Ortsvorsteherin Seibert berichtet, im Zusammenhang mit der Fortführung des Bebauungs­planverfahrens werde demnächst seitens der Verwaltung (Stadtbauamt) eine Terminpla­nung erarbeitet. Das Bebauungsplanverfahren könne voraussichtlich noch während des Jahres 2015 abgeschlossen werden.

Zunächst werde die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanung erfolgen, wobei die Einwohner Gelegenheit hätten, Einwände sowie Anregungen zur Bebauungsplanung bei der Verwaltung (Stadtbauamt) vorzubringen.

Erst nach deren vollständiger Bearbeitung werde die Verwaltung (Stadtbauamt) hierzu Stellung nehmen, was auch für die bereits vor längerer Zeit seitens der Bürgerinitiative Bayernstraße bei der Verwaltung vorgebrachten Einwände mittels „Unterschriftenaktion“ gelte.

 

Die Vorsitzende berichtet weiter, die Erschließungsplanung wäre seitens des UBZ für das Jahr 2016 vorgesehen. Die Erschließungsarbeiten könnten sodann voraussichtlich Ende 2016 / Anfang 2017 in Angriff genommen werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Bastian bemerkt, er habe den Eindruck, dass seitens der Verwaltung offensichtlich die Tendenz bestehe, die Erschließung des Baugebietes RI 17 „Neugarten­ahnung“ möglichst lange zu verzögern.

Dies sei insbesondere deshalb zu kritisieren, weil fortwährend Rimschweiler Bürger – mangels Angebot – ihre Bauvorhaben andernorts realisieren würden.

Zwar wären in Rimschweiler noch baureife Grundstücke vorhanden – jedoch bestehe seitens der Eigentümer keine Verkaufsbereitschaft.

 

Diese Auffassung von Ortsbeiratsmitglied Bastian wird seitens der anwesenden Ortsbei­ratsmitglieder geteilt.

 

In einer sich hieran anschließenden längeren Aussprache wird als mögliche Alternative zur beschleunigten Schaffung von Baugrundstücken im Bereich des o. g. Baugebietes die Be­auftragung eines privaten Erschließungsträgers / Investors angesprochen.

Man kommt sodann   e i n s t i m m i g   überein, dass die Verwaltung aufgefordert werde, Möglichkeiten zu einer beschleunigten Erschließung des Bebauungsplangebietes RI 17 „Neugartenahnung“ in Erfahrung zu bringen und entsprechende Schritte in die Wege zu leiten, um schnellstmöglich baureife Grundstücke zu schaffen (ggf. durch Beauftragung eines privaten Erschließungsträgers / Investors).

Dies wird u. a. auch im Hinblick auf die zukünftige Gewährleistung der bestehenden Infrastruktur (Erhalt von Kindergarten und Grundschule sowie Grundversorgung) als unbedingt erforderlich erachtet.


 

Verteiler:

I – 1 x

Wifö – 1 x

Amt 20 – 1 x

Amt 60 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 84 – 1 x