenlampen mit „Blumenampeln“

-    Aufstellung eines Tisches am Radweg (in Höhe Forstbergstraße) in Eigenleistung

-    Anlegung eines Blumenbeetes in Höhe der Gaststätte „Zum Hasenheim“ in Eigen­leistung

-    Herstellung samt Aufstellung einer Informationstafel im Bereich Ortseingang

 

Herr Maier (Kämmerei) weist darauf hin, dass bei geplanten Projekten vorstehend genannte Wertgrenze in Höhe von 489,00 € zu beachten sei, welche auch für eventuelles „Sponsoring“ gelte.

Entscheidend sei ausschließlich der Wert (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten) des jeweiligen Objektes.

So würde es sich beispielsweise hinsichtlich der Anschaffung einer Informationstafel im Wert von 1.000,00 € (mit „Sponsoring“ in Höhe von 600,00 €) trotzdem um eine investive Maßnahme handeln, weshalb der Differenzbetrag in Höhe von 400,00 € nicht über Budget­mittel finanzierbar wäre.

 

Nach einer sich hieran anschließenden kürzeren Aussprache regt Ortsbeiratsmitglied Metz­ger – namens der CDU-Ortsbeiratsfraktion – die Aufstellung eines Gedenksteins zum


 

Jahresende 2015 an, wodurch an den – vor bereits fast 30 Jahren – am 7.1.1986 erfolgten Flugzeugabsturz im Bereich des Stadtteils Rimschweiler erinnert werden solle.

 

Ortsvorsteherin Seibert erklärt, zunächst seien die Kosten zur Anschaffung eines Findlings samt Gestaltung und Gravur zu klären.

In der heutigen Sitzung sollten zunächst lediglich Vorschläge zur Mittelverwendung im Jahr 2015 gesammelt werden, wobei weitere Details möglichst zeitnah zu klären seien, damit das jeweilige Projekt rechtzeitig vor Jahresende fertiggestellt werden könne.

 

Weitere Vorschläge werden nicht geäußert.

Die Vorsitzende erklärt, sie beabsichtige die Thematik der Verwendung der Mittel des Vorortbudgets jeweils in die Tagesordnung der noch folgenden Sitzungen aufzunehmen und zu gegebener Zeit einen diesbezüglichen Beschluss zu fassen.

 

Die Anwesenden sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Diesbezüglich werden keine Einwände oder Bedenken geäußert.

 

Ortsvorsteherin Seibert dankt den Herren Franzen und Maier für ihre Informationen.


 

Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 20 – 1 x