Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat fasst   e i n s t i m m i g   folgenden

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das vorliegende Ausbauprogramm für den Abrechnungszeitraum 2016 bis 2020.


Der Vorsitzende erklärt, dass es heute nicht um eine Beitragshöhe gehe, diese könne nicht diskutiert werden, da diese Vorgehensweise nicht rechtskonform wäre. Aus dem vom Stadtrat zu beschließenden Bauprogramm resultiere dann die Beitragshöhe, d.h. das verpflichtende Bauprogramm bilde die Grundlage für die Beitragsberechnung. Der Vorsitzende verweist auf die Tischvorlage (Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 21.08.2012, Az. 6 C 10085/12).

 

Herr Eitel erläutert anhand einer Präsentation das Ausbauprogramm.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Schanne-Raab erklärt der Vorsitzende, dass der Stadtanteil durch Satzungsbeschluss festgelegt werde. Diese Satzung könne aber erst beschlossen werden, wenn die Altgebiete (u.a. die Fußgängerzone) abgerechnet seien.  

 

Der Vorsitzende erklärt, dass jeder Vorort als eigene Abrechnungseinheit einzeln betrachtet werde, d.h. für jeden Vorort finde das gleiche Verfahren wie für die Kernstadt statt, nämlich dass zunächst das Bauprogramm und erst danach die Beitragshöhe festgelegt werden. 

 

Der Vorsitzende erklärt, dass einigen Bereichen das tatbestandliche Merkmal „Straße“ fehle, d.h. dort finde dann eine erstmalige Erschließung mit einer 90 / 10 Umlegung statt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60